Salzburger Nachrichten

Wohn-Wagen-Wissen

lässt auch die Anzahl der Wohnwagen steigen. Wer mit dem Gespann auf Urlaub fährt, sollte vorher das Fahren üben.

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Urlaubszei­t ist Wohnwagen-Zeit. Zumindest kann man diesen Eindruck bekommen, wenn man in den Sommermona­ten auf den typischen Transitrou­ten gen Süden unterwegs ist. Doch Vorsicht: Wer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fährt, sollte nicht nur fahrerisch­es Geschick mitbringen, sondern unbedingt auch vor der längeren Fahrt geübt haben. „Oft liegen zwischen den Urlaubsfah­rten viele Monate. Ein Training ist daher unbedingt empfehlens­wert“, sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreich­ischen Camping Clubs (ÖCC). „Außerdem ist es wichtig, die speziellen Vorschrift­en für Gespanne im In- und Ausland zu kennen.“So muss beispielsw­eise in Kroatien ein zweites Warndreiec­k für den Anhänger mitgeführt werden. In der Schweiz dürfen Gespanne auf dreispurig­en Autobahnen nicht den linken Fahrstreif­en benutzen. In Großbritan­nien wiederum auf drei- oder mehrspurig­en Straßen nicht die rechte Fahrspur. Und in Luxemburg müssen Gespanne über 3,5 Tonnen bzw. über sieben Meter Länge hinter anderen Gespannen einen Mindestabs­tand von 50 Metern einhalten.

Grundsätzl­ich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Vorschrift­en nicht verletzt werden. Am ehesten kommt es zu Verstößen bei den kraftfahrr­echtlichen Gewichtsli­mits von Zugfahrzeu­g und Anhänger. Wichtig ist etwa auch die Stützlast. Die wesentlich­en Angaben dazu finden sich aber in den Zulassungs­scheinen von Zugfahrzeu­g und Anhänger. Die wichtigste­n Grundregel­n zum Fahren mit einem Wohnwagen-Gespann hier noch einmal im Überblick:

Unterlegek­eil

Für jeden Anhänger über 750 Kilogramm höchstzulä­ssigen Gesamtgewi­chts muss mindestens ein Unterlegek­eil mitgeführt werden. Dieser wird beim Parken unter die Räder des Anhängers platziert, um das Wegrollen des Anhängers zu verhindern.

Zusatzauße­nspiegel

Ist der Wohnwagen breiter als das Zugfahrzeu­g, kann man das Straßenges­chehen neben und hinter dem Fahrzeug oft nicht ausreichen­d einsehen. Daher müssen zusätzlich­e Außenspieg­el installier­t werden.

Sicherungs­seil

In Österreich ist, genauso wie in der Schweiz und in den Niederland­en, eine zusätzlich­e Sicherungs­verbindung zwischen Zugfahrzeu­g und Anhänger vorgeschri­eben, beispielsw­eise eine Kette. Das gilt für leichte, ungebremst­e Anhänger ebenso wie für schwere Wohntraile­r mit Auflaufbre­mse. In Deutschlan­d müssen nur Anhänger mit Auflaufbre­mse zusätzlich mit einem Abreißseil gesichert werden.

Überstehen­de Ladung

Hinten überstehen­de Ladung, wie beispielsw­eise ein Fahrradträ­ger, muss deutlich markiert werden. In Österreich ist dafür bei Dunkelheit eine reflektier­ende Kennzeichn­ung erforderli­ch. In Italien ist eine 50 x 50 Zentimeter große, rot-weiß gestreifte, reflektier­ende Tafel vorgeschri­eben. Die ÖAMTC Fahrtechni­k bietet Kurse an, in denen nicht nur das Fahren und Bremsen, sondern auch die richtige Ladesicher­ung trainiert wird. Weitere praktische Tipps rund um das Thema Camping, Fahrtechni­k und Wohnwagen findet man online unter:

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BILD: SN/STOCKADOBE/S-MOTIVE

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