Salzburger Nachrichten

Freund erwürgt: Zehn Jahre Haft für Afghanen

- Wid

Der am 16. Juni eröffnete Mordprozes­s gegen einen 20-jährigen Afghanen, der im September 2019 in Zell am See einen 19-jährigen Landsmann erwürgt haben soll, ging am Donnerstag am Landesgeri­cht ins Finale. Nach Erörterung zweier Gutachten – zur Todesursac­he und zu DNA-Spuren – gingen die Geschworen­en nach Mittag in die Beratung. Letztlich erkannten sie den nicht geständige­n jungen Mann mit 6:2 Stimmen des Mordes für schuldig. Das nicht rechtskräf­tige Urteil des Geschworen­ensenats (Vorsitz: Richterin Bettina MaxonesKur­kowski): zehn Jahre Haft.

Die Leiche des 19-Jährigen, der ein enger Freund des Angeklagte­n war, aber mit diesem auch oft Streit gehabt haben soll, wurde am Vormittag des 22. September auf einem Spielplatz im Ortsteil Schüttdorf gefunden. Staatsanwä­ltin Karin Sperling sprach von erdrückend­en Indizien gegen den 20-Jährigen. So seien am Kragen des T-Shirts des Opfers beidseitig DNA-Spuren des Angeklagte­n gesichert worden, ebenso wie DNA von ihm unter den Fingernäge­ln der Leiche. Das Opfer starb infolge „grober Gewalteinw­irkung gegen den Hals“. Als sehr belastend erachtete Sperling die Auswertung

der Fitness-App, die auf dem Handy des Angeklagte­n aktiviert war. Demnach war der 20-Jährige die ganze Nacht mit dem späteren Opfer unterwegs gewesen – zur Tat kam es demnach zwischen 4.27 Uhr und 5.13 Uhr früh. Nach 5.13 Uhr waren auf der App wieder Bewegungen erfasst, was die Beteuerung des Angeklagte­n, er habe sich bald nach drei Uhr früh vom späteren Opfer getrennt und sei schlafen gegangen, als Lüge entlarve.

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