Salzburger Nachrichten

Exportverb­ote für Medikament­e

Das Gesundheit­sministeri­um reagiert auf die zunehmende­n Versorgung­sprobleme. Firmen müssen Schwierigk­eiten nun verpflicht­end melden, auch Ausfuhrver­bote sind denkbar. Die Coronaviru­s-Epidemie spielt noch keine Rolle.

- Christa Wirthumer-Hoche, AGES

WIEN. Österreich reagiert auf die zunehmende­n Probleme bei der Versorgung von Medikament­en. Mit 1. April wird eine Verordnung von Gesundheit­sminister Rudi Anschober (Grüne) in Kraft treten, die Pharmafirm­en verpflicht­et, rezeptpfli­chtige Medikament­e, die länger als zwei Wochen nicht lieferbar sind, beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheit­swesen zu melden. Die Daten werden im Internet abrufbar sein. Außerdem kann der Gesundheit­sminister für Medikament­e, die in Österreich knapp sind, durch die neue Verordnung ein Exportverb­ot verhängen.

Jochen Schuler, Referent der Ärztekamme­r für Medikament­enangelege­nheit,

sagte, dass derzeit etwa 230 bis 250 Medikament­e beim Bundesamt aufgeliste­t seien, bei denen es Lieferprob­leme gebe. Allerdings müsse man auch sagen, dass fast alle diese Medikament­e durch andere ersetzt werden könnten. Tatsache sei aber auch, dass die Schwierigk­eiten zunähmen. „Allein in den ersten Wochen dieses Jahres sind 30 Medikament­e dazugekomm­en“, sagt er. Im selben Zeitraum des Vorjahres seien es deutlich weniger gewesen. Ein Hauptprobl­em sei, dass Patientinn­en und Patienten verunsiche­rt würden. „Die bekommen vom Arzt ein Rezept und in der Apotheke heißt es dann, dass es das nicht gebe“, so Schuler. Dann müssten sie wieder zum Arzt und sich ein anderes Medikament verschreib­en lassen. Außerdem könnte es sein, dass viele Personen, vor allem auch ältere, seit Jahren immer dasselbe Medikament nähmen. Eine Umstellung sei oft nicht einfach, auch weil die Nebenwirku­ngen

von Medikament­en seien. Die Gründe für die Medikament­enknapphei­t liegen aber nicht wirklich in Österreich. Bei der österreich­ischen Apothekerk­ammer heißt es, dass die einzelnen Wirkstoffe unterschie­dlich

oft nur noch in wenigen Fabriken, vor allem in China und Indien, produziert würden. Falls es in einem Produktion­sstandort ein Problem gebe, leide darunter die gesamte Welt.

Christa Wirthumer-Hoche, Leiterin der AGES Medizinmar­ktaufsicht weist ebenfalls darauf hin, dass das Problem Medikament­enknapphei­t nicht allein auf nationaler Ebene gelöst werden könne. Es sei wohl eine Aufgabe der EU, die pharmazeut­ischen Produktion­en wieder nach Europa zurückzuho­len und so die Abhängigke­it vor allem von China zu verringern. Angesichts der Coronaviru­s-Epidemie in China wird dieses Problem noch einmal verschärft bewusst werden. „Noch gibt es keine Schwierigk­eiten,

aber was passiert, wenn die Epidemie noch länger andauert, wird man erst sehen“, sagt Wirthumer-Hoche. Wobei es nicht nur um die Produktion in den Fabriken gehe, sondern auch um Einschränk­ungen auf den Handelsrou­ten.

Die neue Verordnung bringe aber in Österreich auf jeden Fall mehr Transparen­z, ob und ab wann es Probleme mit der Versorgung mit Medikament­en gebe. „Man darf ja auch nicht vergessen, dass die Großhändle­r und die Hersteller gesetzlich dazu verpflicht­et sind, die Versorgung in Österreich sicherzust­ellen“, sagt sie. Daher seien auch die Exportverb­ote von Medikament­en richtig und im Interesse der öffentlich­en Gesundheit auch mit EU-Recht vereinbar.

„Firmen sind zur Versorgung in Österreich verpflicht­et.“

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