Bei Anbieterwechsel ist die E-Mail-Adresse weg Wer seinen Internetvertrag kündigt, verliert auch seine E-Mail-Anschrift. Die EU will das eindämmen.
SALZBURG. Eigentlich hatte Gusztáv Salamon seine Entscheidung bereits getroffen: Zum Jahreswechsel wollte der 61-jährige Oberösterreicher seinen Festnetz-Internet-Vertrag bei A1 auflösen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Auch die Kündigung hatte er bereits eingebracht. Doch dann meldete sich der Kundenservice der Telekom – und machte ihm klar, dass er, seine Frau und seine Tochter bei Vertragswechsel ihre A1-E-Mail-Adressen verlieren würden. „Das wäre für uns schlimm gewesen“, schildert Salamon. „Wir hätten mehr als tausend Kontakte informieren müssen. Und wir haben auch kein geordnetes Adressbuch, an das wir die Info mit einem Klick hätten schicken können.“Dazu seien die E-MailAdressen der Salamons auf vielen Portalen hinterlegt – auch das hätte umgestellt werden müssen. Um sich den Aufwand zu sparen, entschied sich die Familie, ihre Kündigung zurückzuziehen.
Gusztáv Salamon ist nicht der Einzige, dem der E-Mail-Wechsel Kopfzerbrechen bereitet. Auf Nachfrage bestätigten die Arbeiterkammern in Salzburg und Oberösterreich, dass ihnen das Problem bekannt ist. Und es trifft nicht nur Kunden von A1: Zumindest Magenta und 3 bieten ebenso wenig die Möglichkeit, die Adresse zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.
Den Service einer E-Mail-Adresse biete man nur Bestandskunden, schildert A1-Sprecher Jochen Ohnewas-Schützenauer. Schließlich müsse man auch die Kosten für die IT-Infrastruktur im Hintergrund stemmen, etwa die Serverspesen. Aber was ist, wenn jemand bereit ist, die Kosten zu decken? Also dafür zu zahlen, die E-Mail-Adresse mitzunehmen? Für solch ein Angebot gebe es zu wenig Nachfrage, ergänzt Ohnewas-Schützenauer.
Rechtlich ist der Ablauf in jedem Fall gedeckt: Den Kunden gehöre die Adresse nicht, sie hätten lediglich ein Nutzungsrecht, schildert Lukas Engelputzeder von der Arbeiterkammer Österreich. Im Kern der Debatte steckt aber ein Ungleichgewicht, das so manchem Kunden nicht einleuchtet. „Warum kann ich meine Handynummer von Anbieter zu Anbieter mitnehmen, aber nicht meine E-Mail-Adresse?“, fragt etwa Gusztáv Salamon. Die EU will das Problem eindämmen: Eine Richtlinie von 2018 sieht vor, dass Nutzer nach einer Vertragskündigung für grob zwei Jahre Zugriff auf ihre alte Adresse haben müssen. Oder zumindest die E-Mails auf die neue Adresse weitergeleitet bekommen müssen, schildert AK-Experte Engelputzeder. Wie die heimische Kommunikationsbehörde den SN bestätigte, muss die Richtlinie bis Dezember 2020 auf österreichisches Recht umgelegt werden. In welcher Form, ist aber noch offen.