Exportverbote für Medikamente
Das Gesundheitsministerium reagiert auf die zunehmenden Versorgungsprobleme. Firmen müssen Schwierigkeiten nun verpflichtend melden, auch Ausfuhrverbote sind denkbar. Die Coronavirus-Epidemie spielt noch keine Rolle.
WIEN. Österreich reagiert auf die zunehmenden Probleme bei der Versorgung von Medikamenten. Mit 1. April wird eine Verordnung von Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) in Kraft treten, die Pharmafirmen verpflichtet, rezeptpflichtige Medikamente, die länger als zwei Wochen nicht lieferbar sind, beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu melden. Die Daten werden im Internet abrufbar sein. Außerdem kann der Gesundheitsminister für Medikamente, die in Österreich knapp sind, durch die neue Verordnung ein Exportverbot verhängen.
Jochen Schuler, Referent der Ärztekammer für Medikamentenangelegenheit,
sagte, dass derzeit etwa 230 bis 250 Medikamente beim Bundesamt aufgelistet seien, bei denen es Lieferprobleme gebe. Allerdings müsse man auch sagen, dass fast alle diese Medikamente durch andere ersetzt werden könnten. Tatsache sei aber auch, dass die Schwierigkeiten zunähmen. „Allein in den ersten Wochen dieses Jahres sind 30 Medikamente dazugekommen“, sagt er. Im selben Zeitraum des Vorjahres seien es deutlich weniger gewesen. Ein Hauptproblem sei, dass Patientinnen und Patienten verunsichert würden. „Die bekommen vom Arzt ein Rezept und in der Apotheke heißt es dann, dass es das nicht gebe“, so Schuler. Dann müssten sie wieder zum Arzt und sich ein anderes Medikament verschreiben lassen. Außerdem könnte es sein, dass viele Personen, vor allem auch ältere, seit Jahren immer dasselbe Medikament nähmen. Eine Umstellung sei oft nicht einfach, auch weil die Nebenwirkungen
von Medikamenten seien. Die Gründe für die Medikamentenknappheit liegen aber nicht wirklich in Österreich. Bei der österreichischen Apothekerkammer heißt es, dass die einzelnen Wirkstoffe unterschiedlich
oft nur noch in wenigen Fabriken, vor allem in China und Indien, produziert würden. Falls es in einem Produktionsstandort ein Problem gebe, leide darunter die gesamte Welt.
Christa Wirthumer-Hoche, Leiterin der AGES Medizinmarktaufsicht weist ebenfalls darauf hin, dass das Problem Medikamentenknappheit nicht allein auf nationaler Ebene gelöst werden könne. Es sei wohl eine Aufgabe der EU, die pharmazeutischen Produktionen wieder nach Europa zurückzuholen und so die Abhängigkeit vor allem von China zu verringern. Angesichts der Coronavirus-Epidemie in China wird dieses Problem noch einmal verschärft bewusst werden. „Noch gibt es keine Schwierigkeiten,
aber was passiert, wenn die Epidemie noch länger andauert, wird man erst sehen“, sagt Wirthumer-Hoche. Wobei es nicht nur um die Produktion in den Fabriken gehe, sondern auch um Einschränkungen auf den Handelsrouten.
Die neue Verordnung bringe aber in Österreich auf jeden Fall mehr Transparenz, ob und ab wann es Probleme mit der Versorgung mit Medikamenten gebe. „Man darf ja auch nicht vergessen, dass die Großhändler und die Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Versorgung in Österreich sicherzustellen“, sagt sie. Daher seien auch die Exportverbote von Medikamenten richtig und im Interesse der öffentlichen Gesundheit auch mit EU-Recht vereinbar.
„Firmen sind zur Versorgung in Österreich verpflichtet.“