Streit um Gutachten nach Mord an Schwangerer
In einem bizarren Kärntner Fall gehen die Aussagen von Justiz und Verteidigung stark auseinander.
Seit vergangenem Sommer befindet sich ein dreifacher Familienvater unter Mordverdacht in Klagenfurt in Untersuchungshaft. Der inzwischen 36-Jährige wird verdächtigt, in der Nacht auf 17. August 2019 seine damals hochschwangere Geliebte (31) in deren Wohnung in der Gemeinde Paternion erschlagen und dann in die Badewanne gelegt zu haben.
Das Opfer erwartete das vierte Kind, das die Gewalttat ebenfalls nicht überlebte – wie sich erst nach der Tat bestätigte, war der Verdächtige der Vater des Ungeborenen. Der
Mann, der gut verdiente und nebenbei Fußballschiedsrichter war, bestreitet die Vorwürfe vehement, das Verhältnis zu der Frau räumt er ein. Die Getötete hinterließ drei Kinder von zwei anderen Männern.
Diese Woche wurde erneut die UHaft über den Verdächtigen einen Monat verlängert. Neben den bizarren Umständen ist in dem spektakulären Fall außergewöhnlich, dass die Meinungen der Justiz und der Verteidigung so weit auseinandergehen, dass sie für Außenstehende gar nicht zusammenpassen. Je nach Sichtweise ist der Verdächtige entlastet oder sogar stärker belastet.
Das lässt sich anhand von zwei
Themen beschreiben. So sagte die neue Verteidigerin des 36-Jährigen, Christine Lanschützer aus Graz, ein Gutachten über eine männliche DNA-Spur an der Umstandshose des Opfers zeige nun, dass diese weder vom Verdächtigen noch von einem der Ersthelfer am Tatort stammte, wie die Gerichtsmedizin Innsbruck feststellte. Daraus schließt Lanschützer, dass ein unbekannter Dritter für den Mord infrage komme und gesucht werden müsse. Mit einem der anderen Kindsväter habe es Probleme gegeben, sein Alibi sei nicht näher geprüft worden. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt betont hingegen, die DNA-Spur könne schon früher auf die Hose gelangt sein und beweise nichts. Es werde demnächst Anklage erhoben.
Ähnlich verhält es sich mit der Rufdatenauswertung des Handys des 36-Jährigen. Diese zeigt für die Verteidigung, dass er zur fraglichen Zeit nicht am Tatort gewesen sein könne. Die Justiz sieht das nicht so. Lanschützer kritisiert zudem, die Rufdatenauswertung für das Handy des Opfers sei verabsäumt worden.