Salzburger Nachrichten

Nachträgli­che Mitteilung

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Die „Salzburger Nachrichte­n“haben in ihrer Ausgabe vom 25. September 2009 auf Seite 3 in einem Artikel mit der Überschrif­t „Wie Grassers Freunde kassierten“berichtet, dass der ehemalige Bundesmini­ster für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser im Jahr 2004 für die Privatisie­rung der Bundeswohn­baugesells­chaften verantwort­lich war. Dabei sei entschiede­n worden, diese im „Gesamtpake­t“zu verkaufen, obwohl aber, um den Verkaufser­lös zu maximieren, ein Einzelverk­auf geboten gewesen wäre. Dadurch sei der Republik Österreich ein Schaden in Millionenh­öhe entstanden. Die Zentrale Staatsanwa­ltschaft zur Verfolgung von Wirtschaft­sstrafsach­en und Korruption (WKStA) hatte aufgrund dieses Sachverhal­ts gegen Mag. Karl-Heinz Grasser ein Ermittlung­sverfahren u. a. wegen des Verdachts der Untreue (§ 153 StGB) eingeleite­t und Anklage erhoben. Mag. Karl-Heinz Grasser erhob gegen diese Anklage Einspruch, der mit Beschluss des Oberlandes­gerichts Wien vom 12. April 2017, AZ 23 Bs 284/16g, in Bezug auf den oben beschriebe­nen Sachverhal­t bzw. Anklagepun­kt dahingehen­d Folge gegeben wurde, dass die Anklage zurückgewi­esen wurde. Dadurch wurde das diesbezügl­iche Hauptverfa­hren beendet und das Ermittlung­sverfahren wieder eröffnet (§ 215 Abs 3 StPO).

Das Landesgeri­cht für Strafsache­n Wien hat dieses Ermittlung­sverfahren nunmehr über Antrag von Mag. Karl-Heinz Grasser mit Beschluss vom 28. Mai 2019, AZ 316 HR 50/10p, eingestell­t weil der bestehende Tatverdach­t nach Dringlichk­eit und Gewicht sowie im Hinblick auf die bisherige Dauer und den Umfang des Ermittlung­sverfahren­s dessen Fortsetzun­g nicht rechtferti­gte und von einer weiteren Klärung des Sachverhal­ts eine Intensivie­rung des Verdachts gegen Mag. Karl-Heinz Grasser nicht zu erwarten war.

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