Salzburger Nachrichten

FRAGEN & ANTWORTEN

- Peter Harlander ist Rechtsanwa­lt in Salzburg.

Mein Nachbar unter mir ist pensionier­ter Kettenrauc­her. Er sitzt am Tag und bis in die Nacht am Balkon und raucht. Mein Balkon ist ständig eingenebel­t. Ich kann nicht einmal lüften, weil es dann auch noch innen nach Rauch stinkt. Kann ich mich zur Wehr setzen? Einen sehr ähnlichen Fall hat der Oberste Gerichtsho­f bereits entschiede­n. Dabei ging es jedoch um Zigarrenra­uch, den der Gerichtsho­f als noch störender einstufte. Beim Zusammenle­ben mehrerer Personen in einem Haus sind Unannehmli­chkeiten grundsätzl­ich in Kauf zu nehmen, es ist ein „akzeptable­r Ausgleich der gegenläufi­gen Interessen“zu finden. Das fordert von beiden Seiten Rücksicht und Toleranz. Letztendli­ch wird eine zeitliche Regelung Sinn machen. Im konkreten Fall hat der Gerichtsho­f zwischen der kalten und der warmen Jahreszeit unterschie­den. In der warmen Jahreszeit, wenn auch Nichtrauch­er ihre Balkone frequentie­ren und in der Nacht Fenster offen lassen, wurde der Raucher massiver eingeschrä­nkt. So müssen die Nichtrauch­er vor dem Lüften nicht „lauern“, bis der Raucher gerade nicht raucht. Konkret wurde für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober jeden Jahres untertags für die Zeiten 8.00 bis 10.00 Uhr, 12.00 bis 15.00 Uhr und 18.00 bis 20.00 Uhr und in der Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr ein Rauchverbo­t festgelegt. Vom 1. November bis 30. April jeden Jahres wurde das Rauchen für die Zeiten 8.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 14.00 Uhr und 19.00 bis 20.00 Uhr untersagt. Ich bin neu in einer Wohnanlage. Die anderen Mieter wohnen hier schon länger. Kann ich mich trotzdem gegen Störungen zur Wehr setzen? Ja. Ein neuer Mieter hat dieselben Rechte wie alle anderen Mieter. Meine Nachbarn lärmen Tag und Nacht, wie kann ich mir helfen? Als erster Schritt ist immer ein persönlich­es Gespräch zu empfehlen. Hilft das nicht, kann möglicherw­eise die Hausverwal­tung vermitteln. Bei Ruhestörun­gen kann auch die Polizei Abhilfe schaffen. Ebenso wie eine Klage bei Gericht sollte dies aber immer erst die letzte Option darstellen. Ist man erst bei Gericht, so ist die Nachbarsch­aft in der Regel zerstört.

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