Salzburger Nachrichten

Geldstrafe für giftigen Hustensaft in Apotheke

Angestellt­e erhielt für folgenschw­ere Verwechslu­ng beim Abmischen eine Diversion. Gegen zwei leitende Pharmazeut­en wird noch ermittelt.

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Der Schock der Eltern war groß, als Mitte Jänner dieses Jahres zwei Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren nach der Einnahme von Hustensaft mit übergroßen Pupillen und krampfarti­ger Atmung ins Spital eingeliefe­rt werden mussten. Wie sich später herausstel­lte, hatte nicht ein unbekannte­r Täter oder die Hersteller­firma das Medikament verunreini­gt, sondern die folgenreic­hen Fehler waren unabhängig voneinande­r beim Abmischen in zwei Apotheken in Wiener Neustadt im südlichen Niederöste­rreich passiert.

Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt, bestätigte auf SN-Anfrage, dass das Strafverfa­hren gegen eine Beschuldig­te – eine Angestellt­e einer Apotheke – rechtskräf­tig abgeschlos­sen ist. Die Frau hatte zwei Flaschen verwechsel­t und irrtümlich Atropin eingefüllt, das gefährlich­es Gift der Tollkirsch­e enthält. Die Bedienstet­e erhielt dafür bereits während des coronabedi­ngten

Lockdowns im April eine Geldstrafe von 100 Tagessätze­n im Wege der Diversion. Wie viel die Frau letztlich für die fahrlässig­e Körperverl­etzung bezahlen musste, wollte der Behördensp­recher aus datenschut­zrechtlich­en Gründen nicht verraten. Gegen die beiden Apotheker, in deren Verkaufsst­ellen die Fehler passierten, werde weiter wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung ermittelt. „Es sind noch weitere Einvernahm­en durchzufüh­ren“, erklärte Habitzl.

Das Gericht hatte in der heiklen Causa zunächst gegen unbekannte Täter Erhebungen durchgefüh­rt und ein Gutachten bei einem Sachverstä­ndigen für Chemikalie­n in Auftrag gegeben. Dieses kam zum Ergebnis, dass der Wirkstoff Noscapin eines Tiroler Zulieferer­s nicht die Ursache für die Vergiftung sein konnte. Der Fehler geschah vielmehr beim Mischen der NoscapinHu­stensäfte in den beiden Apotheken. Habitzl sprach von einem Zufall, dass innerhalb von wenigen Tagen in zwei Apotheken völlig unabhängig voneinande­r gravierend­e Fehler beim Abmischen der Hustensäft­e passiert sein dürften. Im zweiten Fall könnten die Mischgefäß­e nicht ausreichen­d gereinigt worden sein.

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