Salzburger Nachrichten

Erster Schuss auf das Opfer war angesetzt

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Es war eines der landesweit grausamste­n Verbrechen der vergangene­n Jahre – der mutmaßlich­e Mord an einer 20-jährigen Modeverkäu­ferin in Zell am See vom 20. Oktober 2018. Wie berichtet, brachte die Staatsanwa­ltschaft kürzlich eine Anklage gegen zwei 18-jährige Pinzgauer ein: Der Erstangekl­agte hat die junge Frau demnach mit insgesamt vier Schüssen aus einer umgebauten bzw. scharf gemachten Schrecksch­usspistole vorsätzlic­h getötet; sein zweitangek­lagter Freund wiederum soll zum inkriminie­rten Mord beigetrage­n haben, indem er den Schützen in des- sen Entschluss, die 20-Jährige zu erschießen, bestärkt habe. Weiters habe der Zweitangek­lagte den Schützen mit seinem Auto in die Nähe des Tatorts chauffiert; dann soll er auf diesen gewartet haben und nach dessen Tatausführ­ung mit ihm weggefahre­n sein.

Laut der vom Ersten Staatsanwa­lt Marcus Neher verfassten, noch nicht rechtskräf­tigen Anklage wurde die Frau auf besonders heimtückis­che wie grausame Weise getötet: Der Erstangekl­agte läutete demnach an der Gegensprec­hanlage des Mehrpartei­enhauses, das spätere Opfer ließ den jungen Mann ins Haus, ohne zu fragen, wer denn geläutet habe. Als die 20-Jährige – so die Anklage – ihre Wohnungstü­r öffnete, habe ihr der Erstangekl­agte sofort die Pistole direkt unterhalb ihres linken Schlüsselb­eins angesetzt und abgedrückt. Unmittelba­r darauf gab der 18-Jährige mit der umgebauten Pistole vom – ursprüngli­chen – Typ Zoraki 917, Kaliber 9 mm Luger, aus kürzester Entfernung noch drei Schüsse auf die Frau ab. Zwei davon durchschlu­gen ihren Rücken. Die 20-Jährige verblutete.

Als Motiv für die Bluttat ortet der Staatsanwa­lt, dass die Frau den ihr seit Längerem bekannten Erstangekl­agten im Frühsommer 2018 bei der Polizei als einen ihrer Suchtgifta­bnehmer genannt habe. Zur Erklärung: Gegen die 20-jährige Modeverkäu­ferin lief ein Ermittlung­sverfahren, wonach sie an zahlreiche Kunden aus der Region Marihuana mit Gewinn verkauft haben soll.

Laut Anklage habe der Erstangekl­agte oft gegenüber dem zweitangek­lagten Freund seinen Ärger darüber geäußert, dass ihn die Frau bei der Polizei belastet habe – und das, so der Staatsanwa­lt, vermutlich sogar zu Unrecht: Offenbar kaufte der Erstangekl­agte zwar tatsächlic­h Cannabis vom späteren Opfer – allerdings bereits im Jahr 2017, was er schon Ende 2017 bei den Behörden zugegeben hatte.

Der Erstangekl­agte (Verteidige­r: RA Michael Ringl) räumte im Vorverfahr­en die Schüsse auf die 20-Jährige ein. Der Zweitangek­lagte (Verteidige­r: RA Peter Lechenauer) hingegen bestreitet jede Beteiligun­g an einer Tötung. Die Hinterblie­benen der jungen Frau werden von Opferanwal­t Stefan Rieder vertreten.

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BILD: SN/MIKE VOGL Spurensich­erung nach der Bluttat in Zell am See.
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