Anrainer bekam recht: Gericht muss Luftmessung an A1 prüfen
Er wollte mit Antrag „richtlinienkonforme“Schadstoffmessung erwirken. Behörde wies ihn ab, Höchstgericht gab ihm aber recht.
Harald Rieder kämpft seit Jahren für bessere Luft an seinem Wohnort an der Westautobahn (A1) in Liefering. Nun hat er einen Teilerfolg verbucht: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) muss nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) beurteilen, ob die Probenahmestellen in der Stadt Salzburg den EU-Richtlinien entsprechen und ob eine Änderung des Luftreinhalteplans notwendig ist, sodass „dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der (…) geregelten Grenzwerte“im Bereich seiner Liegenschaft beinhalte.
Rieder hatte in seinem Antrag Zweifel an der Schadstoffmessung beim Stadion in Kleßheim angemeldet. Denn diese entspreche nicht der EU-Luftqualitätsrichtlinie, die die Probenentnahme in Bereichen vorschreibe, „in denen die höchsten Konzentrationen auftreten“. Und das sei nach seiner Auffassung auf dem Abschnitt zwischen SalzburgMitte und Salzburg-Nord. Zudem forderte er in seinem Antrag ergänzende Maßnahmen zum flexiblen Tempo 80 ein, um die Schadstoffbelastung zu senken. Zum Beispiel: eine Citymaut oder sektorale Fahrverbote für Lkw.
Zunächst hatte der Landeshauptmann (als Behörde) einen negativen Bescheid ausgestellt. Rieders Beschwerde dagegen wurde vom LVwG abgewiesen. Der Autobahnanrainer focht die Entscheidung beim VwGH an. Das Höchstgericht entschied kürzlich: Das Erkenntnis des LVwG ist „wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben“.
Rieders Rechtsanwalt Gerhard Lebitsch sieht darin eine „durchaus bahnbrechende Entscheidung“. Sein Mandant habe nun „eine Parteistellung in diesem Fall und darf lästig sein“. Das LVwG habe ihm davor die Antragslegitimation abgesprochen. „Der Einzelne ist nicht mehr darauf angewiesen, dass die Politik für die Allgemeinheit arbeitet, sondern er kann sich selbst einbringen.“Handlungsbedarf besteht für das Land vorerst nicht. „Es wird ein fortgesetztes Verfahren geben, in dem sich das Landesverwaltungsgericht inhaltlich mit dem Fall auseinandersetzen muss“, sagt Lebitsch.
Alexander Kranabetter, Leiter des Immissionsschutzes beim Land, spricht von einer „formalen Geschichte“. Man werde in dem Verfahren „unsere Sicht der Dinge darlegen“. Betreffend die Messung sei er sicher: „Recht verkehrsnäher geht es nicht.“