Stöckl zu OP-Listen: „Gesetz ist umgesetzt“
SALZBURG. Das Veröffentlichen von OP-Wartelisten sei keine gesetzliche Notwendigkeit, sagt Gesundheitsreferent LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP) zu der aktuellen Kritik. Im Gegensatz zum Bundesgesetz ist im Landesgesetz die Forderung nach einem „transparenten Wartelistenregime“nicht enthalten. Laut Gesundheitsministerium sind dennoch die Anforderungen des Rahmengesetzes erfüllt.
Das sieht auch Stöckl ähnlich: „Selbstverständlich ist das entsprechende Bundesgesetz in Salzburg umgesetzt. Es gab und gibt aber gute Gründe, nicht bis zur Maximalvariante zu gehen und damit über das Ziel des Machbaren und Sinnvollen hinauszuschießen. Das hat auch der Salzburger Landtag im Jahr 2015 so gesehen, wo das Thema Wartelisten ausführlich diskutiert und der entsprechende Bericht an den Landtag zur Kenntnis genommen wurde. An der bestehenden Sach- und Rechtslage sowie den organisatorischen Rahmenbedingungen hat sich seitdem nichts geändert. Ein Blick in die anderen Bundesländer zeigt außerdem, dass die Gesetzeslage in Salzburg einem österreichweiten Ländervergleich sehr gut standhält.“
Während die meisten Bundesländer die durchschnittlichen Wartezeiten für planbare Operationen im Internet veröffentlichen, verzichten die Salzburger Spitäler darauf. Gesundheitsreferent Stöckl: „Der Mehrwert für die Patienten würde sich stark in Grenzen halten.“