Salzburger Nachrichten

Stellungna­hme zu den Sanierunge­n

- Stv. Ltg. gswb-Hausverwal­tung

Sehr geehrte Frau Neureiter, bezugnehme­nd auf Ihren Leserbrief in den SN vom 11. 9. 2019 möchten wir gerne Ihre „Verwirrung“beseitigen. Die im Artikel „105 Stadtwohnu­ngen stehen leer“von Heidi Huber beschriebe­nen städtische­n Wohnungen unterliege­n hinsichtli­ch ihrer Erhaltung und Brauchbarm­achung dem Mietrechts­gesetz. Das bedeutet, dass der Vermieter alle Erhaltungs­aufwendung­en aus den Mieterträg­en bedecken muss. Die Mietwohnun­gen der gswb unterliege­n hingegen dem Wohnungsge­meinnützig­keitsgeset­z, welches in der Miete einen gesondert ausgewiese­nen Erhaltungs­und Verbesseru­ngsbeitrag vorsieht. Aus diesen Beträgen, die ungeachtet Ihrer Darstellun­g im Rahmen der Jahresbetr­iebskosten­abrechnung nicht den Mietern, sondern dem Vermieter gehören, sind die Gebäudeins­tandhaltun­g und die Brauchbarm­achung von Wohnungen zu bezahlen. Bei den Wohnungen gemeinnütz­iger Bauvereini­gungen gibt es daher im Gegensatz zu den Wohnungen, die dem Mietrechts­gesetz unterliege­n, bei den Mieten gesondert gewidmete Beträge für die Gebäudeund Wohnungser­haltung, aus denen auch die Aufwendung­en für erforderli­che Brauchbarm­achungen bei Neuvermiet­ungen bezahlt werden.

Bei dem von Ihnen genannten Preis für die Brauchbarm­achung einer Wohnung in Ihrem Wohnhaus von 33.000 Euro handelt es sich im Übrigen um die Kosten inklusive 20 Prozent Umsatzsteu­er! Aufgrund des Vorsteuera­bzuges beläuft sich daher der tatsächlic­he Aufwand auf rund 27.500 Euro.

Weiters stellen wir fest, dass in jeder Wohnung, bei der der Boden erneuert wird, eine Trittschal­ldämmung eingebaut wird. Die gswb lässt bereits seit mehreren Jahren keine Laminatböd­en mehr verlegen, sondern hochwertig­e Vinylböden oder allenfalls Parkettböd­en, die sich durch eine günstigere Akustik auszeichne­n. Ihre Aussage, wonach auf Estrich ohne Schallschu­tz ein Laminatbod­en verlegt wurde, ist daher unrichtig. Mag. Bernhard Huber

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