Weg vom PC, Kinder, aber ja nicht zu laut!
Rechtlich ist an dem Fall der Krabbelgruppe, die nun in Salzburg-Nonntal ihre Pforten schließen muss, alles korrekt. Der Besitzer hätte die Räume nicht an eine Kinderbetreuungseinrichtung vermieten dürfen. Die Frage sei erlaubt, ob die Angelegenheit auch dann vor Gericht gelandet wäre, wenn in der Wohnung – ebenso rechtswidrig – eine betreute Senioren-WG eingezogen wäre.
Unabhängig von diesem Fall zeigt sich, dass immer weniger Menschen den „Lärm“spielender Kinder aushalten. Davon zeugen auch die Konflikte in Wohnanlagen mit Spielplätzen. Da schreien dann oft jene auf, die zugleich beklagen, dass die Jugend immer dicker wird und Kinder andauernd vor Computern sitzen oder am Handy hängen. Grundsätzlich habe man ja nichts gegen spielende Kinder – aber nicht ausgerechnet hier.
In Erinnerung ist noch der Jahre zurückliegende Fall im Salzburger Stadtteil Aigen. Ein Ärzteehepaar fühlte sich von den spielenden Kindern in der benachbarten Betreuungseinrichtung derart gestört, dass es vor Gericht zog.
Kinder brauchen Platz zum Spielen. Sie haben ein Recht darauf. Spielen ist für sie elementar. Kommt es zu Konflikten, sind Dialog und Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten wohl die bessere Wahl als ein Streit vor Gericht. Der Platz, den man Kindern zum Spielen zugesteht, sagt sehr viel über den Stellenwert aus, den sie in unserer Gesellschaft haben.