Masseverwalter klagt den Wirtschaftsprüfer
Bei der Commerzialbank Mattersburg geht es jetzt um Schadenersatz. Der Gläubigerausschuss will mit allen Mitteln Geld herausholen.
80 Bankbedienstete sind noch nicht gekündigt
Im Kriminalfall der in die Pleite geschlitterten Commerzialbank Mattersburg (CMB) jagt eine Krisensitzung die nächste. Am Montag tagte erstmals im Konkursverfahren der Gläubigerausschuss beim Landesgericht Eisenstadt. Die erste Tagsatzung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Konkursrichterin erinnerte alle Verfahrensbeteiligten, dass die Sitzung in Hinblick auf das Bankgeheimnis vertraulich sei und nur Masseverwalter Michael Lentsch befugt sei, Informationen weiterzugeben. „Zum Vermögen der CMB gehören neben Barbeständen, Ansprüchen aus Krediten, Beteiligungen und Liegenschaften auch Ansprüche gegen (ehemalige) Organe. Zusätzlich sind Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten denkbar“, betonte Lentsch.
„Solche Ansprüche wurden gegen die Abschlussprüfer bereits außergerichtlich geltend gemacht. Der Gläubigerausschuss hat die Masseverwalterin am Montag ermächtigt, eine entsprechende Klage einzubringen, sollte eine außergerichtliche Bereinigung nicht möglich sein.“Als Abschlussprüfer des Geldinstituts fungierte seit 2006 der Wirtschaftsprüfer TPA. Diese teilte mit, mangels Verschulden keine Ansprüche anzuerkennen, da man selbst getäuscht worden sei, so
Sprecher Gerald Sinabell. Dass gegen TPA geklagt werde, sei nicht alltäglich. „Wir hatten es noch nie.“
Für Mittwoch hat die Arbeiterkammer Burgenland rund 80 Mitarbeiter der Regionalbank (darunter auch die Ferialpraktikanten) zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Dabei sollen die Dienstnehmer über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Zudem berechnen die Arbeitnehmervertreter die Ansprüche der Bankangestellten.
Fast einen Monat nach Sperre des Geldinstituts durch die Finanzmarktaufsicht hat der Masseverwalter noch niemandem gekündigt. „Eine endgültige Schließung steht noch im Raum. Bis dahin ist das Dienstverhältnis aufrecht“, sagte AK-Sprecherin Bianca Werfring. Eine Insolvenzeröffnung ändert nichts automatisch an bestehenden Dienstverträgen. „Je nachdem, ob der Masseverwalter die Bediensteten für die Aufarbeitung noch braucht, wird er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen“, erzählte ein Insider.
Da die Commerzialbank selbst zahlungsunfähig ist, werden die Abfertigungsansprüche der Dienstnehmer vom InsolvenzEntgeltsicherungsfonds in voller Höhe ausbezahlt. Der Fonds wiederum tritt danach in die Rechte der Dienstnehmer ein, allerdings nur als Quotengläubiger. Mit anderen Worten: Nach dem Insolvenzrecht für Banken steht die Einlagensicherung Austria (ESA) im Konkursverfahren mit ihrer Regressforderung gegen die Konkursmasse im ersten Rang als Konkursgläubiger. Diese sichert Guthaben auf Konten und Sparbüchern bis zu 100.000 Euro pro Kunde. Die ESA hat bis Montag 10.700 Kleinsparer (79 Prozent) entschädigt und 414 Mill. Euro ausbezahlt. Rund 76 Mill. Euro sind noch ausständig.
Die Frage ist, wie viel Vermögen bei der Commerzialbank überhaupt vorhanden ist. Und ob 490 Mill. Euro an Forderungen der ESA befriedigt werden können. Erst danach werden die Gläubiger der allgemeinen Klasse (darunter der Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds) berücksichtigt. Der Masseverwalter dazu: „Die Befriedigungsaussichten der übrigen Gläubiger sind ungewiss.“Ähnlich ESA-Geschäftsführer Harald Podoschek: „Alles was übrig bleibt, wird der Einlagensicherung gehören.“
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kündigte im Skandal um die Commerzialbank eine „gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Nationalbank und Finanzmarktaufsicht“an. Ziel sei, Instrumente für eine stärkere Aufsicht zu entwickeln.
Und am kommenden Donnerstag findet auf Antrag der Oppositionsparteien ÖVP, FPÖ und Grüne in Eisenstadt ein Sonderlandtag zum Skandal um die Commerzialbank statt.