Freispruch für Ex-Chef von Drogeriekette Dayli
Nach der Pleite der Drogeriekette Dayli 2013 wurde deren Chef Rudolf Haberleitner am Landesgericht Linz vom Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen freigesprochen. Sein Verhalten sei nicht Ursache für die DayliPleite, stellte das Gericht am Dienstag fest. Die Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht beurteilte nur strafrechtliche Aspekte. Zuvor war der Anklagepunkt, dass sich Haberleitner nach Eintreten der Insolvenz Geschäftsführerbezüge über 26.666,67 Euro auszahlen ließ, aus dem Verfahren ausgeschieden worden. Weil Haberleitner hier Schadenswiedergutmachung versprochen hat, steht angesichts seiner bisherigen Unbescholtenheit und seines Alters (75) eine Diversion in Aussicht.
Bei der Pleite von Dayli, der Nachfolgefirma von Schlecker Österreich, haben 3500 Beschäftigte, meist Frauen, ihre Jobs verloren. Die anerkannten Forderungen betrugen 112,9 Mill. Euro. Haberleitner wies die Schuld an der Pleite von sich, da die geplante Sonntagsöffnung verhindert worden sei. Das und der Ausstieg von Novomatic hätten das Ende eingeleitet.
Der Freispruch ist laut Gericht „kein Persilschein“. Der Sachverständige habe das Sanierungskonzept mit Umgestaltung der Filialen zu modernen Tante-Emma-Läden als realitätsfremd und utopisch bewertet. Zudem habe Haberleitner die Qualifikation als Sanierer gefehlt, er habe „ein totes Pferd geritten“. Seit 2003 habe Schlecker Österreich Verluste erzielt. Als Haberleitner das Unternehmen Mitte 2012 übernahm, sei es nicht mehr sanierbar gewesen.