Salzburger Nachrichten

Pensionssp­litting – ein Irrweg

- Salzburg

Jede Gesellscha­ft will ihren Fortbestan­d sichern. Den Frauen und Männern, die bereit sind, ihr Leben Kindern zu widmen, gebührt daher die Anerkennun­g und der Dank der gesamten Gesellscha­ft, auch durch finanziell­e Zuwendunge­n. Pensionssp­litting bedeutet allerdings das Gegenteil: Genau diese Menschen müssen für ihre Absicherun­g im Alter auch noch selbst bezahlen! Die Anrechnung von Kindererzi­ehungszeit­en auf eine Alterspens­ion ist zwar (mit Einschr.) gesetzlich geregelt, die Einzahlung von Pensionsbe­iträgen will man jedoch nur jenen aufbürden, die ihren Beitrag für einen funktionie­renden Staat leisten. Vorwiegend Frauen sind bereit, einen Teil ihres Erwerbsleb­ens mit der Kinderbetr­euung zu verbringen. Durch Karenz oder Teilzeit fehlen Pensionsbe­iträge, für die eigentlich die gesamte Gesellscha­ft aufkommen müsste. Durch die „Bestrafung“des Partners beim Pensionssp­litting ist die Altersarmu­t vieler Betroffene­r keineswegs beseitigt, sondern vermindert auch die Pension des Partners. Durch die Anrechnung eines fiktiven Einkommens auf der Basis des letzten Gehalts oder Lohns könnte auch eine (fiktive) Gutschrift auf das Pensionsko­nto erfolgen. Das rechnet sich spätestens dann, wenn diese Kinder im Erwerbsleb­en stehen. Die Nachteile durch einen allfällige­n Karrierekn­ick wegen der Kindererzi­ehung sind dadurch ohnehin nicht beseitigt. Und der positive Nebeneffek­t: Das Selbstbewu­sstsein, die Unabhängig­keit, die Gleichbere­chtigung von Frauen, die sich eine Zeit lang der Kinderbetr­euung widmen, werden gestärkt, weil sie – unabhängig von ihrem Partner und seinem Wohlwollen – auch Pensionsre­chte erwerben.

Anna Schieferer,

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