Pensionssplitting – ein Irrweg
Jede Gesellschaft will ihren Fortbestand sichern. Den Frauen und Männern, die bereit sind, ihr Leben Kindern zu widmen, gebührt daher die Anerkennung und der Dank der gesamten Gesellschaft, auch durch finanzielle Zuwendungen. Pensionssplitting bedeutet allerdings das Gegenteil: Genau diese Menschen müssen für ihre Absicherung im Alter auch noch selbst bezahlen! Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf eine Alterspension ist zwar (mit Einschr.) gesetzlich geregelt, die Einzahlung von Pensionsbeiträgen will man jedoch nur jenen aufbürden, die ihren Beitrag für einen funktionierenden Staat leisten. Vorwiegend Frauen sind bereit, einen Teil ihres Erwerbslebens mit der Kinderbetreuung zu verbringen. Durch Karenz oder Teilzeit fehlen Pensionsbeiträge, für die eigentlich die gesamte Gesellschaft aufkommen müsste. Durch die „Bestrafung“des Partners beim Pensionssplitting ist die Altersarmut vieler Betroffener keineswegs beseitigt, sondern vermindert auch die Pension des Partners. Durch die Anrechnung eines fiktiven Einkommens auf der Basis des letzten Gehalts oder Lohns könnte auch eine (fiktive) Gutschrift auf das Pensionskonto erfolgen. Das rechnet sich spätestens dann, wenn diese Kinder im Erwerbsleben stehen. Die Nachteile durch einen allfälligen Karriereknick wegen der Kindererziehung sind dadurch ohnehin nicht beseitigt. Und der positive Nebeneffekt: Das Selbstbewusstsein, die Unabhängigkeit, die Gleichberechtigung von Frauen, die sich eine Zeit lang der Kinderbetreuung widmen, werden gestärkt, weil sie – unabhängig von ihrem Partner und seinem Wohlwollen – auch Pensionsrechte erwerben.
Anna Schieferer,