Bald kommt Extra-Klick, um Social Media zu aktivieren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Betreiber von Internetseiten für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks LikeButton mit verantwortlich sind und die Zustimmung der Nutzer dazu einholen müssen. Für die anschließende Verarbeitung der übermittelten Informationen ist Facebook allein zuständig, betonten die Luxemburger Richter in dem am Montag veröffentlichten Urteil. Von der Entscheidung dürften neben dem „Gefällt mir“-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirmen, betroffen sein sowie Facebooks „Teilen“-Button.
Im konkreten Fall geht es um die Internetseite Fashion ID, dem Online-Angebot der Kaufhauskette Peek & Cloppenburg. Über den eingebundenen „Gefällt mir“-Button können Nutzer in dem sozialen Netzwerk direkt bekunden, dass sie ein bestimmtes Produkt mögen. Jedoch wurden bereits beim Aufruf der Seite personenbezogene Daten des Nutzers (IP-Adresse, Webbrowserkennung, Datum und Zeit des Aufrufs) an Facebook übermittelt – egal ob der Button angeklickt wurde oder der User auf Facebook ist. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 2015, weil das EU-rechtswidrig sei. Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte den Fall dem EuGH vor. Der EuGH argumentierte nun, der „Gefällt mir“-Knopf erlaube es Fashion ID, Produktwerbung zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werde. Das sei ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID „zumindest stillschweigend“der Erhebung personenbezogener Daten der Nutzer zugestimmt habe. Facebook betonte nach dem Urteil, es bringe mehr Klarheit für Websites und Plug-in-Anbieter. Der deutsche Digitalverband Bitkom kritisierte, die Entscheidung bürde den WebsiteBetreibern eine enorme Verantwortung und Bürokratie auf. Auf der Fashion-ID-Website gibt es mittlerweile einen Extrakasten, in dem Nutzer explizit Social Media aktivieren können. Damit stimmen sie der Datenerhebung und -übermittlung zu.