Staatsanwalt nimmt Philippa Strache ins Visier
Kann sich die Frau des Ex-FPÖ-Chefs vor Strafverfolgung in den Nationalrat flüchten?
WIEN. Für Philippa Strache tickt die Uhr. Bis Mittwoch will die Frau von Ex-FPÖ-Chef HeinzChristian Strache bekannt geben, ob sie ihr Mandat annimmt und als „wilde Abgeordnete“in den Nationalrat einzieht oder nicht. Während Philippa Strache mit ihrem Mann und ihren Anwälten die Optionen durchgeht, bestätigte die Staatsanwaltschaft am Montag, dass die Soko Ibiza in der „Spesenaffäre“auch gegen sie ermittelt.
In dem streng geheimen Akt werden das Ehepaar Strache, der ehemalige Bodyguard des ExFPÖ-Chefs und Straches ehemalige Büroleiterin beschuldigt, Privatausgaben über Scheinbelege der Partei verrechnet zu haben. Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts der Veruntreuung – es drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Während die Straches die Vorwürfe stets bestritten haben, sollen der ehemalige Leibwächter sowie die ehemalige Büroleiterin umfassend ausgesagt und die Straches belastet haben. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung.
Falls Philippa Strache ihr Mandat annimmt, könnte sie sich vor der Soko Ibiza in den Nationalrat flüchten und dort Immunität genießen, so wird es derzeit oft geschrieben und hinter vorgehaltener Hand erzählt. Ob Strache als Abgeordnete wirklich vor Strafverfolgung geschützt wäre, ist fraglich. Über eine Auslieferung müsste der Immunitätsausschuss des Parlaments entscheiden. Dieser prüft, ob die Ermittlungen in Zusammenhang mit Straches politischer Arbeit als Abgeordnete stehen. Für den Ausschuss wäre auch zu klären, ob die Ermittlungen mit dem Erreichen des Mandats in Verbindung stehen. Zum Beispiel, ob es um eine mögliche Veruntreuung im vergangenen Wahlkampf geht. Nur falls ein Kriterium zutrifft, wäre sie immun.
Laut SN-Informationen dürfte es in den nächsten Tagen zu einer ersten Vernehmung der Straches durch die Ermittler kommen. Der Leibwächter und die Büroleiterin von Heinz-Christian Strache sind bereits vor der Wahl befragt worden. Dass die Straches erst nach mehreren Wochen und damit nach der Wahl Besuch von den Ermittlern bekommen, ist laut Staatsanwaltschaft „nicht untypisch“. Immerhin müsse man auch Informationen sammeln, um sie den Beschuldigten vorzuhalten. „Der zeitliche Ablauf hat jedenfalls nichts mit dem Wahltermin zu tun.“