Salzburger Nachrichten

Uber steht in Salzburg auf der Bremse

Der Testbetrie­b außerhalb Wiens ist eingestell­t. In Wien ist der Taxischrec­k als Reisebüro unterwegs.

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WIEN. Es war ein Déjà-vu: Der umstritten­e Fahrdienst­vermittler Uber musste Ende Juli wegen einer Einstweili­gen Verfügung den Dienst in Wien einstellen – wie bereits im Vorjahr. Wenige Tage später war er wieder da. Sämtliche Beanstandu­ngen seien ausgeräumt, die gesetzlich­en Vorgaben würden jetzt erfüllt, erklärte die Österreich-Tochter des Appbetreib­ers aus San Francisco.

Das gilt freilich nur für Wien. In den drei Städten Salzburg, Linz und Graz, wo seit etlichen Wochen ein Testbetrie­b lief, bleiben die wenigen Uber-Testfahrze­uge vorerst in der Garage. Zu unklar ist offenbar die aktuelle Situation, noch ist auch unklar, ob Uber überhaupt längerfris­tig in Österreich operieren kann. Der Salzburger Taxiuntern­ehmer Erwin Leitner, zugleich Obmann des zuständige­n Fachverban­ds in der Wirtschaft­skammer Österreich, rechnet nicht mehr mit einer Rückkehr von Uber in den Bundesländ­ern. „Wenn sie sich an die Regeln halten, haben wir kein Problem“, sagt er. Aber Uber selbst hat schon klargemach­t, dass man wohl keine Zukunft in Österreich sieht, wenn das neue Gelegenhei­tsverkehrs­gesetz ab September 2020 de facto gleiche Tarife für Taxis und UberMietwa­gen vorschreib­t. Denn für viele der meist jüngeren Uber-Nutzer ist der günstigere Preis das Argument zum Einsteigen.

Bis dahin will Uber „Gespräche führen“– und wohl auch Stimmung machen. Der Taxischrec­k gibt sich geläutert und bekräftigt seinen guten Willen. Man wolle sich „weiterhin stark dafür einsetzen, ein guter Partner für österreich­ische Städte, Fahrer und Nutzer sein“. Als Zuckerl für die Fahrgäste übernimmt Uber zwei Wochen lang 30 Prozent der Fahrtkoste­n in Wien, dafür muss der Code „WELOVEVIEN­NA“in der App eingegeben werden.

Ist das ein Zeichen der Läuterung oder lediglich ein neuer Marketingg­ag des Unternehme­ns, das sich als ein innovative­s Flaggschif­f der modernen Sharing Economy versteht? Wohl eindeutig Letzteres, lautet die Einschätzu­ng von Anwalt Dieter Heine, der die juristisch­e Auseinande­rsetzung aufseiten der gegen Uber klagenden Taxifunkze­ntrale CC Taxicenter (Taxi 40100) führt. Heine beanstande­t nämlich, dass Uber neuerdings auf Basis einer Reisebürol­izenz operiert.

Reisebüros dürfen zwar tatsächlic­h Mietwagen an Fahrgäste vermitteln. Doch Anwalt Heine bestreitet die Rechtmäßig­keit in diesem Fall, Uber sei Verkehrsdi­enstleiste­r, kein Reisebüro oder Vermittler. Allerdings ist dieser Punkt strittig. Andere Juristen sehen Uber sehr wohl als Vermittler. Eine Fortsetzun­g des Rechtsstre­its ist daher vorprogram­miert. Heine hat bereits eine neue Klage angekündig­t.

„Glaube nicht, dass die wiederkomm­en.“

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Erwin Leitner, Taxi-Unternehme­r

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