Geldstrafe für giftigen Hustensaft in Apotheke
Angestellte erhielt für folgenschwere Verwechslung beim Abmischen eine Diversion. Gegen zwei leitende Pharmazeuten wird noch ermittelt.
Der Schock der Eltern war groß, als Mitte Jänner dieses Jahres zwei Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren nach der Einnahme von Hustensaft mit übergroßen Pupillen und krampfartiger Atmung ins Spital eingeliefert werden mussten. Wie sich später herausstellte, hatte nicht ein unbekannter Täter oder die Herstellerfirma das Medikament verunreinigt, sondern die folgenreichen Fehler waren unabhängig voneinander beim Abmischen in zwei Apotheken in Wiener Neustadt im südlichen Niederösterreich passiert.
Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, bestätigte auf SN-Anfrage, dass das Strafverfahren gegen eine Beschuldigte – eine Angestellte einer Apotheke – rechtskräftig abgeschlossen ist. Die Frau hatte zwei Flaschen verwechselt und irrtümlich Atropin eingefüllt, das gefährliches Gift der Tollkirsche enthält. Die Bedienstete erhielt dafür bereits während des coronabedingten
Lockdowns im April eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen im Wege der Diversion. Wie viel die Frau letztlich für die fahrlässige Körperverletzung bezahlen musste, wollte der Behördensprecher aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verraten. Gegen die beiden Apotheker, in deren Verkaufsstellen die Fehler passierten, werde weiter wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. „Es sind noch weitere Einvernahmen durchzuführen“, erklärte Habitzl.
Das Gericht hatte in der heiklen Causa zunächst gegen unbekannte Täter Erhebungen durchgeführt und ein Gutachten bei einem Sachverständigen für Chemikalien in Auftrag gegeben. Dieses kam zum Ergebnis, dass der Wirkstoff Noscapin eines Tiroler Zulieferers nicht die Ursache für die Vergiftung sein konnte. Der Fehler geschah vielmehr beim Mischen der NoscapinHustensäfte in den beiden Apotheken. Habitzl sprach von einem Zufall, dass innerhalb von wenigen Tagen in zwei Apotheken völlig unabhängig voneinander gravierende Fehler beim Abmischen der Hustensäfte passiert sein dürften. Im zweiten Fall könnten die Mischgefäße nicht ausreichend gereinigt worden sein.