Nachträgliche Mitteilung
Die „Salzburger Nachrichten“haben in ihrer Ausgabe vom 25. September 2009 auf Seite 3 in einem Artikel mit der Überschrift „Wie Grassers Freunde kassierten“berichtet, dass der ehemalige Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser im Jahr 2004 für die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften verantwortlich war. Dabei sei entschieden worden, diese im „Gesamtpaket“zu verkaufen, obwohl aber, um den Verkaufserlös zu maximieren, ein Einzelverkauf geboten gewesen wäre. Dadurch sei der Republik Österreich ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hatte aufgrund dieses Sachverhalts gegen Mag. Karl-Heinz Grasser ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der Untreue (§ 153 StGB) eingeleitet und Anklage erhoben. Mag. Karl-Heinz Grasser erhob gegen diese Anklage Einspruch, der mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 12. April 2017, AZ 23 Bs 284/16g, in Bezug auf den oben beschriebenen Sachverhalt bzw. Anklagepunkt dahingehend Folge gegeben wurde, dass die Anklage zurückgewiesen wurde. Dadurch wurde das diesbezügliche Hauptverfahren beendet und das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet (§ 215 Abs 3 StPO).
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat dieses Ermittlungsverfahren nunmehr über Antrag von Mag. Karl-Heinz Grasser mit Beschluss vom 28. Mai 2019, AZ 316 HR 50/10p, eingestellt weil der bestehende Tatverdacht nach Dringlichkeit und Gewicht sowie im Hinblick auf die bisherige Dauer und den Umfang des Ermittlungsverfahrens dessen Fortsetzung nicht rechtfertigte und von einer weiteren Klärung des Sachverhalts eine Intensivierung des Verdachts gegen Mag. Karl-Heinz Grasser nicht zu erwarten war.