Freund erwürgt: Zehn Jahre Haft für Afghanen
Der am 16. Juni eröffnete Mordprozess gegen einen 20-jährigen Afghanen, der im September 2019 in Zell am See einen 19-jährigen Landsmann erwürgt haben soll, ging am Donnerstag am Landesgericht ins Finale. Nach Erörterung zweier Gutachten – zur Todesursache und zu DNA-Spuren – gingen die Geschworenen nach Mittag in die Beratung. Letztlich erkannten sie den nicht geständigen jungen Mann mit 6:2 Stimmen des Mordes für schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil des Geschworenensenats (Vorsitz: Richterin Bettina MaxonesKurkowski): zehn Jahre Haft.
Die Leiche des 19-Jährigen, der ein enger Freund des Angeklagten war, aber mit diesem auch oft Streit gehabt haben soll, wurde am Vormittag des 22. September auf einem Spielplatz im Ortsteil Schüttdorf gefunden. Staatsanwältin Karin Sperling sprach von erdrückenden Indizien gegen den 20-Jährigen. So seien am Kragen des T-Shirts des Opfers beidseitig DNA-Spuren des Angeklagten gesichert worden, ebenso wie DNA von ihm unter den Fingernägeln der Leiche. Das Opfer starb infolge „grober Gewalteinwirkung gegen den Hals“. Als sehr belastend erachtete Sperling die Auswertung
der Fitness-App, die auf dem Handy des Angeklagten aktiviert war. Demnach war der 20-Jährige die ganze Nacht mit dem späteren Opfer unterwegs gewesen – zur Tat kam es demnach zwischen 4.27 Uhr und 5.13 Uhr früh. Nach 5.13 Uhr waren auf der App wieder Bewegungen erfasst, was die Beteuerung des Angeklagten, er habe sich bald nach drei Uhr früh vom späteren Opfer getrennt und sei schlafen gegangen, als Lüge entlarve.