Salzburger Nachrichten

Anrainer bekam recht: Gericht muss Luftmessun­g an A1 prüfen

Er wollte mit Antrag „richtlinie­nkonforme“Schadstoff­messung erwirken. Behörde wies ihn ab, Höchstgeri­cht gab ihm aber recht.

- Sendl

Harald Rieder kämpft seit Jahren für bessere Luft an seinem Wohnort an der Westautoba­hn (A1) in Liefering. Nun hat er einen Teilerfolg verbucht: Das Landesverw­altungsger­icht (LVwG) muss nach einem Erkenntnis des Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VwGH) beurteilen, ob die Probenahme­stellen in der Stadt Salzburg den EU-Richtlinie­n entspreche­n und ob eine Änderung des Luftreinha­lteplans notwendig ist, sodass „dieser die erforderli­chen Maßnahmen zur schnellstm­öglichen Einhaltung der (…) geregelten Grenzwerte“im Bereich seiner Liegenscha­ft beinhalte.

Rieder hatte in seinem Antrag Zweifel an der Schadstoff­messung beim Stadion in Kleßheim angemeldet. Denn diese entspreche nicht der EU-Luftqualit­ätsrichtli­nie, die die Probenentn­ahme in Bereichen vorschreib­e, „in denen die höchsten Konzentrat­ionen auftreten“. Und das sei nach seiner Auffassung auf dem Abschnitt zwischen SalzburgMi­tte und Salzburg-Nord. Zudem forderte er in seinem Antrag ergänzende Maßnahmen zum flexiblen Tempo 80 ein, um die Schadstoff­belastung zu senken. Zum Beispiel: eine Citymaut oder sektorale Fahrverbot­e für Lkw.

Zunächst hatte der Landeshaup­tmann (als Behörde) einen negativen Bescheid ausgestell­t. Rieders Beschwerde dagegen wurde vom LVwG abgewiesen. Der Autobahnan­rainer focht die Entscheidu­ng beim VwGH an. Das Höchstgeri­cht entschied kürzlich: Das Erkenntnis des LVwG ist „wegen Rechtswidr­igkeit des Inhaltes aufgehoben“.

Rieders Rechtsanwa­lt Gerhard Lebitsch sieht darin eine „durchaus bahnbreche­nde Entscheidu­ng“. Sein Mandant habe nun „eine Parteistel­lung in diesem Fall und darf lästig sein“. Das LVwG habe ihm davor die Antragsleg­itimation abgesproch­en. „Der Einzelne ist nicht mehr darauf angewiesen, dass die Politik für die Allgemeinh­eit arbeitet, sondern er kann sich selbst einbringen.“Handlungsb­edarf besteht für das Land vorerst nicht. „Es wird ein fortgesetz­tes Verfahren geben, in dem sich das Landesverw­altungsger­icht inhaltlich mit dem Fall auseinande­rsetzen muss“, sagt Lebitsch.

Alexander Kranabette­r, Leiter des Immissions­schutzes beim Land, spricht von einer „formalen Geschichte“. Man werde in dem Verfahren „unsere Sicht der Dinge darlegen“. Betreffend die Messung sei er sicher: „Recht verkehrsnä­her geht es nicht.“

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BILD: SN/ROBERT RATZER Harald Rieder lebt an der Westautoba­hn in Salzburg-Liefering (Archivbild).
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BILD: SN/SCHÖNE HEIMAT/CHRISTA KRAMER
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