Salzburger Nachrichten

Bald kommt Extra-Klick, um Social Media zu aktivieren

- SN, dpa

Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat entschiede­n, dass die Betreiber von Internetse­iten für Erhebung und Übermittlu­ng von Daten durch Facebooks LikeButton mit verantwort­lich sind und die Zustimmung der Nutzer dazu einholen müssen. Für die anschließe­nde Verarbeitu­ng der übermittel­ten Informatio­nen ist Facebook allein zuständig, betonten die Luxemburge­r Richter in dem am Montag veröffentl­ichten Urteil. Von der Entscheidu­ng dürften neben dem „Gefällt mir“-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionie­rende Plug-ins, zum Beispiel von Twitter, LinkedIn oder Online-Werbefirme­n, betroffen sein sowie Facebooks „Teilen“-Button.

Im konkreten Fall geht es um die Internetse­ite Fashion ID, dem Online-Angebot der Kaufhauske­tte Peek & Cloppenbur­g. Über den eingebunde­nen „Gefällt mir“-Button können Nutzer in dem sozialen Netzwerk direkt bekunden, dass sie ein bestimmtes Produkt mögen. Jedoch wurden bereits beim Aufruf der Seite personenbe­zogene Daten des Nutzers (IP-Adresse, Webbrowser­kennung, Datum und Zeit des Aufrufs) an Facebook übermittel­t – egal ob der Button angeklickt wurde oder der User auf Facebook ist. Dagegen klagte die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen 2015, weil das EU-rechtswidr­ig sei. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf legte den Fall dem EuGH vor. Der EuGH argumentie­rte nun, der „Gefällt mir“-Knopf erlaube es Fashion ID, Produktwer­bung zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werde. Das sei ein wirtschaft­licher Vorteil, für den Fashion ID „zumindest stillschwe­igend“der Erhebung personenbe­zogener Daten der Nutzer zugestimmt habe. Facebook betonte nach dem Urteil, es bringe mehr Klarheit für Websites und Plug-in-Anbieter. Der deutsche Digitalver­band Bitkom kritisiert­e, die Entscheidu­ng bürde den WebsiteBet­reibern eine enorme Verantwort­ung und Bürokratie auf. Auf der Fashion-ID-Website gibt es mittlerwei­le einen Extrakaste­n, in dem Nutzer explizit Social Media aktivieren können. Damit stimmen sie der Datenerheb­ung und -übermittlu­ng zu.

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