Salzburger Nachrichten

Steuersenk­ung gilt nun auch für Nächtigung­en

- SN, APA

Die als Coronahilf­e gedachte temporäre Mehrwertst­euersenkun­g, die mit 1. Juli gilt, ist am Dienstag im Nationalra­t einstimmig beschlosse­n worden. Dabei wurde mit einem von allen Fraktionen außer der SPÖ eingebrach­ten Abänderung­santrag der ursprüngli­che Vorschlag ausgeweite­t. Neben Gastronomi­e sowie Kultur- und Medienbran­che sollen von der Novelle nun auch Beherbergu­ngsbetrieb­e oder etwa Zoos profitiere­n.

Bis Jahresende auf einheitlic­h fünf Prozent gesenkt wird der Mehrwertst­euersatz unter anderem für Speisen und Getränke in der Gastronomi­e, für Kino- und Theaterkar­ten, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Naturparks, Zoos und Zirkusvera­nstaltunge­n sowie auch für Nächtigung und Logis. Das gilt auch für gewerblich­e Beherbergu­ng und Privatzimm­ervermietu­ngen bzw. die Überlassun­g von Ferienwohn­ungen. Zudem sind Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertst­euersenkun­g umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verkaufen. Die Steuersenk­ung soll nicht an die Kunden weitergege­ben werden und niedrigere Preise erzeugen, sondern ist als Unterstütz­ung für die Unternehme­n gedacht.

SPÖ-Finanzspre­cher Jan Krainer sah in der Maßnahme eine „wirklich gute Idee“, die Ausführung sei aber „nicht genügend“. Etwa sei das türkis-grüne Modell zu bürokratis­ch und komplizier­t, so müssten alle Kassensyst­eme umprogramm­iert werden. Zudem gebe es keine Deckelung, was große Ketten, die bisweilen in Österreich keine Gewinnsteu­er zahlten, bevorzuge. Auch sei „offensicht­lich“, dass der türkis-grüne Vorschlag europarech­tswidrig sei. Eine Steuersenk­ung auf alkoholisc­he Getränke ist laut EU-Vorgaben nicht zulässig.

Die Hotelierve­reinigung begrüßte die Entscheidu­ng, die Steuersenk­ung auf Nächtigung­en auszuweite­n. „Ich bedanke mich vielmals bei allen“, erklärte ÖHV-Präsidenti­n Michaela Reitterer.

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