Die Verantwortung liegt beim Besitzer
Zum Beitrag von Frau Tanja Warter am 10. 12.: Hinter das von Frau Warter zitierte Rechtsgutachten zur Geltung der EUVogelschutzrichtlinie setze ich ein Fragezeichen. Absicht in Bezug auf frei laufende Katzen ist meines Erachtens hinterfragenswürdig, denn Absicht im Sinne dieser Richtlinie kann doch wohl nur dem Menschen unterstellt werden. Katzen jagen freilich absichtlich, aber das entspricht ihrem säugetierischen Bewusstseinsgrad als geborene Jäger. Übrigens jagen auch andere kleinere Wildtiere nach menschlicher Rechtslage geschützte Arten, darunter auch Vögel. Ja es kommt, jeder Zoologe wird es bestätigen, gar nicht selten zum gegenseitigen Kill geschützter Arten.
Allerdings gibt es in unserer Kulturlandschaft, vor allem in ländlichen oder Stadtrandsiedlungen, natürlich mehr Katzen als andere Säugetiere.
Gerade deswegen bin ich, selbst Halterin dreier Katzen, alle kastrierte und gechippte Freigänger, sehr für eine strenge Durchsetzung der Kastrationspflicht in Verbindung mit Chippflicht und Einhebung einer Katzensteuer. Die muss ja nicht gleich wahnsinnig hoch ausfallen und könnte dem Artenschutz zweckgewidmet werden. Allein durch die zahlenmäßige Ausdünnung frei lebender Hauskatzen wäre viel für den
Artenschutz getan. Für Bauern wären gegebenenfalls hinsichtlich Steuerhöhe und Anzahl von Katzen pro Hof rechtliche Anpassungen zu überlegen, denn kein Bauernhof kommt ohne die effizienten Mäusejäger aus. Gertrude Friese