Parkgebühr: Justizwache überlegt sogar Streik
Wie die SN berichteten, müssen Bedienstete von Justizanstalten (JA) bundesweit ab November fürs Parken auf den Anstaltsarealen Parkgebühr entrichten. Sie beträgt monatlich 28,80 Euro: ein Lohnverlust von fast 350 Euro im Jahr für den Wachebeamten. Auch beim Personal der JA in Puch-Urstein herrscht Ärger: „Bei uns gibt es ohnehin zu wenige Parkplätze. Nämlich nur 51 für 112 Bedienstete, für täglich bis zu 60 Besucher von Häftlingen oder für die vielen Anwälte, die zur Verhandlungsvorbereitung zu den Insassen müssen. Dass wir Justizbediensteten wegen der neuen Regelung, die vom Finanzministerium kommt, nun fürs Parken zahlen müssen, sehen wir nicht ein“, so Hans Anglberger, Chef der Justizwachegewerkschaft Salzburg. Nicht nur „das Körberlgeld für den Bund“ärgert ihn: „Jedem Kollegen wird auf Antrag ein fixer Parkplatz zugewiesen. 82 stellten einen Antrag. Da muss dann bei der Zuweisung herumgedoktert werden.“Begründet wird die Gebühr damit, dass für eine erbrachte (Bundes-)Leistung (= Parkplatz) auch bezahlt werden müsse. Anglberger: „Wir erbringen auch viele Leistungen unentgeltlich. Wir überlegen nun bundesweit Maßnahmen; bis zum Streik wird alles angedacht. Die Gewerkschaft in Wien hat bereits einen Antrag ans Finanzministerium auf Einstellung der Gebühren gestellt.“Empört sind auch die Anwälte: Für sie gibt es dann gar keine JA-Parkplätze mehr.