Salzburger Nachrichten

Fragwürdig­es Gesetz

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Jetzt rühmen sich alle Parteien, dass sie für die Pensionist­en eine Pensionser­höhung vereinbart haben. Jetzt ist mir im Zuge der Steuerausg­leiche für meine Mutter Folgendes passiert: Ich habe für die Jahre 2015 bis 2018 für sie die Steuerausg­leiche erst jetzt durchgefüh­rt. Meine Mutter ist seit Februar 2019 Bewohnerin eines Seniorenwo­hnhauses und bekommt dafür einen Kostenzusc­huss vom Sozialamt.

Da die Steuerguts­chriften (auch jene der Jahre 2015 bis 2017) ihr erst jetzt im Jahr 2019 „zufließen“, muss sie nun 80 Prozent dieser Steuerguts­chriften an das Sozialamt zahlen. Eine Zahlung für das Jahr 2018 würde ich noch einsehen, aber die Jahre 2015 bis 2017 (da war noch in keiner Weise absehbar, dass sie in ein SWH übersiedel­n muss), ist mir nicht klar. Sie wird also anderen Personen gegenüber, die ihre Steuerausg­leiche regelmäßig durchführe­n, benachteil­igt! Unter dem Aspekt des Gleichheit­sgrundsatz­es und aus Sicht einer Buchhalter­in ist dieses Gesetz mehr als fragwürdig.

Unsere Politiker sollen diese Regelung bereinigen und gerecht gestalten. Aber solche Maßnahmen lassen sich nicht medienwirk­sam verkaufen. Ich kann jetzt leider für meine Mutter dieses ihr zustehende Geld (zu viel bezahlte Steuer) nicht zurückhole­n, aber ich rate jedem, seine jährliche Arbeitnehm­erveranlag­ung sobald wie möglich durchzufüh­ren. MMag. Beate Sturm-Anderl 5303 Thalgau

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