Tod von David: Noch kein Prozess in Sicht
Im April 2018 starb ein Bub nach einer OP im LKH. Gutachten, die zwei Ärzte belasten, liegen längst vor. Das Ermittlungsverfahren ist aber weiterhin offen.
Bereits eineinhalb Jahre ist es her, dass der 17 Monate alte David im Landeskrankenhaus Salzburg wegen eines drei Millimeter kleinen Blutschwämmchens an der Wange in Vollnarkose operiert wurde. Obwohl eine OP – wie zwei Gerichtsgutachter später eindeutig feststellten – „nicht indiziert“war: So sei David zum OP-Zeitpunkt nicht nüchtern gewesen – man hätte die Nüchternfrist von sechs Stunden durchaus abwarten können; abgesehen davon sei „gar kein Notfalleingriff“vorgelegen und die nicht operativen Möglichkeiten einer Blutstillung seien „nicht ausgeschöpft“worden.
Die nicht indizierte OP endete in einer Tragödie: Kurz vor Abschluss des Eingriffs atmete David Erbrochenes ein. Der aspirierte Mageninhalt füllte Atemwege und Lunge, sein Hirn bekam kaum noch Sauerstoff. Elf Tage lag David im künstlichen Koma. Am 27. April 2018 starb er – die mechanische Beatmung wurde abgestellt, Diagnose: Hirntod.
Zwei – seit Ende Juni 2019 suspendierte – Oberärzte, ein Anästhesist und ein Kinderchirurg, hatten die OP durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft führt sie längst als Beschuldigte und ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung. Seit vielen Monaten ermittelt sie zudem gegen drei weitere Ärzte: Sie waren nach dem Eintritt der Komplikationen bei der OP hinzugerufen worden.
Ende April bzw. Ende Juni 2019 langten bei der Staatsanwaltschaft dann die Gerichtsgutachten eines Wiener Spitzen-Anästhesisten und eines Klagenfurter Primars für Kinderchirurgie ein: Beide belasten die unmittelbar an der OP beteiligten Oberärzte massiv. Im Fall der drei weiteren Ärzte, die zur Reanimation gerufen worden waren, lag laut Gutachten „kein Fehlverhalten“vor.
Auf die Frage, warum auch einige Monate nach Einlangen eindeutiger Gutachten die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, sagte Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Zum einen ist die zuständige Staatsanwältin schon seit Langem im Krankenstand. Zum anderen befindet sich der gesamte Akt seit 9. August beim Oberlandesgericht Linz. Wegen Streitigkeiten über die festgesetzte Höhe der Gerichtsgebühren für einen der Gutachter.“Neher betonte aber, dass man sich inzwischen eine Aktenkopie besorgt habe und „wir jetzt die Enderledigung der Causa prüfen“. Die Frage, ob die Ermittlungsdauer auch mit der zunehmenden Personalnot bei der Staatsanwaltschaft zu tun hat, kommentierte Neher nicht.
Opferanwalt Stefan Rieder vertritt die Eltern Davids. Er betont, dass das lange Warten auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die wohl auf einen Strafantrag gegen die zwei Oberärzte hinausläuft, „für die Eltern eine zusätzliche Qual“sei: „Für sie ist die strafrechtliche Aufarbeitung ein wichtiger Teil der Trauerarbeit. Durch diese Verzögerung wird ihr seelischer Schmerz noch einmal größer.“Zum Gebührenstreit sagt er: „Das ist ein nebensächlicher Teil des Aktes. Ich habe mir erwartet, dass sich die Staatsanwaltschaft eine Aktenkopie zurückbehält und zügig einen Strafantrag einbringt. Was leider nicht geschehen ist.“
„Langes Warten auf Prozess vergrößert den Trauerschmerz.“