150 Missbrauchsfälle bei Kurzarbeit
Finanzminister betont: Allergrößter Teil der Unternehmen sei „vorbildlich“.
Wenige Wochen nach Einführung der Kurzarbeit im März hat die Regierung mit Prüfungen begonnen, ob Unternehmen die Kurzarbeitsregeln korrekt umsetzen. Das Ergebnis fasste Finanzminister Gernot Blümel am Montag zusammen. „Der allergrößte Teil der Unternehmerinnen und Unternehmer ist vorbildlich“, es gebe aber auch „einige schwarze Schafe“. Im Zuge ihrer Kurzarbeitkontrollen habe die Finanzpolizei bisher 150 Anzeigen wegen Missbrauchs gestellt.
Ein Unternehmer habe seine Mitarbeiter auf 90 Prozent Kurzarbeit gesetzt, sie aber normal weiterarbeiten lassen, berichtet der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner. Generell laute die Devise „so viel Kulanz wie möglich, so viel Kontrolle wie nötig“, sagt Finanzminister Blümel. Seit Start der Coronakurzarbeit hätten Unternehmen diese für bis zu 1,3 Millionen Arbeitnehmer beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt. Zuletzt traf das noch für 813.000 Beschäftigte zu. Ermittlungen nimmt die Finanzpolizei vor allem bei Anzeigen und Verdachtsfällen auf einen Missbrauch dieses Instruments auf. Geprüft würden auch Branchen, die stark auf Kurzarbeit setzen, ohne vom allgemeinen Herunterfahren der Wirtschaft (Lockdown) betroffen gewesen zu sein.
Insgesamt waren seit 21. April 350 Finanzpolizisten im Einsatz, sie haben knapp 10.000 Personen in Kurzarbeit in fast 2500 Betrieben kontrolliert. Die Coronakurzarbeit soll helfen, Kündigungen infolge der Pandemie zu vermeiden, indem das AMS die Kosten für die Ausfallstunden übernimmt.
Bei ihren Kontrollen hat die Finanzpolizei seit Ende April auch 1243 Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie dem Arbeitszeitgesetz festgestellt. Diese hohe Zahl könnte eine Folge der Grenzschließungen sein, vermutet Lehner.
Im Vorjahr 2019 hat die Finanzpolizei 1890 Betriebe und 4471 entsendete oder überlassene Arbeitnehmer auf mögliche Verstöße gegen Sozial- und Lohndumping überprüft. Etwa zehn Prozent der überprüften ausländischen Arbeitskräfte waren von Unterentlohnung betroffen.