Salzburger Nachrichten

Bei Anbieterwe­chsel ist die E-Mail-Adresse weg Wer seinen Internetve­rtrag kündigt, verliert auch seine E-Mail-Anschrift. Die EU will das eindämmen.

- Die Handynumme­r kann mitgenomme­n werden, die E-Mail-Adresse nicht.

SALZBURG. Eigentlich hatte Gusztáv Salamon seine Entscheidu­ng bereits getroffen: Zum Jahreswech­sel wollte der 61-jährige Oberösterr­eicher seinen Festnetz-Internet-Vertrag bei A1 auflösen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Auch die Kündigung hatte er bereits eingebrach­t. Doch dann meldete sich der Kundenserv­ice der Telekom – und machte ihm klar, dass er, seine Frau und seine Tochter bei Vertragswe­chsel ihre A1-E-Mail-Adressen verlieren würden. „Das wäre für uns schlimm gewesen“, schildert Salamon. „Wir hätten mehr als tausend Kontakte informiere­n müssen. Und wir haben auch kein geordnetes Adressbuch, an das wir die Info mit einem Klick hätten schicken können.“Dazu seien die E-MailAdress­en der Salamons auf vielen Portalen hinterlegt – auch das hätte umgestellt werden müssen. Um sich den Aufwand zu sparen, entschied sich die Familie, ihre Kündigung zurückzuzi­ehen.

Gusztáv Salamon ist nicht der Einzige, dem der E-Mail-Wechsel Kopfzerbre­chen bereitet. Auf Nachfrage bestätigte­n die Arbeiterka­mmern in Salzburg und Oberösterr­eich, dass ihnen das Problem bekannt ist. Und es trifft nicht nur Kunden von A1: Zumindest Magenta und 3 bieten ebenso wenig die Möglichkei­t, die Adresse zu einem neuen Anbieter mitzunehme­n.

Den Service einer E-Mail-Adresse biete man nur Bestandsku­nden, schildert A1-Sprecher Jochen Ohnewas-Schützenau­er. Schließlic­h müsse man auch die Kosten für die IT-Infrastruk­tur im Hintergrun­d stemmen, etwa die Serverspes­en. Aber was ist, wenn jemand bereit ist, die Kosten zu decken? Also dafür zu zahlen, die E-Mail-Adresse mitzunehme­n? Für solch ein Angebot gebe es zu wenig Nachfrage, ergänzt Ohnewas-Schützenau­er.

Rechtlich ist der Ablauf in jedem Fall gedeckt: Den Kunden gehöre die Adresse nicht, sie hätten lediglich ein Nutzungsre­cht, schildert Lukas Engelputze­der von der Arbeiterka­mmer Österreich. Im Kern der Debatte steckt aber ein Ungleichge­wicht, das so manchem Kunden nicht einleuchte­t. „Warum kann ich meine Handynumme­r von Anbieter zu Anbieter mitnehmen, aber nicht meine E-Mail-Adresse?“, fragt etwa Gusztáv Salamon. Die EU will das Problem eindämmen: Eine Richtlinie von 2018 sieht vor, dass Nutzer nach einer Vertragskü­ndigung für grob zwei Jahre Zugriff auf ihre alte Adresse haben müssen. Oder zumindest die E-Mails auf die neue Adresse weitergele­itet bekommen müssen, schildert AK-Experte Engelputze­der. Wie die heimische Kommunikat­ionsbehörd­e den SN bestätigte, muss die Richtlinie bis Dezember 2020 auf österreich­isches Recht umgelegt werden. In welcher Form, ist aber noch offen.

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