Salzburger Nachrichten

Anonyme SIM-Karten sind bald Geschichte

- WWW.RTR.AT SN-mg, APA

Mit Anfang des Jahres 2019 ist die Identifizi­erungspfli­cht für alle Mobilfunkn­utzer in Kraft getreten. Seither ist keine anonyme SIM-Karten-Aktivierun­g mehr möglich. Mit 1. September müssen auch alle älteren SIM-Karten – egal ob Wertkarte („Prepaid“) oder Vertrag („Postpaid“) – registrier­t sein. Unregistri­erte Wertkarten­handys können nicht mehr aufgeladen werden.

Die Branchenlo­bby Forum Mobilkommu­nikation (FMK) erinnert daran, auch zu prüfen, ob selten genutzte SIM-Karten noch aktiv sind. Denn wurde eine anonyme SIM-Karte über einen längeren Zeitraum nicht aufgeladen, stellen die Anbieter entspreche­nd ihren Geschäftsb­edingungen die Karte inaktiv. In diesem Fall ist eine Registrier­ung nicht mehr möglich und die Telefonnum­mer verfällt.

Das könnte bei „versteckte­n“SIM-Karten in Geräten der Fall sein, wie bei Alarmanlag­en, GPS-Diebstahls­icherungen, MaschinenS­teuermodul­en oder Mähroboter­n. Laut dem Mobilfunka­nbieter Magenta (ehemals T-Mobile) ist in dessen Netz jede fünfte SIM-Wertkarte nicht im Handy, sondern in Geräten wie Smartwatch­es, Haustier-Trackern, Internet-Routern oder Notebooks verwendet.

In dem Fall gilt laut FMK: Musste der Nutzer die Karte selbst aktivieren und regelmäßig aufladen, ist er auch für die Registrier­ung verantwort­lich. Wurde die Karte vom Hersteller des Geräts selbst verbaut und registrier­t, kann der Nutzer davon ausgehen, dass er sich weiter nicht darum kümmern muss.

Die Registrier­ungspflich­t wurde mit dem sogenannte­n Sicherheit­spaket eingeführt. Die Betreiber müssen Namen, akademisch­en Grad und Geburtsdat­um erfassen, bei Vereinen oder GmbHs muss eine vertretung­sbefugte Person einen geeigneten Registerau­szug vorlegen. Den Betreibern drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Sie dürfen für die Datenerfas­sung ein Entgelt verlangen. Meist gibt es aber eine kostenlose Variante im Internet.

Erfolgen kann die Registrier­ung im Shop des Betreibers, auf deren Webseiten und fast überall dort, wo sonst noch SIM-Karten angeboten werden, durch eine Bestätigun­g des Kredit- oder Finanzinst­ituts oder über das Internet mittels Webcam. Minderjähr­ige können sich eigenständ­ig registrier­en. Die Rundfunk und Telekom Regulierun­gs-GmbH (RTR) rät dazu, vorher abzuklären, welche Unterlagen benötigt werden.

Auf der RTR-Website gibt es Links zu den Informatio­nen von rund 20 Betreibern.

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