Frankreichs Ex-Premier muss zwei Jahre in Haft
PARIS. Vor gut drei Jahren hatte er sich noch auf dem Sprung in den Élysée-Palast gesehen. Der Konservative François Fillon galt zu Beginn des Präsidentschaftswahlkampfs als aussichtsreicher Kandidat, der in den Umfragen weit vor Emmanuel Macron lag. Dann aber holten ihn die Vorwürfe ein, er habe als Abgeordneter über Jahrzehnte hinweg seine Frau Penelope üppig als parlamentarische Assistentin aus der Staatskasse bezahlt, ohne dass diese wirklich arbeitete.
Das „Penelope-Gate“machte nicht nur die politischen Ambitionen des früheren Regierungschefs unter Präsident Nicolas Sarkozy zunichte. Es hatte auch ein juristisches Nachspiel. Am Montag fielen im Prozess gegen das Ehepaar Fillon aufgrund des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder nun die Urteile: Für den 66-Jährigen sieht es eine Haftstrafe von fünf Jahren, von denen drei zur Bewährung ausgesetzt wurden, eine Geldbuße von 375.000 Euro und zehn Jahre Nichtwählbarkeit vor. Indem er sich persönlich bereicherte, so die Richterin, habe Fillon zum Glaubwürdigkeitsverlust der Politik beigetragen.
Seine 64-jährige Frau wurde zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe von 375.000 Euro und zwei Jahren Nichtwählbarkeit verurteilt. Außerdem muss Fillons ehemaliger parlamentarischer Stellvertreter Marc Joulaud, der Penelope Fillon mit Honoraren von bis zu 5200 Euro monatlich weiter beschäftigte, wegen Komplizenschaft 20.000 Euro bezahlen.
Die Nationalversammlung, die als Nebenklägerin auftrat, hatte Schadenersatz in Höhe von mehr als einer Million Euro verlangt: So viel Geld hat Penelope Fillon seit den 80er-Jahren aus Fillons Abgeordneten-Reserve erhalten.