9600 Euro Pension für Ex-Regierungspolitiker
137 ehemalige Spitzenpolitiker genießen nach wie vor Sonderpensionsrechte.
Die Politikerpensionen wurden zwar vor mehr als zwei Jahrzehnten gekappt, nach wie vor beziehen auf Bundesebene aber 349 Personen Politikerpensionen nach der bis 1997 geltenden Rechtslage, darunter 126 Hinterbliebene von ehemaligen Regierungspolitikern oder Parlamentariern. Das geht aus den Antworten auf parlamentarische Anfragen von Neos-Mandatar Gerald Loacker hervor.
Im alten Politikerpensionssystem gab es keine Höchstpensionsgrenze wie im ASVG (aktuell 3759 Euro brutto mal 14), was zu hohen Pensionsbezügen führte. Stand der Dinge heute: Von den 349 noch laufenden Politikerpensionen
nach altem System liegen 137 über der höchstmöglichen ASVG-Pension, insbesondere jene einstiger Regierungspolitiker. Sie bekamen 2019 im Schnitt 9618 Euro brutto monatlich, was bei 14maligem Bezug ein Jahresbrutto von rund 134.7oo Euro bedeutet. ExParlamentarier im alten System lagen mit im Schnitt 3940 Euro brutto monatlich (oder rund 55.150 Euro jährlich) relativ knapp über der ASVG-Höchstpension. Die durchschnittliche Hinterbliebenenpension lag im vergangenen Jahr bei 2896 Euro monatlich.
Das Kanzleramt beziffert die Ausgaben für 49 Pensionen ehemaliger Regierungsmitglieder nach dem alten System mit rund 6,6 Millionen
Euro; dazu kamen 1,7 Mill. Euro für 26 Hinterbliebene einstiger Spitzenpolitiker. Das Parlament gibt als Pensionsaufwand für 165 Ex-Parlamentarier 9,1 Millionen Euro an; dazu kamen 3,7 Mill. Euro für 109 Hinterbliebene.
Der Gesamtaufwand für diese Ruhebezüge sinkt stetig, aber langsam: 2018 wurden in Summe 21,8 Millionen Euro ausgegeben, 2019 waren es um 600.000 Euro weniger. Loacker drängt auf Beschleunigung.
„Alle über der ASVG-Höchstpension liegenden Politikerruhebezüge dürfen nicht mehr erhöht werden“, fordert er.
Nicht in der Rechnung enthalten sind die von den Beziehern abgelieferten Pensionssicherungsbeiträge, ferner nicht die Sonderpensionsbeiträge, die seit 2014 zu zahlen sind. Letztgenannte greifen zwar erst ab der Höchstbeitragsgrundlage (aktuell 5370 Euro), können bei Pensionen jenseits dieser Grenze aber bis zu 25 Prozent erreichen. Laut Parlament floss 2019 aus Sonderpensionsbeiträgen ehemaliger Mandatare eine gute Million Euro zurück. Ex-Regierungspolitiker lieferten laut Kanzleramt rund 966.600 Euro ab.