Erfolg für 380-kV-Gegner bei EU
Brüssel startet gegen Österreich ein Verfahren wegen Vertragsverletzung.
Nach mehreren Rückschlägen freuen sich die Gegner der 380-kV-Freileitung nun über einen Erfolg auf rechtlicher Ebene. Die neue Nachricht kam am Freitag aus der EU-Hauptstadt Brüssel.
Der Rechtsanwalt der Gemeinden und Bürgerinitiativen Eugendorf und Koppl, Adolf Concin, argumentiert seit Langem, dass die (für die Projektbetreiber positiv ausgegangene) Umweltverträglichkeitsprüfung gar nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Begründung: Zuerst müsste – in einer nach EU-Recht verpflichtenden Vorstufe – der österreichische Netzentwicklungsplan einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Das ist aber nicht geschehen. Weil Österreich auf dem Energiesektor die Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung nicht entsprechend umsetzt, droht der Republik eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Kommission hat am 25. Juli beschlossen, in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Die Beschwerde hatten die beiden Flachgauer Gemeinden bereits im Mai 2014 eingebracht. Jetzt fordert die EU Österreich auf, seine Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen.
„Derzeit sehen die österreichischen Rechtsvorschriften keine Prüfungspflicht für solche Pläne im Energiesektor“, heißt es in der Begründung. Das betrifft übrigens neben Strom- etwa auch Gasleitungen. Es ist zu prüfen, wie sich Netzpläne auf die Umwelt auswirken. Die Republik muss nun innerhalb von zwei Monaten reagieren.
„Es hätte kein UVP-Verfahren geben dürfen. Das war ein massiver Fehler“, erklärt Concin. Der Anwalt will trotzdem keine Euphorie aufkommen lassen und er sieht die Chancen nüchtern. „Die Freude ist schon da, aber sie ist gedämpft, weil wir erst am Beginn stehen. Die Ansicht der Kommission ist sehr, sehr wichtig. Aber entscheiden kann nur der EuGH.“
Der Betreiber APG sieht keinerlei Auswirkungen auf das Projekt Salzburgleitung, selbst wenn der Gerichtshof auf eine Pflicht zur Vorprüfung entscheiden sollte.