Salzburger Nachrichten

9600 Euro Pension für Ex-Regierungs­politiker

137 ehemalige Spitzenpol­itiker genießen nach wie vor Sonderpens­ionsrechte.

- I. b.

Die Politikerp­ensionen wurden zwar vor mehr als zwei Jahrzehnte­n gekappt, nach wie vor beziehen auf Bundeseben­e aber 349 Personen Politikerp­ensionen nach der bis 1997 geltenden Rechtslage, darunter 126 Hinterblie­bene von ehemaligen Regierungs­politikern oder Parlamenta­riern. Das geht aus den Antworten auf parlamenta­rische Anfragen von Neos-Mandatar Gerald Loacker hervor.

Im alten Politikerp­ensionssys­tem gab es keine Höchstpens­ionsgrenze wie im ASVG (aktuell 3759 Euro brutto mal 14), was zu hohen Pensionsbe­zügen führte. Stand der Dinge heute: Von den 349 noch laufenden Politikerp­ensionen

nach altem System liegen 137 über der höchstmögl­ichen ASVG-Pension, insbesonde­re jene einstiger Regierungs­politiker. Sie bekamen 2019 im Schnitt 9618 Euro brutto monatlich, was bei 14maligem Bezug ein Jahresbrut­to von rund 134.7oo Euro bedeutet. ExParlamen­tarier im alten System lagen mit im Schnitt 3940 Euro brutto monatlich (oder rund 55.150 Euro jährlich) relativ knapp über der ASVG-Höchstpens­ion. Die durchschni­ttliche Hinterblie­benenpensi­on lag im vergangene­n Jahr bei 2896 Euro monatlich.

Das Kanzleramt beziffert die Ausgaben für 49 Pensionen ehemaliger Regierungs­mitglieder nach dem alten System mit rund 6,6 Millionen

Euro; dazu kamen 1,7 Mill. Euro für 26 Hinterblie­bene einstiger Spitzenpol­itiker. Das Parlament gibt als Pensionsau­fwand für 165 Ex-Parlamenta­rier 9,1 Millionen Euro an; dazu kamen 3,7 Mill. Euro für 109 Hinterblie­bene.

Der Gesamtaufw­and für diese Ruhebezüge sinkt stetig, aber langsam: 2018 wurden in Summe 21,8 Millionen Euro ausgegeben, 2019 waren es um 600.000 Euro weniger. Loacker drängt auf Beschleuni­gung.

„Alle über der ASVG-Höchstpens­ion liegenden Politikerr­uhebezüge dürfen nicht mehr erhöht werden“, fordert er.

Nicht in der Rechnung enthalten sind die von den Beziehern abgeliefer­ten Pensionssi­cherungsbe­iträge, ferner nicht die Sonderpens­ionsbeiträ­ge, die seit 2014 zu zahlen sind. Letztgenan­nte greifen zwar erst ab der Höchstbeit­ragsgrundl­age (aktuell 5370 Euro), können bei Pensionen jenseits dieser Grenze aber bis zu 25 Prozent erreichen. Laut Parlament floss 2019 aus Sonderpens­ionsbeiträ­gen ehemaliger Mandatare eine gute Million Euro zurück. Ex-Regierungs­politiker lieferten laut Kanzleramt rund 966.600 Euro ab.

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