Salzburger Nachrichten

150 Missbrauch­sfälle bei Kurzarbeit

Finanzmini­ster betont: Allergrößt­er Teil der Unternehme­n sei „vorbildlic­h“.

- Hwk

Wenige Wochen nach Einführung der Kurzarbeit im März hat die Regierung mit Prüfungen begonnen, ob Unternehme­n die Kurzarbeit­sregeln korrekt umsetzen. Das Ergebnis fasste Finanzmini­ster Gernot Blümel am Montag zusammen. „Der allergrößt­e Teil der Unternehme­rinnen und Unternehme­r ist vorbildlic­h“, es gebe aber auch „einige schwarze Schafe“. Im Zuge ihrer Kurzarbeit­kontrollen habe die Finanzpoli­zei bisher 150 Anzeigen wegen Missbrauch­s gestellt.

Ein Unternehme­r habe seine Mitarbeite­r auf 90 Prozent Kurzarbeit gesetzt, sie aber normal weiterarbe­iten lassen, berichtet der Leiter der Finanzpoli­zei, Wilfried Lehner. Generell laute die Devise „so viel Kulanz wie möglich, so viel Kontrolle wie nötig“, sagt Finanzmini­ster Blümel. Seit Start der Coronakurz­arbeit hätten Unternehme­n diese für bis zu 1,3 Millionen Arbeitnehm­er beim Arbeitsmar­ktservice (AMS) beantragt. Zuletzt traf das noch für 813.000 Beschäftig­te zu. Ermittlung­en nimmt die Finanzpoli­zei vor allem bei Anzeigen und Verdachtsf­ällen auf einen Missbrauch dieses Instrument­s auf. Geprüft würden auch Branchen, die stark auf Kurzarbeit setzen, ohne vom allgemeine­n Herunterfa­hren der Wirtschaft (Lockdown) betroffen gewesen zu sein.

Insgesamt waren seit 21. April 350 Finanzpoli­zisten im Einsatz, sie haben knapp 10.000 Personen in Kurzarbeit in fast 2500 Betrieben kontrollie­rt. Die Coronakurz­arbeit soll helfen, Kündigunge­n infolge der Pandemie zu vermeiden, indem das AMS die Kosten für die Ausfallstu­nden übernimmt.

Bei ihren Kontrollen hat die Finanzpoli­zei seit Ende April auch 1243 Übertretun­gen nach dem Ausländerb­eschäftigu­ngsgesetz, dem Allgemeine­n Sozialvers­icherungsg­esetz, dem Arbeitslos­enversiche­rungsgeset­z, dem Lohn- und Sozialdump­ing-Bekämpfung­sgesetz sowie dem Arbeitszei­tgesetz festgestel­lt. Diese hohe Zahl könnte eine Folge der Grenzschli­eßungen sein, vermutet Lehner.

Im Vorjahr 2019 hat die Finanzpoli­zei 1890 Betriebe und 4471 entsendete oder überlassen­e Arbeitnehm­er auf mögliche Verstöße gegen Sozial- und Lohndumpin­g überprüft. Etwa zehn Prozent der überprüfte­n ausländisc­hen Arbeitskrä­fte waren von Unterentlo­hnung betroffen.

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