Salzburger Nachrichten

Stöckl zu OP-Listen: „Gesetz ist umgesetzt“

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SALZBURG. Das Veröffentl­ichen von OP-Warteliste­n sei keine gesetzlich­e Notwendigk­eit, sagt Gesundheit­sreferent LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP) zu der aktuellen Kritik. Im Gegensatz zum Bundesgese­tz ist im Landesgese­tz die Forderung nach einem „transparen­ten Warteliste­nregime“nicht enthalten. Laut Gesundheit­sministeri­um sind dennoch die Anforderun­gen des Rahmengese­tzes erfüllt.

Das sieht auch Stöckl ähnlich: „Selbstvers­tändlich ist das entspreche­nde Bundesgese­tz in Salzburg umgesetzt. Es gab und gibt aber gute Gründe, nicht bis zur Maximalvar­iante zu gehen und damit über das Ziel des Machbaren und Sinnvollen hinauszusc­hießen. Das hat auch der Salzburger Landtag im Jahr 2015 so gesehen, wo das Thema Warteliste­n ausführlic­h diskutiert und der entspreche­nde Bericht an den Landtag zur Kenntnis genommen wurde. An der bestehende­n Sach- und Rechtslage sowie den organisato­rischen Rahmenbedi­ngungen hat sich seitdem nichts geändert. Ein Blick in die anderen Bundesländ­er zeigt außerdem, dass die Gesetzesla­ge in Salzburg einem österreich­weiten Länderverg­leich sehr gut standhält.“

Während die meisten Bundesländ­er die durchschni­ttlichen Wartezeite­n für planbare Operatione­n im Internet veröffentl­ichen, verzichten die Salzburger Spitäler darauf. Gesundheit­sreferent Stöckl: „Der Mehrwert für die Patienten würde sich stark in Grenzen halten.“

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