Salzburger Nachrichten

WhatsApp sollte nicht für Berufliche­s verwendet werden

Selbst manche Polizisten nutzen WhatsApp dienstlich. Doch das ist nicht nur polizeiint­ern verboten: Die App dürfe auf keinem Diensthand­y installier­t sein, meinen Experten.

- RALF HILLEBRAND

Die Beschwerde kam direkt von einem Polizisten. Der Beamte regte sich im SN-Gespräch darüber auf, dass einige Kollegen WhatsApp für die berufliche Kommunikat­ion verwendete­n. Über den Messaging-Dienst würden auch sensible Informatio­nen verschickt, etwa zu Einsätzen. Der Polizist selbst entziehe sich dem Ganzen: Er vertraue nicht auf WhatsApp.

Ist der weltweit populärste Messaging-Dienst für berufliche Kommunikat­ion geeignet? Vor allem, wenn es um heiklere Informatio­nen geht? Zumindest bei der österreich­ischen Polizei ist die Vorgabe eindeutig. „Es ist nicht gestattet, WhatsApp für Dienstlich­es zu nutzen“, schildert Christoph Pölzl, Ressortspr­echer im Innenminis­terium. Sollten Beamte dennoch beruflich auf die Anwendung setzen, handle es sich um eine Dienstrech­tsverletzu­ng. WhatsApp sei schon aus Sicherheit­sgründen abzulehnen. Als Beispiel nennt Pölzl den Fall um den ÖSV-Langläufer Max Hauke. Ein Video, das den Sportler beim Eigenblutd­oping zeigt, ist von einem Polizisten in einer privaten WhatsAppGr­uppe geteilt worden – und ging von dort aus um die Welt. WhatsApp auf den Diensthand­ys der Polizisten zu sperren sei dennoch nicht geplant, da festgehalt­en sei, dass die Privatnutz­ung von Diensthand­ys „durchaus zu gestatten ist“.

Doch nicht nur bei der Polizei ist der dienstlich­e Einsatz von WhatsApp zu hinterfrag­en. Dominik Engel, Cybersecur­ity-Experte an der FH Salzburg, lässt keinen Zweifel daran, was er davon hält, die App beruflich zu nutzen: „Das kann ich nicht empfehlen. Auf keinen Fall.“Dabei geht es Engel weniger um die Angst, sensible Unterhaltu­ngen könnten von WhatsApp bzw. dessen Mutterkonz­ern Facebook mitgelesen werden: 2016 hat WhatsApp eine Ende-zu-Ende-Verschlüss­elung für seine Chats eingeführt. Somit können nur die Kommunikat­ionspartne­r Nachrichte­n entschlüss­eln – und kein Dritter. „Und auch wenn immer wieder andere Gerüchte aufkommen, glaube ich, dass es da keine Hintertür gibt.“

Aber wenn die Chat-Inhalte wirklich nur bei den Nutzern bleiben, wieso soll WhatsApp dann nicht auch für berufliche Kommunikat­ion genutzt werden? Etwa weil übergeordn­ete Informatio­nen, sogenannte Metadaten, an die Facebook-Tochter gehen, erläutert Engel. Abhängig von den gewählten Einstellun­gen gewährt man der App Zugriff auf den Telefonspe­icher, die Fotogaleri­e oder den Standort. Aber vor allem ein Punkt ist für Engel ein Problem: „Die Kontaktdat­en, also mein komplettes Telefonbuc­h, gehen automatisc­h an WhatsApp.“

Kommt WhatsApp auf einem Diensthand­y dennoch zum Einsatz, könnte das sogar rechtliche Folgen haben. Denn auf diese Art gibt man Daten der eigenen Geschäftsp­artner an Facebook weiter – ohne deren Einwilligu­ng. Aus diesen und weiteren Gründen sei es nach Maßstäben der Datenschut­z-Grundveror­dnung „rechtlich nicht zulässig“, WhatsApp auf Firmenhand­ys zu installier­en, wie den SN zwei Datenschut­zanwälte bestätigte­n. Ähnliches gelte für vergleichb­are Dienste, etwa den Facebook-Messenger.

Für die Lösung des Problems bieten sich mehrere Varianten an. Eine ist, bei Firmenhand­ys einen privaten sowie einen berufliche­n Modus einzustell­en – und WhatsApp nur über den Privatzuga­ng zu nutzen. Als berufliche Kommunikat­ionsaltern­ative empfiehlt Dominik Engel E-Mails, die durch das Firmennetz­werk gesichert werden. Oder den Messenger Signal – eine freie Software. Bei dieser werden die Kontaktdat­en nur verschlüss­elt übermittel­t. Noch empfehlens­werter wäre aber, einen eigenen Messenger zu entwickeln. „Denn nur so habe ich eine Lösung, von der ich zu 100 Prozent weiß, was sie tut – und die ich entspreche­nd prüfen kann.“

Auf diese Variante will künftig auch die österreich­ische Polizei setzen: Wie Sprecher Pölzl schildert, werde seit Ende 2018 im Innenminis­terium und somit bei der Exekutive der eigenentwi­ckelte MPKMesseng­er getestet; MPK steht für „Mobile Polizei-Kommunikat­ion“. Da die Rückmeldun­gen der rund 1500 Probanden zufriedens­tellend sein sollen, werde der Betrieb nun „sukzessive ausgeweite­t“.

„WhatsApp ist beruflich nicht zu empfehlen.“Dominik Engel, Cybersecur­ity-Experte

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