Swap-Anwaltskosten: Stadt gibt nicht nach
Im Oktober dürfte sich der Oberste Gerichtshof mit dem Swap-Urteil gegen Heinz Schaden und Co. befassen. 1,3 Millionen Euro sind bisher an Anwalts- und Verfahrenskosten angelaufen. Die Kosten für das Berufungsverfahren der beiden Spitzenbeamten und des Ex-Bürgermeisters hat die Stadt im Vorjahr gedeckelt. 20.000 Euro netto bzw. 24.000 Euro brutto je Angeklagter bezahlt die Stadt vorerst bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Alles darüber hinaus müssen die Beschuldigten selbst begleichen.
Nun hat Heinz Schadens Anwältin, Bettina Knötzl, ein Schreiben an die Magistratsdirektion gerichtet. Darin heißt es, dass im Berufungsverfahren weitere Kosten entstanden seien, die man zeitgerecht geltend machen werde. Es widerspreche nämlich der Fürsorgepflicht, diese Kosten nicht zu übernehmen. Knötzl sagt im SN-Gespräch, die Deckelung der Kosten von 20.000 Euro gehe sich „für ein derartig großes Verfahren einfach nicht aus. Das ist logischerweise zu wenig.“Sie habe die Stadt darauf hinweisen wollen, dass weitere Kosten anfallen würden. „Die Stadt hat diese Kosten zu ersetzen.“Was die Rückforderung der Anwaltskosten insgesamt aus dem Swap-Verfahren betreffe, so sei Schaden an einer „gütlichen Lösung“interessiert, heißt es im Schreiben. Es brauche also keine „medial mehrfach lautstark angekündigte Klage“. Am Ende des Tages werde man sich die Argumentation ansehen müssen, meint Knötzl. „Aus meiner Sicht hat Dr. Schaden der Stadt einen Vorteil verschafft. Es kann nämlich beim Land keinen Nachteil geben, wenn die Stadt nicht einen Vorteil hatte.“
ÖVP-Bürgermeister Harald Preuner bezeichnet die Argumentation als „bodenlose Frechheit“. Es gebe einen aufrechten, einstimmigen Beschluss des Stadtsenats, der die Kosten mit 20.000 Euro deckle. „Punkt“.