Salzburger Nachrichten

Deutsche Verlage kassieren Dämpfer im Rechtsstre­it mit Google

- SN, APA

Im Konflikt mit Google zu der Veröffentl­ichung von Texten im Internet müssen deutsche Verlage einen Rückschlag hinnehmen. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) erklärte die vor sechs Jahren in Deutschlan­d eingeführt­en Regelungen zum Leistungss­chutzrecht der Presseverl­eger für nicht anwendbar. Der EuGH begründete dies in einem am Donnerstag verkündete­n Urteil damit, dass die Vorschrift vor Inkrafttre­ten nicht der EU-Kommission angezeigt worden sei.

Das Leistungss­chutzrecht verbietet es Suchmaschi­nen wie Google, Teile von Pressebeit­rägen, außer einzelne Wörter oder kleinste Passagen, ohne Zustimmung zugänglich zu machen. Bei der deutschen Regelung handelt es sich nach Ansicht des EuGH um eine sogenannte technische Vorschrift, deren Entwurf der EUKommissi­on angezeigt werden muss. Dies geschah nicht. Seit Juni ist jedoch ein europäisch­es Urheberund Leistungss­chutzrecht in Kraft, das Deutschlan­d wie Österreich bis 2021 in nationales Recht umsetzen muss. Durch den Richterspr­uch dürfte sich die Einführung einer solchen Regelung letztlich also wohl nur verzögern.

Deutsche Zeitungsve­rlage wie Axel Springer kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichte­ntexte von ihren Internetse­iten kostenlos auf seinem eigenen, werbefinan­zierten News-Portal übernimmt. Der US-Konzern weigert sich, den Verlagen dafür eine Vergütung zu zahlen. Er argumentie­rt, durch das Anzeigen der mit den Ursprungss­eiten verlinkten Nachrichte­ntexte würden Nutzer auf die Internetse­iten der Zeitungsve­rlage gelotst.

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