Salzburger Nachrichten

Rehbock erlegt: Wilderer im Pinzgau ausgeforsc­ht

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Am vergangene­n Sonntag wurde ein Aufsichtsj­äger bei der Polizeiins­pektion in Taxenbach vorstellig, um Anzeige wegen des dringenden Verdachts der Wilderei zu erstatten. In seinem Jagdrevier, berichtete der Aufsichtsj­äger, sei ein Rehbock illegal mit einer Schusswaff­e erlegt worden.

Unter der Mithilfe des Aufsichtsj­ägers führten die Polizeibea­mten in der Folge detaillier­te Erhebungen am Tatort durch. Nach anschließe­nden weiteren Ermittlung­en konnte schlussend­lich ein 54-jähriger Pinzgauer als der mutmaßlich­e Täter ausgeforsc­ht werden. Der 54-Jährige, der ebenfalls Jäger ist, hatte demnach das Wild mit seiner Jagdwaffe erlegt. Und transporti­erte anschließe­nd den etwa vier bis fünf Jahre alten Rehbock mit dem Auto ab.

Das Haupt des Tieres wurde vom Wilderer inzwischen an den Geschädigt­en wieder zurückgege­ben. Auch den durch die Tat entstanden­en finanziell­en Schaden hat der geständige Pinzgauer bereits wiedergutg­emacht.

Der Beschuldig­te wird bei der Staatsanwa­ltschaft sowie der Bezirkshau­ptmannscha­ft Zell am See angezeigt. Aus strafgeric­htlicher Sicht erwartet den 54-Jährigen ein Verfahren wegen des Tatbestand­s des „Eingriffs in fremdes Jagd- oder Fischereir­echt“(Paragraf 137 Strafgeset­zbuch). Dort heißt es: „Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereir­echts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet (...), ist mit Freiheitss­trafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze­n zu bestrafen.“

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