Fragwürdiges Gesetz
Jetzt rühmen sich alle Parteien, dass sie für die Pensionisten eine Pensionserhöhung vereinbart haben. Jetzt ist mir im Zuge der Steuerausgleiche für meine Mutter Folgendes passiert: Ich habe für die Jahre 2015 bis 2018 für sie die Steuerausgleiche erst jetzt durchgeführt. Meine Mutter ist seit Februar 2019 Bewohnerin eines Seniorenwohnhauses und bekommt dafür einen Kostenzuschuss vom Sozialamt.
Da die Steuergutschriften (auch jene der Jahre 2015 bis 2017) ihr erst jetzt im Jahr 2019 „zufließen“, muss sie nun 80 Prozent dieser Steuergutschriften an das Sozialamt zahlen. Eine Zahlung für das Jahr 2018 würde ich noch einsehen, aber die Jahre 2015 bis 2017 (da war noch in keiner Weise absehbar, dass sie in ein SWH übersiedeln muss), ist mir nicht klar. Sie wird also anderen Personen gegenüber, die ihre Steuerausgleiche regelmäßig durchführen, benachteiligt! Unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes und aus Sicht einer Buchhalterin ist dieses Gesetz mehr als fragwürdig.
Unsere Politiker sollen diese Regelung bereinigen und gerecht gestalten. Aber solche Maßnahmen lassen sich nicht medienwirksam verkaufen. Ich kann jetzt leider für meine Mutter dieses ihr zustehende Geld (zu viel bezahlte Steuer) nicht zurückholen, aber ich rate jedem, seine jährliche Arbeitnehmerveranlagung sobald wie möglich durchzuführen. MMag. Beate Sturm-Anderl 5303 Thalgau