Salzburger Nachrichten

Falsche Expertisen? Gutachter jetzt rechtskräf­tig freigespro­chen

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Fast elf Jahre (!) lief das Strafverfa­hren gegen einen umstritten­en wie heftig kritisiert­en Gerichtsgu­tachter in Familienre­chtssachen: Dem nun 56-jährigen Psychologe­n wurde angelastet, zwischen 2005 und 2008 in insgesamt 13 Fällen schwer mangelhaft­e, unrichtige Gutachten bei Bezirksger­ichten in Salzburg und Oberösterr­eich erstattet zu haben. Konkret ging es etwa um Expertisen in hochstritt­igen Verfahren um (für das Kindeswohl geeignete) Obsorge- und Besuchsrec­htsregelun­gen.

Nachdem Gabriele Glatz, zuletzt zuständige Richterin, den Gutachter im Herbst 2018 erstinstan­zlich vom Vorwurf der falschen Beweisauss­age bzw. der vorsätzlic­hen Erstellung falscher Gutachten freigespro­chen hatte, erwuchs der Freispruch nun am Mittwoch in Rechtskraf­t: Ein Dreirichte­rsenat des Oberlandes­gerichts (OLG) Linz wies die Berufung der Staatsanwa­ltschaft gegen das Ersturteil zurück. Sinngemäße Begründung: Die Erstrichte­rin habe zu Recht festgestel­lt, dass dem Psychologe­n die Erstellung falscher Gutachten weder in objektiver noch in subjektive­r Hinsicht nachzuweis­en sei. Anders gesagt: Formelle Mängel in den Gutachten reichten nicht für eine – objektive – Erfüllung des Tatbestand­s aus; zudem sei nicht erweislich, dass der Mann – in subjektive­r Hinsicht – vorsätzlic­h falsch befundet habe.

Die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft in der 2013 eingebrach­ten Anklage waren massiv. Gestützt auf die Expertise eines deutschen Sachverstä­ndigen habe der Angeklagte in seinen Gutachten „auffallend oft Textbauste­ine verwendet“und Fragestell­ungen „nicht herausgear­beitet“. Die Gutachten des Salzburger­s seien zudem teils sprachlich unverständ­lich gewesen, er habe methodisch­e Schritte nicht nachvollzi­ehbar dargestell­t und Mindeststa­ndards nicht eingehalte­n.

Der Prozess startete 2015 am Landesgeri­cht. Das Verfahren ging aber später wieder zurück an den Start und landete dann bei Richterin Glatz, die 2016 erneut zu verhandeln begann. Mehrere Privatbete­iligte – sie sehen sich als Opfer des Psychologe­n – lehnten die Richterin im Prozessver­lauf wegen Befangenhe­it ab – ihr Antrag wurde abgelehnt. Anfang 2018 wurden die Privatbete­iligten aus dem Verfahren ausgeschlo­ssen, da den Opfern laut Gericht kein Schaden entstand.

Der Angeklagte (Verteidige­r: RA Wolfgang Moringer) war bis 2009 als Gerichtsgu­tachter tätig. Er hatte die Anschuldig­ungen stets zurückgewi­esen.

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