Teiltaugliche als Zivildiener
Mit 2021 soll die Teiltauglichkeit bei der Stellung eingeführt werden. Was das für den Zivildienst bringt, ist eines der Themen beim für März geplanten Zivildienst-Gipfel.
Noch ist unklar, wie die Kriterien für die von TürkisGrün geplante Teiltauglichkeit konkret ausschauen werden – entsprechende Grundlagen sollen bis zum Sommer erarbeitet werden, wie Verteidigungsministerin Klaudia Tanner angekündigt hat. Fest steht aber, dass es ab Anfang 2021 neben tauglich bei der Stellung auch das Kriterium teiltauglich geben soll.
Ab 1. Jänner 2021 sollen also alle Stellungspflichtigen nach neuem System beurteilt werden. Das heißt: Volltaugliche sollen wie bisher uneingeschränkt bei Heer und Zivildienst eingesetzt werden, Teiltaugliche je nach Einschränkung für andere Arbeiten: etwa im Büro oder in der Küche, im Heer wie beim Zivildienst. In der Praxis bedeutet das, dass wohl vor allem für den Zivildienst mehr junge Männer zur Verfügung stehen werden.
Genau das wird auch ein großes Thema des Gipfeltreffens zum Thema Zivildienst sein, zu dem die neuerdings dafür zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (Landwirtschaft, Regionen, Tourismus und Zivildienst) gemeinsam mit Bundeskanzler Sebastian Kurz am 10. März lädt. „Wir wollen alle an einen Tisch holen“, kündigte Köstinger am Wochenende an. Das Ziel sei ein Austausch über alle kommenden Herausforderungen. Eingeladen werden Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) sowie Vertreter aller Sparten, in denen Zivildiener zum Einsatz kommen. Dazu gehören etwa das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund oder Organisationen wie Hilfswerk und Caritas. Ebenfalls dabei sein werden Vertreter von Zivilschutzverband, Gemeindebund und Städtebund ebenso wie die Sozialpartner. Hinzu kommen unter anderem auch die zuständigen Landesreferenten als Vertreter der Bundesländer. Zahlreiche Einrichtungen in Österreich sind auf die Unterstützung von Zivildienern angewiesen. „Gleichzeitig ist in den kommenden Jahren mit geburtenschwachen Jahrgängen zu rechnen, wodurch sich die Zahl tauglicher junger Männer zwangsläufig reduzieren wird“, befürchtet Kanzler Kurz. Daher soll – und das ist der eigentliche Hintergrund
für die Einführung des Teiltauglichkeits-Kriteriums – der Zivildienst rechtzeitig an die neuen demografischen und gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst werden.
Die Zahl der Stellungspflichtigen ist auch zuletzt wieder gesunken: Etwas mehr als 44.800 waren es 2019, um fast 1700 weniger als im Jahr zuvor – und um rund 12.000 weniger als noch Mitte der 2000erJahre. Zugleich steigt der Anteil der Untauglichen. Zuletzt wurde gut jeder dritte junge Mann bei der Stellung als untauglich eingestuft.
Seit Jahren wird über die Frage diskutiert, wie man dem hohen Anteil der Untauglichen bei zugleich schwächer werdenden Jahrgängen begegnen soll. Schon 2017 war im türkis-blauen Regierungspakt von einer Reform der Tauglichkeitskriterien die Rede. Nun will TürkisGrün die Teiltauglichkeit in die Tat umsetzen. Im Regierungsprogramm heißt es: „Nur wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung wirklich nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst.“Derzeit könne man 90 Prozent des Bedarfs an Zivildienern decken, heißt es im Ministerium. Mit der Teiltauglichkeit hofft man, dass sich die Lage verbessert.