Rehbock erlegt: Wilderer im Pinzgau ausgeforscht
Am vergangenen Sonntag wurde ein Aufsichtsjäger bei der Polizeiinspektion in Taxenbach vorstellig, um Anzeige wegen des dringenden Verdachts der Wilderei zu erstatten. In seinem Jagdrevier, berichtete der Aufsichtsjäger, sei ein Rehbock illegal mit einer Schusswaffe erlegt worden.
Unter der Mithilfe des Aufsichtsjägers führten die Polizeibeamten in der Folge detaillierte Erhebungen am Tatort durch. Nach anschließenden weiteren Ermittlungen konnte schlussendlich ein 54-jähriger Pinzgauer als der mutmaßliche Täter ausgeforscht werden. Der 54-Jährige, der ebenfalls Jäger ist, hatte demnach das Wild mit seiner Jagdwaffe erlegt. Und transportierte anschließend den etwa vier bis fünf Jahre alten Rehbock mit dem Auto ab.
Das Haupt des Tieres wurde vom Wilderer inzwischen an den Geschädigten wieder zurückgegeben. Auch den durch die Tat entstandenen finanziellen Schaden hat der geständige Pinzgauer bereits wiedergutgemacht.
Der Beschuldigte wird bei der Staatsanwaltschaft sowie der Bezirkshauptmannschaft Zell am See angezeigt. Aus strafgerichtlicher Sicht erwartet den 54-Jährigen ein Verfahren wegen des Tatbestands des „Eingriffs in fremdes Jagd- oder Fischereirecht“(Paragraf 137 Strafgesetzbuch). Dort heißt es: „Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet (...), ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“