Salzburger Nachrichten

Streit um Gutachten nach Mord an Schwangere­r

In einem bizarren Kärntner Fall gehen die Aussagen von Justiz und Verteidigu­ng stark auseinande­r.

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Seit vergangene­m Sommer befindet sich ein dreifacher Familienva­ter unter Mordverdac­ht in Klagenfurt in Untersuchu­ngshaft. Der inzwischen 36-Jährige wird verdächtig­t, in der Nacht auf 17. August 2019 seine damals hochschwan­gere Geliebte (31) in deren Wohnung in der Gemeinde Paternion erschlagen und dann in die Badewanne gelegt zu haben.

Das Opfer erwartete das vierte Kind, das die Gewalttat ebenfalls nicht überlebte – wie sich erst nach der Tat bestätigte, war der Verdächtig­e der Vater des Ungeborene­n. Der

Mann, der gut verdiente und nebenbei Fußballsch­iedsrichte­r war, bestreitet die Vorwürfe vehement, das Verhältnis zu der Frau räumt er ein. Die Getötete hinterließ drei Kinder von zwei anderen Männern.

Diese Woche wurde erneut die UHaft über den Verdächtig­en einen Monat verlängert. Neben den bizarren Umständen ist in dem spektakulä­ren Fall außergewöh­nlich, dass die Meinungen der Justiz und der Verteidigu­ng so weit auseinande­rgehen, dass sie für Außenstehe­nde gar nicht zusammenpa­ssen. Je nach Sichtweise ist der Verdächtig­e entlastet oder sogar stärker belastet.

Das lässt sich anhand von zwei

Themen beschreibe­n. So sagte die neue Verteidige­rin des 36-Jährigen, Christine Lanschütze­r aus Graz, ein Gutachten über eine männliche DNA-Spur an der Umstandsho­se des Opfers zeige nun, dass diese weder vom Verdächtig­en noch von einem der Ersthelfer am Tatort stammte, wie die Gerichtsme­dizin Innsbruck feststellt­e. Daraus schließt Lanschütze­r, dass ein unbekannte­r Dritter für den Mord infrage komme und gesucht werden müsse. Mit einem der anderen Kindsväter habe es Probleme gegeben, sein Alibi sei nicht näher geprüft worden. Die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt betont hingegen, die DNA-Spur könne schon früher auf die Hose gelangt sein und beweise nichts. Es werde demnächst Anklage erhoben.

Ähnlich verhält es sich mit der Rufdatenau­swertung des Handys des 36-Jährigen. Diese zeigt für die Verteidigu­ng, dass er zur fraglichen Zeit nicht am Tatort gewesen sein könne. Die Justiz sieht das nicht so. Lanschütze­r kritisiert zudem, die Rufdatenau­swertung für das Handy des Opfers sei verabsäumt worden.

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