17-Jährige belastet ihn schwer: Wirt bestreitet Vergewaltigung
Gastronom soll junge Frau im Lokal betäubt und dann missbraucht haben. Brisant: Der Wirt, er spricht im Prozess von freiwilligem Sex, wurde bereits 2012 wegen eines gleich gelagerten Vorwurfs verurteilt.
„Ich bin nicht schuldig. Das Mädchen sagt Sachen, die nicht stimmen. Wir waren gut beisammen und locker. Wir haben uns geküsst und gestreichelt. Und dann kam es zum Sex. Von beiden gewollt.“– Der 50-jährige Angeklagte, viele Jahre Lokalbetreiber und „jetzt Angestellter“, wie er am Freitag gegenüber dem Schöffengericht betont, weist den massiven Vorwurf von Staatsanwältin Sandra Wimmer entschieden zurück.
Wimmers Anklage zufolge hat der Wirt mit türkischem Pass heuer am 28. März im Salzburger Lokal, das er führte, „dem 17-jährigen Opfer nach der Sperrstunde gegen drei Uhr früh ein stark beruhigendes bewusstseinstrübendes Mittel ins Getränk geleert“. Dann, so die Staatsanwältin, „hat er ihren willenlosen Zustand schamlos ausgenützt und den Geschlechtsverkehr an ihr vollzogen“. Das Opfer habe durch das Betäubungsmittel zuerst ein Blackout erlitten, sei dann wach geworden und habe in benommenem Zustand die sexuellen Handlungen mitbekommen.
Belastet wird der Wirt nicht nur durch die Angaben des 17jährigen Mädchens, das drei Wochen zuvor bei ihm als Aushilfe zu arbeiten begonnen hatte. Wimmer: „Die junge Frau wachte am darauffolgenden Nachmittag mit Schmerzen im Unterleib auf. Später ging sie ins Spital. Dort wurden, sogar noch 24 Stunden nach der Tat, Spuren von einem Benzodiazepin, dieser bewusstseinstrübenden Substanz, in ihrem Blut festgestellt. Die Staatsanwältin verweist nicht zuletzt auch darauf, dass der Angeklagte „schon 2010 einer zur Tatzeit 19jährigen Frau in dem Lokal, das er damals führte, K.-o.-Tropfen gegeben und sie dann missbraucht hat. Er wurde dafür 2012 auch rechtskräftig verurteilt“.
RA Christoph Mandl, Verteidiger des Türken, betont zum jetzigen Vorwurf, „dass die 17-Jährige zuvor im Lokal mit dem Angeklagten auffällig locker gescherzt hat. Es ist lebensnah, dass sie dann freiwillig mit ihm intim wurde“. Zudem, so Mandl, gebe es Widersprüche in den Angaben des angeblichen Opfers. Warum die 17-Jährige seinen Mandanten belaste? – „Vielleicht aus Scham. Weil er viel älter ist als sie.“
Der Wirt selbst betont, dass „ich damals sogar mit dem Handy Videos von ihr und mir gemacht habe. Und da sieht man, dass sie mir ein Bussi gibt – und ganz normal ist“. Warum er das Video angefertigt habe, will das Gericht wissen. Antwort: „Das tu’ ich aus Vorsicht – nachdem ich ja 2012 zu Unrecht verurteilt wurde.“
Die Vorsitzende Richterin Anna-Sophia Geisselhofer vertagt. Ein Ergänzungsgutachten der Gerichtsmedizin soll eingeholt und ein Pharmakologe beigezogen werden. Und zwar zur Frage, ob es nachvollziehbar ist, dass die 17-Jährige im Zusammenhang mit den in ihrem Blut festgestellten Substanzen zur inkriminierten Tatzeit Blackouts gepaart mit Wachphasen haben konnte.
„Der Wirt nutzte den willenlosen Zustand der Frau gezielt aus.“