Erster Schuss auf das Opfer war angesetzt
Es war eines der landesweit grausamsten Verbrechen der vergangenen Jahre – der mutmaßliche Mord an einer 20-jährigen Modeverkäuferin in Zell am See vom 20. Oktober 2018. Wie berichtet, brachte die Staatsanwaltschaft kürzlich eine Anklage gegen zwei 18-jährige Pinzgauer ein: Der Erstangeklagte hat die junge Frau demnach mit insgesamt vier Schüssen aus einer umgebauten bzw. scharf gemachten Schreckschusspistole vorsätzlich getötet; sein zweitangeklagter Freund wiederum soll zum inkriminierten Mord beigetragen haben, indem er den Schützen in des- sen Entschluss, die 20-Jährige zu erschießen, bestärkt habe. Weiters habe der Zweitangeklagte den Schützen mit seinem Auto in die Nähe des Tatorts chauffiert; dann soll er auf diesen gewartet haben und nach dessen Tatausführung mit ihm weggefahren sein.
Laut der vom Ersten Staatsanwalt Marcus Neher verfassten, noch nicht rechtskräftigen Anklage wurde die Frau auf besonders heimtückische wie grausame Weise getötet: Der Erstangeklagte läutete demnach an der Gegensprechanlage des Mehrparteienhauses, das spätere Opfer ließ den jungen Mann ins Haus, ohne zu fragen, wer denn geläutet habe. Als die 20-Jährige – so die Anklage – ihre Wohnungstür öffnete, habe ihr der Erstangeklagte sofort die Pistole direkt unterhalb ihres linken Schlüsselbeins angesetzt und abgedrückt. Unmittelbar darauf gab der 18-Jährige mit der umgebauten Pistole vom – ursprünglichen – Typ Zoraki 917, Kaliber 9 mm Luger, aus kürzester Entfernung noch drei Schüsse auf die Frau ab. Zwei davon durchschlugen ihren Rücken. Die 20-Jährige verblutete.
Als Motiv für die Bluttat ortet der Staatsanwalt, dass die Frau den ihr seit Längerem bekannten Erstangeklagten im Frühsommer 2018 bei der Polizei als einen ihrer Suchtgiftabnehmer genannt habe. Zur Erklärung: Gegen die 20-jährige Modeverkäuferin lief ein Ermittlungsverfahren, wonach sie an zahlreiche Kunden aus der Region Marihuana mit Gewinn verkauft haben soll.
Laut Anklage habe der Erstangeklagte oft gegenüber dem zweitangeklagten Freund seinen Ärger darüber geäußert, dass ihn die Frau bei der Polizei belastet habe – und das, so der Staatsanwalt, vermutlich sogar zu Unrecht: Offenbar kaufte der Erstangeklagte zwar tatsächlich Cannabis vom späteren Opfer – allerdings bereits im Jahr 2017, was er schon Ende 2017 bei den Behörden zugegeben hatte.
Der Erstangeklagte (Verteidiger: RA Michael Ringl) räumte im Vorverfahren die Schüsse auf die 20-Jährige ein. Der Zweitangeklagte (Verteidiger: RA Peter Lechenauer) hingegen bestreitet jede Beteiligung an einer Tötung. Die Hinterbliebenen der jungen Frau werden von Opferanwalt Stefan Rieder vertreten.