Steuersenkung gilt nun auch für Nächtigungen
Die als Coronahilfe gedachte temporäre Mehrwertsteuersenkung, die mit 1. Juli gilt, ist am Dienstag im Nationalrat einstimmig beschlossen worden. Dabei wurde mit einem von allen Fraktionen außer der SPÖ eingebrachten Abänderungsantrag der ursprüngliche Vorschlag ausgeweitet. Neben Gastronomie sowie Kultur- und Medienbranche sollen von der Novelle nun auch Beherbergungsbetriebe oder etwa Zoos profitieren.
Bis Jahresende auf einheitlich fünf Prozent gesenkt wird der Mehrwertsteuersatz unter anderem für Speisen und Getränke in der Gastronomie, für Kino- und Theaterkarten, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Naturparks, Zoos und Zirkusveranstaltungen sowie auch für Nächtigung und Logis. Das gilt auch für gewerbliche Beherbergung und Privatzimmervermietungen bzw. die Überlassung von Ferienwohnungen. Zudem sind Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertsteuersenkung umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verkaufen. Die Steuersenkung soll nicht an die Kunden weitergegeben werden und niedrigere Preise erzeugen, sondern ist als Unterstützung für die Unternehmen gedacht.
SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer sah in der Maßnahme eine „wirklich gute Idee“, die Ausführung sei aber „nicht genügend“. Etwa sei das türkis-grüne Modell zu bürokratisch und kompliziert, so müssten alle Kassensysteme umprogrammiert werden. Zudem gebe es keine Deckelung, was große Ketten, die bisweilen in Österreich keine Gewinnsteuer zahlten, bevorzuge. Auch sei „offensichtlich“, dass der türkis-grüne Vorschlag europarechtswidrig sei. Eine Steuersenkung auf alkoholische Getränke ist laut EU-Vorgaben nicht zulässig.
Die Hoteliervereinigung begrüßte die Entscheidung, die Steuersenkung auf Nächtigungen auszuweiten. „Ich bedanke mich vielmals bei allen“, erklärte ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer.