Wer investiert, erhält eine Prämie
Gefördert werden grundsätzlich alle Betriebe – aber es gibt Ausnahmen.
Aufgrund der Coronakrise haben viele Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Investitionen aufgeschoben. Die Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten für 2020 und 2021 einen deutlichen Rückgang der Investitionen.
Um dieser Zurückhaltung entgegenzuwirken, wurde in der Regierungsklausur eine Investitionsprämie auf den Weg gebracht. Nun stehen die genauen Details fest.
Mit der Investitionsprämie fördert die Bundesregierung Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Die Maßnahme des Wirtschaftsministeriums richtet sich an alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe
oder Branche. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen.
Investitionen ab 5000 Euro und bis maximal 50 Mill. Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. Im Einzelfall erhält damit jedes Unternehmen eine Investitionsprämie von mindestens 350 Euro (bei einem Investitionsvolumen von 5000 Euro). Die Prämie kann von 1. September
2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft wickelt die Anträge ab.
Ein Lebensmittelladen mit zwei Mitarbeitern, der um 20.000 Euro umbaut und dazu um 5000 Euro zwei E-Bikes für die Auslieferung anschafft, kommt laut Berechnung des Wirtschaftsministeriums auf 2100 Euro Investitionsprämie. Ein Tischlerbetrieb mit 30 Mitarbeitern, der die Werkshalle thermisch saniert und erweitert (330.000 Euro) und eine neue Holzbearbeitungsmaschine ankauft (70.000 Euro), käme auf 35.000 Euro.