Gattin von totem Promi-Wirt steht im Dezember vor Gericht
Für die Anklage war es Mord, für den Verteidiger ein Unfall. Die 30-jährige Frau jenes Flachauer Wirts, der im März durch einen Messerstich starb, steht in einem dreitägigen Prozess vor den Geschworenen.
Er hatte für enormes Aufsehen gesorgt – der überraschende Tod eines 57-jährigen Flachauer Gastronomen im heurigen Frühjahr. Faktum ist: Der Promi-Wirt, als Chef der AprèsSki-Hütte Lisa Alm und des Hotels Lisa weitum bekannt, war am 3. März kurz nach Mitternacht in seinem Hotel Lisa gestorben. Todesursache: eine Stichverletzung im linken Brustbereich.
Zumindest drei Tage lang – nämlich vom 2. bis zum 4. Dezember – muss sich nun die 30-jährige Ehefrau des Wirts, der einen exzessiven Lebensstil pflegte, am Landesgericht vor einem Geschworenensenat verantworten. Die Staatsanwaltschaft lastet ihr Mord, also vorsätzliche Tötung, an. Im heftigen Streit soll sie damals auf ihren Gatten mit einem Obstmesser eingestochen haben. Durch den einzigen Messerstich von ihr – die Einstichstelle lag zwischen linker Achselhöhle und Brustwarze – kam es laut Anklageschrift „zu einer schweren Schädigung von linkem Lungenoberlappen, Herzbeutel und des Lungenarterienhauptstammes“. Das Opfer verblutete – nach rund halbstündigem Kampf der Rettungskräfte um sein Leben – innerlich. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte die Ehefrau zumindest mit einem bedingten Tötungsvorsatz: „Beim Versetzen des Stiches in den Brustbereich hielt sie es ernstlich für möglich“, ihren Ehemann „dadurch zu töten, und fand sich damit ab“. In ihrer bereits vom August datierenden Anklageschrift nennt die zuständige Staatsanwältin zwar kein Tatmotiv: Angeführt wird aber, dass die Angeklagte im Fall des Ablebens ihres Mannes – etwa durch einen Unfall – „Begünstigte einer Lebensversicherung in Höhe von 300.000 Euro“sei.
Die 30-jährige Frau, rumänische Staatsbürgerin und bislang unbescholten, hatte den Wirt 2010 kennen- und lieben gelernt, 2017 heirateten die beiden. Die Frau wies im Vorverfahren jeglichen Tötungs- und auch Verletzungsvorsatz von sich. Ihr Verteidiger RA Kurt Jelinek: „Aus meiner Sicht war es ein schlimmer Unfall. Sowohl meine Mandantin als auch ihr Ehemann waren schwerst alkoholisiert. Außerdem spricht ein einziger Stich direkt neben der Achselhöhle sicher nicht für Tötungsvorsatz.“
Tatsächlich hatten sowohl die Angeklagte als auch das Opfer mehr als zwei Promille Alkohol im Blut, als es damals gegen Mitternacht zu einem heftigen Streit im Küchenbereich des Hotels Lisa gekommen war. Laut Anklage waren Eifersucht, Alkoholkonsum und die berufliche Belastung in der Gastronomie immer wieder Thema von Konflikten zwischen den Eheleuten.
Der Geschworenenprozess wird von Richter Helmuth-Marco Torpier geleitet. Die Staatsanwaltschaft beantragte 18 Zeugen. Zum Prozess sind auch ein gerichtsmedizinischer und ein neuropsychiatrischer Gutachter geladen. Anwesend sein wird auch Opferanwalt Stefan Rieder, er vertritt den aus erster Ehe stammenden Sohn des Wirts.