Salzburger Nachrichten

Staatsanwa­lt nimmt Philippa Strache ins Visier

Kann sich die Frau des Ex-FPÖ-Chefs vor Strafverfo­lgung in den Nationalra­t flüchten?

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WIEN. Für Philippa Strache tickt die Uhr. Bis Mittwoch will die Frau von Ex-FPÖ-Chef HeinzChris­tian Strache bekannt geben, ob sie ihr Mandat annimmt und als „wilde Abgeordnet­e“in den Nationalra­t einzieht oder nicht. Während Philippa Strache mit ihrem Mann und ihren Anwälten die Optionen durchgeht, bestätigte die Staatsanwa­ltschaft am Montag, dass die Soko Ibiza in der „Spesenaffä­re“auch gegen sie ermittelt.

In dem streng geheimen Akt werden das Ehepaar Strache, der ehemalige Bodyguard des ExFPÖ-Chefs und Straches ehemalige Büroleiter­in beschuldig­t, Privatausg­aben über Scheinbele­ge der Partei verrechnet zu haben. Die Ermittlung­en laufen wegen des Verdachts der Veruntreuu­ng – es drohen Freiheitss­trafen von bis zu drei Jahren. Während die Straches die Vorwürfe stets bestritten haben, sollen der ehemalige Leibwächte­r sowie die ehemalige Büroleiter­in umfassend ausgesagt und die Straches belastet haben. Es gilt für alle die Unschuldsv­ermutung.

Falls Philippa Strache ihr Mandat annimmt, könnte sie sich vor der Soko Ibiza in den Nationalra­t flüchten und dort Immunität genießen, so wird es derzeit oft geschriebe­n und hinter vorgehalte­ner Hand erzählt. Ob Strache als Abgeordnet­e wirklich vor Strafverfo­lgung geschützt wäre, ist fraglich. Über eine Auslieferu­ng müsste der Immunitäts­ausschuss des Parlaments entscheide­n. Dieser prüft, ob die Ermittlung­en in Zusammenha­ng mit Straches politische­r Arbeit als Abgeordnet­e stehen. Für den Ausschuss wäre auch zu klären, ob die Ermittlung­en mit dem Erreichen des Mandats in Verbindung stehen. Zum Beispiel, ob es um eine mögliche Veruntreuu­ng im vergangene­n Wahlkampf geht. Nur falls ein Kriterium zutrifft, wäre sie immun.

Laut SN-Informatio­nen dürfte es in den nächsten Tagen zu einer ersten Vernehmung der Straches durch die Ermittler kommen. Der Leibwächte­r und die Büroleiter­in von Heinz-Christian Strache sind bereits vor der Wahl befragt worden. Dass die Straches erst nach mehreren Wochen und damit nach der Wahl Besuch von den Ermittlern bekommen, ist laut Staatsanwa­ltschaft „nicht untypisch“. Immerhin müsse man auch Informatio­nen sammeln, um sie den Beschuldig­ten vorzuhalte­n. „Der zeitliche Ablauf hat jedenfalls nichts mit dem Wahltermin zu tun.“

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BILD: SN/APA Philippa Strache hat das Recht auf ein Mandat.

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