Salzburger Nachrichten

Swap-Anwaltskos­ten: Stadt gibt nicht nach

- Hei

Im Oktober dürfte sich der Oberste Gerichtsho­f mit dem Swap-Urteil gegen Heinz Schaden und Co. befassen. 1,3 Millionen Euro sind bisher an Anwalts- und Verfahrens­kosten angelaufen. Die Kosten für das Berufungsv­erfahren der beiden Spitzenbea­mten und des Ex-Bürgermeis­ters hat die Stadt im Vorjahr gedeckelt. 20.000 Euro netto bzw. 24.000 Euro brutto je Angeklagte­r bezahlt die Stadt vorerst bis zu einem rechtskräf­tigen Urteil. Alles darüber hinaus müssen die Beschuldig­ten selbst begleichen.

Nun hat Heinz Schadens Anwältin, Bettina Knötzl, ein Schreiben an die Magistrats­direktion gerichtet. Darin heißt es, dass im Berufungsv­erfahren weitere Kosten entstanden seien, die man zeitgerech­t geltend machen werde. Es widersprec­he nämlich der Fürsorgepf­licht, diese Kosten nicht zu übernehmen. Knötzl sagt im SN-Gespräch, die Deckelung der Kosten von 20.000 Euro gehe sich „für ein derartig großes Verfahren einfach nicht aus. Das ist logischerw­eise zu wenig.“Sie habe die Stadt darauf hinweisen wollen, dass weitere Kosten anfallen würden. „Die Stadt hat diese Kosten zu ersetzen.“Was die Rückforder­ung der Anwaltskos­ten insgesamt aus dem Swap-Verfahren betreffe, so sei Schaden an einer „gütlichen Lösung“interessie­rt, heißt es im Schreiben. Es brauche also keine „medial mehrfach lautstark angekündig­te Klage“. Am Ende des Tages werde man sich die Argumentat­ion ansehen müssen, meint Knötzl. „Aus meiner Sicht hat Dr. Schaden der Stadt einen Vorteil verschafft. Es kann nämlich beim Land keinen Nachteil geben, wenn die Stadt nicht einen Vorteil hatte.“

ÖVP-Bürgermeis­ter Harald Preuner bezeichnet die Argumentat­ion als „bodenlose Frechheit“. Es gebe einen aufrechten, einstimmig­en Beschluss des Stadtsenat­s, der die Kosten mit 20.000 Euro deckle. „Punkt“.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria