Kultur-Plan: Mehr Besucher im Freien, mehr Nähe im Saal
Staatssekretärin Mayer kündigte weitere Lockerungen für Kulturbetrieb und neue Open-Air-Obergrenzen an.
Ein Schachbrettmuster dürfte in vielen Theater- und Konzertsälen ab dem kommenden Wochenende sichtbar werden, nicht nur dort, wo eine Inszenierung des Musicals „Chess“oder die Bühnenfassung von Stefan Zweigs „Schachnovelle“auf dem Spielplan stehen: Andrea Mayer, die neue Staatssekretärin für Kunst und Kultur, gab am Montag mit Gesundheitsminister Rudi Anschober (beide Grüne) die präzisierten Pläne zur Lockerung der Coronamaßnahmen im Kulturbetrieb bekannt. Und eine wesentliche Novellierung besteht im Aufweichen des Mindestabstands, der zwischen Besuchern eingehalten werden muss.
Wo es möglich sei, gelte weiterhin ein Meter Abstand als Grundregel,
sagte Mayer, fügte aber auch Ausnahmen hinzu: Wo dies nicht möglich sei, könne alternativ auch ein Platz zum jeweiligen Sitznachbarn freigelassen werden. Die Sitzanordnung in Gestalt eines Schachbrettmusters, wie sie die Kulturinstitutionen in Gesprächen mit der Regierung vielfach ins Spiel gebracht hatten, „ist damit möglich“. Allerdings sei in diesem Fall (also bei geringerem Abstand als einem Meter) von den Zuschauern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, sowie vier Erwachsene dürfen zudem in Aufführungen direkt nebeneinander sitzen. Damit gelte in der Kultur nun dasselbe Prinzip wie für Besucher der Gastronomie.
Die Größenordnungen für Kulturveranstaltungen hatte die Bundesregierung bereits in der Vorwoche verkündet: Ab Freitag sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Besuchern möglich, ab 1. Juli sind 250 Zuschauer zugelassen, ab 1. August sollen Veranstaltungen mit bis zu 500 (mit Sondergenehmigung bis zu 1000) Besuchern zugelassen werden. Eine schnellere Öffnung kündigte Mayer nun am Montag für den Freiluftbereich an. Weil Experten bei Outdoor-Veranstaltungen von einem viel geringeren Infektionsrisiko ausgehen, sollen hier bereits ab 1. Juli Konzerte oder Aufführungen für bis zu 500 Zuschauer stattfinden können, ab 1. August wird die Obergrenze im Open-AirBereich auf 750 (mit Sondergenehmigung
1250) Personen erweitert. Allerdings: Auch hier seien die Maximalzahlen „nur für Veranstaltungen mit zugewiesenen, gekennzeichneten Plätzen“zulässig. Für Events ohne feste Sitzplätze gelte dagegen bis August eine Obergrenze von 100 Besuchern, eine strikte Ein-Meter-Abstand-Regel und ein verpflichtender Mund-NasenSchutz in geschlossenen Räumen.
Beim Publikumsbetrieb, aber auch bei den Proben setze die Regierung
„stark auf die Eigenverantwortung“der Spielstätten, fügte Mayer hinzu. Trotz allem Zwang und Einschränkungen sei es ihr „wichtig, dass künstlerische Freiheit möglich ist“. Wie etwa bei Theaterproben die Abstandsregeln einzuhalten seien, liege auch im Ermessen der Institutionen, für die noch detaillierte Empfehlungen ausformuliert werden. In der neuen Verordnung seien auch Proben im Amateurbereich, also für Chöre oder Laientheater, berücksichtigt.
Sofern die Infektionszahlen weiter sinken, „hoffen wir, noch im Juni Perspektiven für weitere Lockerungen im September geben zu können“, sagte Mayer, die in der Novelle den „besten Kompromiss zwischen Gesundheit und Kultur“sah.