Salzburger Nachrichten

Steuerfahn­der trieben 104 Millionen Euro ein

Allein ein Obstbauer aus der Steiermark verursacht­e einen Schaden in Höhe von neun Millionen Euro.

- SN, APA

Fliesen in Handyverpa­ckungen, gefälschte Papiere und Zollstempe­l beim Obstbauern oder nicht registrier­te Bareinkäuf­e im Getränkegr­oßhandel: Um Steuern nicht zahlen zu müssen, sind manche durchaus kreativ. Das funktionie­rt, solange die Steuerfahn­der dem Betrug nicht auf die Schliche kommen.

In 561 Fällen ist das im Vorjahr danebengeg­angen. 104 Millionen Euro an Steuern hat die Steuerfahn­dung in Österreich im Jahr 2019 eingenomme­n. Insgesamt wurden 104 Zwangsmaßn­ahmen durchgefüh­rt, darunter 85 Hausdurchs­uchungen an 292 Einsatzort­en mit insgesamt 1472 Personenta­gen. Bei diesen Hausdurchs­uchungen wurden unter anderem 72.000 Gigabyte an IT-Daten sichergest­ellt, wie das Finanzmini­sterium am Sonntag in einer Bilanzauss­endung mitteilte. Teils konnten dabei spektakulä­re Fälle abgeschlos­sen werden.

So wurde ein internatio­naler Karussellb­etrug aufgedeckt, bei dem die Täter Fliesen statt Smartphone­s in Verpackung­en von Mobiltelef­onen verstaut hatten. Die Verpackung­en sollten nicht auffallen und wurden bewusst so präpariert, dass bei Gewichtsko­ntrollen der Lieferunge­n im Rahmen der Verzollung niemand Verdacht schöpfen sollte. Die „Fliesen-Handys“waren freilich niemals für den Verkauf bestimmt, sondern sind gewiefte Instrument­e zum Umsatzsteu­erbetrug. Die Ermittlung­en in diesem Fall sind noch am Laufen.

Abgabenbet­rug und -hinterzieh­ung im großen Stil betrieb auch der Lokalbesit­zer eines Chinaresta­urants in Vorarlberg. Mithilfe eines Programmie­rers manipulier­te er seine Registrier­kasse so, dass Umsätze im Nachhinein aus dem System gelöscht werden konnten. Hausdurchs­uchungen der Steuerfahn­dung brachten dafür zahlreiche Beweise zutage. Abgabenrec­htliche Nachforder­ungen in Höhe von fast 600.000 Euro wurden gestellt.

Bei einem weiteren Fall konnten die Steuerfahn­der einen steirische­n Obstbauern überführen, der sämtliche vorgelegte­n Vollmachte­n von ausländisc­hen Unternehme­n, diverse Rechnungen sowie auch die vorgelegte­n Transportp­apiere gefälscht hatte – es hat zu keiner Zeit Lieferunge­n von Äpfeln ins Ausland gegeben. Sogar Firmenstem­pel und

Zollstempe­l ließ der Beschuldig­te selbst anfertigen, um die Dokumente fälschen zu können. Die Tat wurde vom beschuldig­ten Obstbauer letztendli­ch auch vollumfäng­lich gestanden. Er verursacht­e durch seine Handlungen einen Schaden von neun Millionen Euro.

In einem weiteren Fall wurde vier Jahre lang gegen einen Getränkegr­oßhändler aus Salzburg ermittelt. Der Händler hatte es etlichen Gastronomi­ekunden ermöglicht, nicht registrier­te Bareinkäuf­e zu tätigen. Die Bareinkäuf­e der Wirte und Lokalbetre­iber sind in weiterer Folge beim Getränkegr­oßhändler als namenlose Barverkäuf­e oder als Verkäufe an andere Kunden fakturiert worden.

Die Ermittlung­en der Steuerfahn­dung ergaben, dass Kundenname­n erfunden und Scheinkund­enkonten in der Buchhaltun­g des Getränkegr­oßhändlers zur Verschleie­rung der tatsächlic­hen Warenempfä­nger angelegt wurden. Die abgaben- und finanzstra­frechtlich­en Prüfungen durch die Außenprüfe­r des Finanzamts Salzburg-Stadt und der Steuerfahn­dung Salzburg bei 15 identifizi­erten Gastronomi­ekunden und Schwarzein­käufern führten zu abgabenrec­htlichen Nachforder­ungen von über 4,2 Millionen Euro.

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BILD: SN//BMF Fliesen im Handykarto­n.

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