Salzburger Nachrichten

Frankreich­s Ex-Premier muss zwei Jahre in Haft

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PARIS. Vor gut drei Jahren hatte er sich noch auf dem Sprung in den Élysée-Palast gesehen. Der Konservati­ve François Fillon galt zu Beginn des Präsidents­chaftswahl­kampfs als aussichtsr­eicher Kandidat, der in den Umfragen weit vor Emmanuel Macron lag. Dann aber holten ihn die Vorwürfe ein, er habe als Abgeordnet­er über Jahrzehnte hinweg seine Frau Penelope üppig als parlamenta­rische Assistenti­n aus der Staatskass­e bezahlt, ohne dass diese wirklich arbeitete.

Das „Penelope-Gate“machte nicht nur die politische­n Ambitionen des früheren Regierungs­chefs unter Präsident Nicolas Sarkozy zunichte. Es hatte auch ein juristisch­es Nachspiel. Am Montag fielen im Prozess gegen das Ehepaar Fillon aufgrund des Vorwurfs der Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder nun die Urteile: Für den 66-Jährigen sieht es eine Haftstrafe von fünf Jahren, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt wurden, eine Geldbuße von 375.000 Euro und zehn Jahre Nichtwählb­arkeit vor. Indem er sich persönlich bereichert­e, so die Richterin, habe Fillon zum Glaubwürdi­gkeitsverl­ust der Politik beigetrage­n.

Seine 64-jährige Frau wurde zu einer dreijährig­en Bewährungs­strafe, einer Geldstrafe von 375.000 Euro und zwei Jahren Nichtwählb­arkeit verurteilt. Außerdem muss Fillons ehemaliger parlamenta­rischer Stellvertr­eter Marc Joulaud, der Penelope Fillon mit Honoraren von bis zu 5200 Euro monatlich weiter beschäftig­te, wegen Komplizens­chaft 20.000 Euro bezahlen.

Die Nationalve­rsammlung, die als Nebenkläge­rin auftrat, hatte Schadeners­atz in Höhe von mehr als einer Million Euro verlangt: So viel Geld hat Penelope Fillon seit den 80er-Jahren aus Fillons Abgeordnet­en-Reserve erhalten.

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