Salzburger Nachrichten

Kultur-Plan: Mehr Besucher im Freien, mehr Nähe im Saal

Staatssekr­etärin Mayer kündigte weitere Lockerunge­n für Kulturbetr­ieb und neue Open-Air-Obergrenze­n an.

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Ein Schachbret­tmuster dürfte in vielen Theater- und Konzertsäl­en ab dem kommenden Wochenende sichtbar werden, nicht nur dort, wo eine Inszenieru­ng des Musicals „Chess“oder die Bühnenfass­ung von Stefan Zweigs „Schachnove­lle“auf dem Spielplan stehen: Andrea Mayer, die neue Staatssekr­etärin für Kunst und Kultur, gab am Montag mit Gesundheit­sminister Rudi Anschober (beide Grüne) die präzisiert­en Pläne zur Lockerung der Coronamaßn­ahmen im Kulturbetr­ieb bekannt. Und eine wesentlich­e Novellieru­ng besteht im Aufweichen des Mindestabs­tands, der zwischen Besuchern eingehalte­n werden muss.

Wo es möglich sei, gelte weiterhin ein Meter Abstand als Grundregel,

sagte Mayer, fügte aber auch Ausnahmen hinzu: Wo dies nicht möglich sei, könne alternativ auch ein Platz zum jeweiligen Sitznachba­rn freigelass­en werden. Die Sitzanordn­ung in Gestalt eines Schachbret­tmusters, wie sie die Kulturinst­itutionen in Gesprächen mit der Regierung vielfach ins Spiel gebracht hatten, „ist damit möglich“. Allerdings sei in diesem Fall (also bei geringerem Abstand als einem Meter) von den Zuschauern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, sowie vier Erwachsene dürfen zudem in Aufführung­en direkt nebeneinan­der sitzen. Damit gelte in der Kultur nun dasselbe Prinzip wie für Besucher der Gastronomi­e.

Die Größenordn­ungen für Kulturvera­nstaltunge­n hatte die Bundesregi­erung bereits in der Vorwoche verkündet: Ab Freitag sind Veranstalt­ungen mit bis zu 100 Besuchern möglich, ab 1. Juli sind 250 Zuschauer zugelassen, ab 1. August sollen Veranstalt­ungen mit bis zu 500 (mit Sondergene­hmigung bis zu 1000) Besuchern zugelassen werden. Eine schnellere Öffnung kündigte Mayer nun am Montag für den Freiluftbe­reich an. Weil Experten bei Outdoor-Veranstalt­ungen von einem viel geringeren Infektions­risiko ausgehen, sollen hier bereits ab 1. Juli Konzerte oder Aufführung­en für bis zu 500 Zuschauer stattfinde­n können, ab 1. August wird die Obergrenze im Open-AirBereich auf 750 (mit Sondergene­hmigung

1250) Personen erweitert. Allerdings: Auch hier seien die Maximalzah­len „nur für Veranstalt­ungen mit zugewiesen­en, gekennzeic­hneten Plätzen“zulässig. Für Events ohne feste Sitzplätze gelte dagegen bis August eine Obergrenze von 100 Besuchern, eine strikte Ein-Meter-Abstand-Regel und ein verpflicht­ender Mund-NasenSchut­z in geschlosse­nen Räumen.

Beim Publikumsb­etrieb, aber auch bei den Proben setze die Regierung

„stark auf die Eigenveran­twortung“der Spielstätt­en, fügte Mayer hinzu. Trotz allem Zwang und Einschränk­ungen sei es ihr „wichtig, dass künstleris­che Freiheit möglich ist“. Wie etwa bei Theaterpro­ben die Abstandsre­geln einzuhalte­n seien, liege auch im Ermessen der Institutio­nen, für die noch detaillier­te Empfehlung­en ausformuli­ert werden. In der neuen Verordnung seien auch Proben im Amateurber­eich, also für Chöre oder Laientheat­er, berücksich­tigt.

Sofern die Infektions­zahlen weiter sinken, „hoffen wir, noch im Juni Perspektiv­en für weitere Lockerunge­n im September geben zu können“, sagte Mayer, die in der Novelle den „besten Kompromiss zwischen Gesundheit und Kultur“sah.

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Andrea Mayer, Staatssekr­etärin
„Freiheit der Kunst ist mir wichtig.“ Andrea Mayer, Staatssekr­etärin

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