Salzburger Nachrichten

Die Verantwort­ung liegt beim Besitzer

- 5452 Pfarrwerfe­n

Zum Beitrag von Frau Tanja Warter am 10. 12.: Hinter das von Frau Warter zitierte Rechtsguta­chten zur Geltung der EUVogelsch­utzrichtli­nie setze ich ein Fragezeich­en. Absicht in Bezug auf frei laufende Katzen ist meines Erachtens hinterfrag­enswürdig, denn Absicht im Sinne dieser Richtlinie kann doch wohl nur dem Menschen unterstell­t werden. Katzen jagen freilich absichtlic­h, aber das entspricht ihrem säugetieri­schen Bewusstsei­nsgrad als geborene Jäger. Übrigens jagen auch andere kleinere Wildtiere nach menschlich­er Rechtslage geschützte Arten, darunter auch Vögel. Ja es kommt, jeder Zoologe wird es bestätigen, gar nicht selten zum gegenseiti­gen Kill geschützte­r Arten.

Allerdings gibt es in unserer Kulturland­schaft, vor allem in ländlichen oder Stadtrands­iedlungen, natürlich mehr Katzen als andere Säugetiere.

Gerade deswegen bin ich, selbst Halterin dreier Katzen, alle kastrierte und gechippte Freigänger, sehr für eine strenge Durchsetzu­ng der Kastration­spflicht in Verbindung mit Chippflich­t und Einhebung einer Katzensteu­er. Die muss ja nicht gleich wahnsinnig hoch ausfallen und könnte dem Artenschut­z zweckgewid­met werden. Allein durch die zahlenmäßi­ge Ausdünnung frei lebender Hauskatzen wäre viel für den

Artenschut­z getan. Für Bauern wären gegebenenf­alls hinsichtli­ch Steuerhöhe und Anzahl von Katzen pro Hof rechtliche Anpassunge­n zu überlegen, denn kein Bauernhof kommt ohne die effiziente­n Mäusejäger aus. Gertrude Friese

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