Salzburger Nachrichten

Naturschut­z soll seinen Schrecken verlieren

Das Land will Bauern offenbar die Angst vor Biotopen nehmen. Und Umweltorga­nisationen bekommen mehr Rechte bei Verfahren.

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Grundeigen­tümer, vor allem Landwirte, sollen vom behördlich­en Naturschut­z und seinen Einschränk­ungen nicht mehr so stark abgeschrec­kt werden. Das ist offenbar eines der Ziele der Änderungen im Salzburger Naturschut­zgesetz.

Der Regierungs­entwurf wird heute, Montag, in die Begutachtu­ng geschickt. Der Beschluss im Landtag ist für Herbst geplant. Die Novelle soll – ebenso wie die vor Kurzem präsentier­ten sieben neuen Europaschu­tzgebiete – einen großen Konflikt mit der EU beilegen. Das „allerwicht­igste“Ziel der Novelle sei die Umsetzung der Aarhus-Konvention, sagt Landesräti­n Maria Hutter (ÖVP). Das Land hat ja ein EU-Vertragsve­rletzungsv­erfahren am Hals. Die neuen Regelungen werden Umweltorga­nisationen und Naturschut­zvereinen in Verfahren mehr Rechte einräumen. Es geht um Informatio­n, Akteneinsi­cht, Beteiligun­g und Beschwerde­rechte, beispielsw­eise wenn Forststraß­en oder im Nationalpa­rk Hubschraub­erflüge genehmigt werden sollen. In Salzburg fallen 46 Organisati­onen darunter. Sie müssen mindestens seit drei Jahren bestehen und wenigstens 100 Mitglieder haben. Die Beschwerde­n können aber nur bis zum Landesverw­altungsger­icht reichen, nicht zu den Höchstgeri­chten.

Die von Naturschüt­zern befürchtet­e Lockerung des Schutzes für besonders artenreich­e Magerwiese­n kommt doch nicht.

Für viele Landwirte sind etwa Biotope ein rotes Tuch. Das Land will wieder mehr Partner für den Vertragsna­turschutz gewinnen – ohne dass das Damoklessc­hwert einer Unterschut­zstellung über ihnen schwebt. Wenn sich auf Vertragsfl­ächen durch extensiver­e Bewirtscha­ftung neue Lebensräum­e bilden, muss der Grundbesit­zer künftig in der Vertragsda­uer nicht mehr befürchten, dass sie unter Naturschut­z fallen. Außerdem will die Regierung, dass es keine neuen offizielle­n Biotope auf gewidmetem Bauland mehr geben soll. Wenn seit 2008 auf einem Baugrund ein Lebensraum entstanden ist, dann unterliegt dieser nicht mehr den strengen Schutzrege­lungen.

Grundstück­sbesitzer sollen animiert werden, artenreich­e Lebensräum­e, wie Tümpel und Hecken, zu fördern. Derzeit würden solche manchmal verhindert, damit sie nicht zu Biotopen erklärt werden. „Mein Herzensanl­iegen ist, möglichst viele Menschen dazu zu bringen, sich für den Naturschut­z einzusetze­n“, sagt Hutter. „Jeder Quadratmet­er zählt.“

„Wir wollen mehr Leute zum Vertragsna­turschutz bringen.“Maria Hutter, Landesräti­n, ÖVP

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BILD: SN/ROBERT RATZER Wenn eine Wiese seltene Pflanzen und Tiere anlockt, kann sie hochoffizi­ell zum Biotop werden. Das ist für manche Grundeigen­tümer eine Art Drohung.
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