Stellungnahme zu den Sanierungen
Sehr geehrte Frau Neureiter, bezugnehmend auf Ihren Leserbrief in den SN vom 11. 9. 2019 möchten wir gerne Ihre „Verwirrung“beseitigen. Die im Artikel „105 Stadtwohnungen stehen leer“von Heidi Huber beschriebenen städtischen Wohnungen unterliegen hinsichtlich ihrer Erhaltung und Brauchbarmachung dem Mietrechtsgesetz. Das bedeutet, dass der Vermieter alle Erhaltungsaufwendungen aus den Mieterträgen bedecken muss. Die Mietwohnungen der gswb unterliegen hingegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, welches in der Miete einen gesondert ausgewiesenen Erhaltungsund Verbesserungsbeitrag vorsieht. Aus diesen Beträgen, die ungeachtet Ihrer Darstellung im Rahmen der Jahresbetriebskostenabrechnung nicht den Mietern, sondern dem Vermieter gehören, sind die Gebäudeinstandhaltung und die Brauchbarmachung von Wohnungen zu bezahlen. Bei den Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen gibt es daher im Gegensatz zu den Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, bei den Mieten gesondert gewidmete Beträge für die Gebäudeund Wohnungserhaltung, aus denen auch die Aufwendungen für erforderliche Brauchbarmachungen bei Neuvermietungen bezahlt werden.
Bei dem von Ihnen genannten Preis für die Brauchbarmachung einer Wohnung in Ihrem Wohnhaus von 33.000 Euro handelt es sich im Übrigen um die Kosten inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer! Aufgrund des Vorsteuerabzuges beläuft sich daher der tatsächliche Aufwand auf rund 27.500 Euro.
Weiters stellen wir fest, dass in jeder Wohnung, bei der der Boden erneuert wird, eine Trittschalldämmung eingebaut wird. Die gswb lässt bereits seit mehreren Jahren keine Laminatböden mehr verlegen, sondern hochwertige Vinylböden oder allenfalls Parkettböden, die sich durch eine günstigere Akustik auszeichnen. Ihre Aussage, wonach auf Estrich ohne Schallschutz ein Laminatboden verlegt wurde, ist daher unrichtig. Mag. Bernhard Huber