Dreifacher Mutter droht lebenslang
Eine 64-jährige Pensionistin wurde mit einem Hammer brutal ermordet. Der Verteidiger sieht jedoch ausgerechnet die DNA-Spuren der Angeklagten auf dem Bademantel des Opfers als Beweis für die Unschuld seiner Mandantin.
War es eine herzliche Umarmung oder bestialischer Mord? Fakt ist, dass auf den Kopf von Hedwig Sch. (64) mit dem spitzen Ende eines Hammers mehr als 20 Mal eingeschlagen wurde. Und dass anschließend der Möbeltresor mit rund 11.000 Euro Bargeld darin fehlte. Und weiterhin fehlt. Denn der Minisafe ist ebenso wie die Tatwaffe unauffindbar.
Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Die 44-jährige Tamara B. ist die Täterin. Wegen massiver Geldprobleme habe die dreifache Mutter die Pensionistin am 22. Jänner 2019 in Ebergassing (NÖ) brutal erschlagen und beraubt. „Wir haben Motiv, Möglichkeit, Gewaltbereitschaft und eindeutige Spurenlage“, sagte Staatsanwalt Peter Zimmermann zum Auftakt des Prozesses am Landesgericht Korneuburg am Dienstag. Immerhin habe B. bereits 2009 ein Postamt ausgeraubt und einer Mitarbeiterin – obwohl das Geld schon übergeben war – ein Küchenmesser in die Brust gerammt. Auch damals sei die Beschuldigte in finanzieller Not gewesen. Nach sechs von ursprünglich zehn Jahren Haft kam die heute 44-Jährige 2015 frei.
Doch just die laut Anklage stichhaltigen DNA-Spuren von Tamara B., die sowohl in der ganzen Wohnung als auch am Bademantel des Opfers von Ebergassing gefunden worden waren, lassen bei der Verteidigung keinen Zweifel offen, dass B. unschuldig ist. „Die Hedi war für mich ein Mutterersatz und für meine zweijährige Tochter war sie die Oma“, gab die Angeklagte zu Protokoll. Sie habe die 64-Jährige noch am Tag der Tat besucht, um ihr nachträglich zum Geburtstag zu gratulieren. Dabei habe man sich herzlich umarmt, ein bisschen geplaudert und eine Zigarette geraucht. Bademantel habe die Pensionistin dabei keinen angehabt.
Anwalt Wolfgang Blaschitz brachte in seiner Verteidigungsrede einen slowakischen Krankenpfleger ins Spiel, der unmittelbar nach der Tat kurze Zeit als Hauptverdächtiger galt. „Von dem Tresor im Wandschrank hat halb Ebergassing gewusst“, sagte Blaschitz. Dieser Krankenpfleger habe – entgegen dessen Behauptung – sehr wohl „intensiven Kontakt“zum späteren Mordopfer gehabt.
Der Verteidiger wies auch auf eine Blumentopfscherbe hin, die man unter dem Kopf der Leiche gefunden hatte. Anwalt Blaschitz ortet bei dem Fall „massive Ungereimtheiten“.
Tamara B. beteuerte indes immer wieder ihre Unschuld. Auch dem Vorhalt der Geldnot widersprach sie. „Ich habe in der Haft gelernt, mit wenig auszukommen“, betonte die 44-Jährige, die geringfügig in einem Blumengeschäft arbeitet. „Was ich 2009 getan habe, ist nicht zu entschuldigen. Aber ich weiß jetzt, was es heißt, seine Kinder im Stich zu lassen. Das passiert mir nicht noch einmal.“
Der Prozess in Korneuburg ist für insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Am 22. Oktober soll ein Urteil gefällt werden. Der Angeklagten droht bei einer Verurteilung lebenslange Haft.