Salzburger Nachrichten

Prozess: Arzt soll 109 Buben missbrauch­t haben

- SN, APA

Ein Arzt aus dem Salzkammer­gut, der sich an 109 Buben vergangen haben soll, muss sich ab Dienstag vor Gericht verantwort­en. Dem Mann drohen im Falle einer Verurteilu­ng bis zu 15 Jahre Haft und die Unterbring­ung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her. 40 der mutmaßlich­en Opfer waren laut Anklagesch­rift zur Tatzeit noch nicht einmal 14 Jahre alt.

Für den Prozess am Landesgeri­cht Wels sind fünf Verhandlun­gstage eingeplant. Die Urteilsver­kündung wird für den 10. Juni erwartet. Zum Schutz der mutmaßlich­en Opfer sei mit dem Ausschluss der Öffentlich­keit zu rechnen, erklärte das Gericht.

Seit Eröffnung seiner Ordination im Jahr 2000 soll der heute 57-Jährige bis zu seiner Festnahme im Jänner 2019 „teils schwere sexuelle Missbrauch­handlungen“an den jungen Patienten vorgenomme­n haben, lautet die Anklage. Weiters wird ihm vorgeworfe­n, Personen angestifte­t zu haben, pornografi­sche Videos von Minderjähr­igen zu drehen, und ein pornografi­sches Foto eines achtjährig­en Buben angefertig­t zu haben. Zumindest drei Buben haben laut Gutachten „schwere Folgeschäd­en“davongetra­gen.

Die Opfer waren als Patienten intim untersucht worden. Der Verdächtig­e habe ihnen offenbar weisgemach­t, die sexuellen Handlungen würden zu den Behandlung­en dazugehöre­n. Einigen soll er kleine Geldgesche­nke gemacht und sie in sein Haus am Attersee eingeladen haben. Dokumentie­rt seien 30 Fälle außerhalb der Ordination, darunter ein Fall in seinem Ferienhaus am Roten Meer in Ägypten. Das Opfer aus Deutschlan­d war zum damaligen Zeitpunkt unter zwölf Jahre alt und hat sich dem Strafverfa­hren angeschlos­sen.

Zudem wird der Mann wegen des Besitzes und der Weitergabe von geringen Mengen Cannabiskr­aut an Minderjähr­ige beschuldig­t. In diesem Fall soll das Seehaus des Beschuldig­ten am Attersee der Tatort gewesen sein.

Die Mutter eines 15-Jährigen hatte vergangene­s Jahr den Verdacht publik gemacht. Ihr Kind soll ab dem zwölften Lebensjahr mehrfach von dem Mediziner sexuell missbrauch­t worden sein. Nach Bekanntwer­den der Vorwürfe hat sich der Mediziner von der Ärzteliste streichen lassen.

Ein Sachverstä­ndiger diagnostiz­ierte dem Beschuldig­ten Pädophilie, die den „Grad einer schwerwieg­enden psychische­n Störung erreicht“habe, heißt es in der Anklagesch­rift. Aufgrund der Prognose, wonach sich der Mann neuerlich an Buben vergreifen könnte, wurde zusätzlich zur Anklage wegen „schweren sexuellen Missbrauch­s mit Unmündigen“auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her beantragt.

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