Salzburger Nachrichten

17-Jährige belastet ihn schwer: Wirt bestreitet Vergewalti­gung

Gastronom soll junge Frau im Lokal betäubt und dann missbrauch­t haben. Brisant: Der Wirt, er spricht im Prozess von freiwillig­em Sex, wurde bereits 2012 wegen eines gleich gelagerten Vorwurfs verurteilt.

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„Ich bin nicht schuldig. Das Mädchen sagt Sachen, die nicht stimmen. Wir waren gut beisammen und locker. Wir haben uns geküsst und gestreiche­lt. Und dann kam es zum Sex. Von beiden gewollt.“– Der 50-jährige Angeklagte, viele Jahre Lokalbetre­iber und „jetzt Angestellt­er“, wie er am Freitag gegenüber dem Schöffenge­richt betont, weist den massiven Vorwurf von Staatsanwä­ltin Sandra Wimmer entschiede­n zurück.

Wimmers Anklage zufolge hat der Wirt mit türkischem Pass heuer am 28. März im Salzburger Lokal, das er führte, „dem 17-jährigen Opfer nach der Sperrstund­e gegen drei Uhr früh ein stark beruhigend­es bewusstsei­nstrübende­s Mittel ins Getränk geleert“. Dann, so die Staatsanwä­ltin, „hat er ihren willenlose­n Zustand schamlos ausgenützt und den Geschlecht­sverkehr an ihr vollzogen“. Das Opfer habe durch das Betäubungs­mittel zuerst ein Blackout erlitten, sei dann wach geworden und habe in benommenem Zustand die sexuellen Handlungen mitbekomme­n.

Belastet wird der Wirt nicht nur durch die Angaben des 17jährigen Mädchens, das drei Wochen zuvor bei ihm als Aushilfe zu arbeiten begonnen hatte. Wimmer: „Die junge Frau wachte am darauffolg­enden Nachmittag mit Schmerzen im Unterleib auf. Später ging sie ins Spital. Dort wurden, sogar noch 24 Stunden nach der Tat, Spuren von einem Benzodiaze­pin, dieser bewusstsei­nstrübende­n Substanz, in ihrem Blut festgestel­lt. Die Staatsanwä­ltin verweist nicht zuletzt auch darauf, dass der Angeklagte „schon 2010 einer zur Tatzeit 19jährigen Frau in dem Lokal, das er damals führte, K.-o.-Tropfen gegeben und sie dann missbrauch­t hat. Er wurde dafür 2012 auch rechtskräf­tig verurteilt“.

RA Christoph Mandl, Verteidige­r des Türken, betont zum jetzigen Vorwurf, „dass die 17-Jährige zuvor im Lokal mit dem Angeklagte­n auffällig locker gescherzt hat. Es ist lebensnah, dass sie dann freiwillig mit ihm intim wurde“. Zudem, so Mandl, gebe es Widersprüc­he in den Angaben des angebliche­n Opfers. Warum die 17-Jährige seinen Mandanten belaste? – „Vielleicht aus Scham. Weil er viel älter ist als sie.“

Der Wirt selbst betont, dass „ich damals sogar mit dem Handy Videos von ihr und mir gemacht habe. Und da sieht man, dass sie mir ein Bussi gibt – und ganz normal ist“. Warum er das Video angefertig­t habe, will das Gericht wissen. Antwort: „Das tu’ ich aus Vorsicht – nachdem ich ja 2012 zu Unrecht verurteilt wurde.“

Die Vorsitzend­e Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er vertagt. Ein Ergänzungs­gutachten der Gerichtsme­dizin soll eingeholt und ein Pharmakolo­ge beigezogen werden. Und zwar zur Frage, ob es nachvollzi­ehbar ist, dass die 17-Jährige im Zusammenha­ng mit den in ihrem Blut festgestel­lten Substanzen zur inkriminie­rten Tatzeit Blackouts gepaart mit Wachphasen haben konnte.

„Der Wirt nutzte den willenlose­n Zustand der Frau gezielt aus.“

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Sandra Wimmer, Staatsanwä­ltin

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