Anonyme SIM-Karten sind bald Geschichte
Mit Anfang des Jahres 2019 ist die Identifizierungspflicht für alle Mobilfunknutzer in Kraft getreten. Seither ist keine anonyme SIM-Karten-Aktivierung mehr möglich. Mit 1. September müssen auch alle älteren SIM-Karten – egal ob Wertkarte („Prepaid“) oder Vertrag („Postpaid“) – registriert sein. Unregistrierte Wertkartenhandys können nicht mehr aufgeladen werden.
Die Branchenlobby Forum Mobilkommunikation (FMK) erinnert daran, auch zu prüfen, ob selten genutzte SIM-Karten noch aktiv sind. Denn wurde eine anonyme SIM-Karte über einen längeren Zeitraum nicht aufgeladen, stellen die Anbieter entsprechend ihren Geschäftsbedingungen die Karte inaktiv. In diesem Fall ist eine Registrierung nicht mehr möglich und die Telefonnummer verfällt.
Das könnte bei „versteckten“SIM-Karten in Geräten der Fall sein, wie bei Alarmanlagen, GPS-Diebstahlsicherungen, MaschinenSteuermodulen oder Mährobotern. Laut dem Mobilfunkanbieter Magenta (ehemals T-Mobile) ist in dessen Netz jede fünfte SIM-Wertkarte nicht im Handy, sondern in Geräten wie Smartwatches, Haustier-Trackern, Internet-Routern oder Notebooks verwendet.
In dem Fall gilt laut FMK: Musste der Nutzer die Karte selbst aktivieren und regelmäßig aufladen, ist er auch für die Registrierung verantwortlich. Wurde die Karte vom Hersteller des Geräts selbst verbaut und registriert, kann der Nutzer davon ausgehen, dass er sich weiter nicht darum kümmern muss.
Die Registrierungspflicht wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket eingeführt. Die Betreiber müssen Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen, bei Vereinen oder GmbHs muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen. Den Betreibern drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Sie dürfen für die Datenerfassung ein Entgelt verlangen. Meist gibt es aber eine kostenlose Variante im Internet.
Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, auf deren Webseiten und fast überall dort, wo sonst noch SIM-Karten angeboten werden, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam. Minderjährige können sich eigenständig registrieren. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) rät dazu, vorher abzuklären, welche Unterlagen benötigt werden.
Auf der RTR-Website gibt es Links zu den Informationen von rund 20 Betreibern.