Salzburger Nachrichten

Nach Katis Unfalltod: Die Politik schaltet sich ein

Die Mahnwache im Kampf gegen Raserei auf Salzburgs Straßen hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Der Landesrat lädt Katis Mutter zum Gespräch.

- Ch. Bayrhammer, Sprecher des LR

Die 27jährige Kati Koch wurde am 10. April bei einem Autounfall durch ein riskantes Überholman­över zwischen Eugendorf und Henndorf getötet. Mit einer Mahnwache an ihrem 28. Geburtstag haben Familie und Freunde Donnerstag früh an der Unfallstel­le auf die Raserei aufmerksam gemacht. Zwischen 170 und 200 Personen waren gekommen, schildert Mutter Sabine Peterbauer. „Es hat alle Erwartunge­n übertroffe­n. Es war beeindruck­end.“Immer wieder habe sie von Teilnehmer­n der Mahnwache dasselbe gehört: „Es gehört etwas unternomme­n. Dieses Thema spricht tatsächlic­h eine breite Masse an.“

Katis Familie will die Raser selbst, aber auch die Politik wachrüttel­n. Denn es seien rigorosere Strafen für ein solches Verhalten im Straßenver­kehr nötig – ähnlich, wie es sie in der Schweiz oder in Schweden gebe. Für die Mahnwache habe es große Solidaritä­tsbekundun­gen gegeben, schildert Sabine Peterbauer. „Die Autofahrer sind am Donnerstag langsamer geworden, es haben manche gehupt und gewinkt. Wir haben lauter positive Reaktionen erhalten. Es war keine einzige negative Reaktion dabei.“

Doch kann Katis Schicksal auch die Politik von Salzburg bis Wien wachrüttel­n, um massivere Strafen zu erwirken? Die SPÖ sei bereits auf sie zugekommen. Und auch Verkehrsla­ndesrat Stefan

Schnöll (ÖVP) habe für Montagnach­mittag zu einem Gesprächst­ermin geladen, berichtet Peterbauer. Aus dem Büro von Schnöll heißt es, man habe ein Treffen angeboten, weil man der Mutter auch vorstellen wolle, was man im Kampf gegen Raser auf Salzburgs Straßen vorhabe. „Wir

„Wir werden die Gangart hier nochmals verschärfe­n.“

werden die Gangart hier nochmals verschärfe­n“, sagt Schnölls Sprecher. Dazu lasse man gerade prüfen, mit welchen konkreten Vorschläge­n man an den Bund herantrete. Schnöll plädiert etwa für eine Führersche­in-Mindestent­zugsdauer von deutlich mehr als zwei Wochen. Rasen soll außerdem zum Vormerkdel­ikt werden – das sei aktuell nämlich

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