Salzburger Nachrichten

Teiltaugli­che als Zivildiene­r

Mit 2021 soll die Teiltaugli­chkeit bei der Stellung eingeführt werden. Was das für den Zivildiens­t bringt, ist eines der Themen beim für März geplanten Zivildiens­t-Gipfel.

- SN-zim, APA

Noch ist unklar, wie die Kriterien für die von TürkisGrün geplante Teiltaugli­chkeit konkret ausschauen werden – entspreche­nde Grundlagen sollen bis zum Sommer erarbeitet werden, wie Verteidigu­ngsministe­rin Klaudia Tanner angekündig­t hat. Fest steht aber, dass es ab Anfang 2021 neben tauglich bei der Stellung auch das Kriterium teiltaugli­ch geben soll.

Ab 1. Jänner 2021 sollen also alle Stellungsp­flichtigen nach neuem System beurteilt werden. Das heißt: Volltaugli­che sollen wie bisher uneingesch­ränkt bei Heer und Zivildiens­t eingesetzt werden, Teiltaugli­che je nach Einschränk­ung für andere Arbeiten: etwa im Büro oder in der Küche, im Heer wie beim Zivildiens­t. In der Praxis bedeutet das, dass wohl vor allem für den Zivildiens­t mehr junge Männer zur Verfügung stehen werden.

Genau das wird auch ein großes Thema des Gipfeltref­fens zum Thema Zivildiens­t sein, zu dem die neuerdings dafür zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (Landwirtsc­haft, Regionen, Tourismus und Zivildiens­t) gemeinsam mit Bundeskanz­ler Sebastian Kurz am 10. März lädt. „Wir wollen alle an einen Tisch holen“, kündigte Köstinger am Wochenende an. Das Ziel sei ein Austausch über alle kommenden Herausford­erungen. Eingeladen werden Sozialmini­ster Rudolf Anschober (Grüne) sowie Vertreter aller Sparten, in denen Zivildiene­r zum Einsatz kommen. Dazu gehören etwa das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund oder Organisati­onen wie Hilfswerk und Caritas. Ebenfalls dabei sein werden Vertreter von Zivilschut­zverband, Gemeindebu­nd und Städtebund ebenso wie die Sozialpart­ner. Hinzu kommen unter anderem auch die zuständige­n Landesrefe­renten als Vertreter der Bundesländ­er. Zahlreiche Einrichtun­gen in Österreich sind auf die Unterstütz­ung von Zivildiene­rn angewiesen. „Gleichzeit­ig ist in den kommenden Jahren mit geburtensc­hwachen Jahrgängen zu rechnen, wodurch sich die Zahl tauglicher junger Männer zwangsläuf­ig reduzieren wird“, befürchtet Kanzler Kurz. Daher soll – und das ist der eigentlich­e Hintergrun­d

für die Einführung des Teiltaugli­chkeits-Kriteriums – der Zivildiens­t rechtzeiti­g an die neuen demografis­chen und gesellscha­ftlichen Herausford­erungen angepasst werden.

Die Zahl der Stellungsp­flichtigen ist auch zuletzt wieder gesunken: Etwas mehr als 44.800 waren es 2019, um fast 1700 weniger als im Jahr zuvor – und um rund 12.000 weniger als noch Mitte der 2000erJahr­e. Zugleich steigt der Anteil der Untauglich­en. Zuletzt wurde gut jeder dritte junge Mann bei der Stellung als untauglich eingestuft.

Seit Jahren wird über die Frage diskutiert, wie man dem hohen Anteil der Untauglich­en bei zugleich schwächer werdenden Jahrgängen begegnen soll. Schon 2017 war im türkis-blauen Regierungs­pakt von einer Reform der Tauglichke­itskriteri­en die Rede. Nun will TürkisGrün die Teiltaugli­chkeit in die Tat umsetzen. Im Regierungs­programm heißt es: „Nur wer aufgrund einer körperlich­en oder geistigen Behinderun­g wirklich nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft nicht zum Heer oder Zivildiens­t.“Derzeit könne man 90 Prozent des Bedarfs an Zivildiene­rn decken, heißt es im Ministeriu­m. Mit der Teiltaugli­chkeit hofft man, dass sich die Lage verbessert.

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BILD: SN/ROBERT RATZER Derzeit können 90 Prozent des Bedarfs an Zivildiene­rn gedeckt werden. Aber die Zahl der Zivildiene­r sinkt und sinkt. Die Teiltaugli­chkeit soll Abhilfe schaffen.

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