Deutsche Verlage kassieren Dämpfer im Rechtsstreit mit Google
Im Konflikt mit Google zu der Veröffentlichung von Texten im Internet müssen deutsche Verlage einen Rückschlag hinnehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die vor sechs Jahren in Deutschland eingeführten Regelungen zum Leistungsschutzrecht der Presseverleger für nicht anwendbar. Der EuGH begründete dies in einem am Donnerstag verkündeten Urteil damit, dass die Vorschrift vor Inkrafttreten nicht der EU-Kommission angezeigt worden sei.
Das Leistungsschutzrecht verbietet es Suchmaschinen wie Google, Teile von Pressebeiträgen, außer einzelne Wörter oder kleinste Passagen, ohne Zustimmung zugänglich zu machen. Bei der deutschen Regelung handelt es sich nach Ansicht des EuGH um eine sogenannte technische Vorschrift, deren Entwurf der EUKommission angezeigt werden muss. Dies geschah nicht. Seit Juni ist jedoch ein europäisches Urheberund Leistungsschutzrecht in Kraft, das Deutschland wie Österreich bis 2021 in nationales Recht umsetzen muss. Durch den Richterspruch dürfte sich die Einführung einer solchen Regelung letztlich also wohl nur verzögern.
Deutsche Zeitungsverlage wie Axel Springer kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von ihren Internetseiten kostenlos auf seinem eigenen, werbefinanzierten News-Portal übernimmt. Der US-Konzern weigert sich, den Verlagen dafür eine Vergütung zu zahlen. Er argumentiert, durch das Anzeigen der mit den Ursprungsseiten verlinkten Nachrichtentexte würden Nutzer auf die Internetseiten der Zeitungsverlage gelotst.