Morde in Familien beschäftigen Gerichte
Ein Mann tötet seine Ehefrau, ein Sohn seinen Vater. Zwei Morde, die sich innerhalb der Familie ereigneten, wurden in Innsbruck und Steyr verhandelt.
Nach dem Fund einer weiblichen Leiche in einem Keller in Kössen im Tiroler Unterland (Bezirk Kitzbühel) im Februar ist am Dienstag der 56-jährige Ehemann am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine 52-jährige Partnerin unter anderem wegen Geldproblemen mit einer Hundeleine erdrosselt zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Mann machte am Dienstag klar, dass er die Verantwortung für den Mord an seiner Frau übernehmen will.
„Das Ehepaar hatte große finanzielle Schwierigkeiten“, meinte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Am 7. Februar war es dann zu einem Streit gekommen. Dabei stürzte die 52-Jährige die Kellerstiege hinunter. „Dann nahm der Angeklagte ohne jeden Grund die Hundeleine, zog seine Frau über die restlichen Treppen hinunter und legte ihr schließlich die Leine um den Hals“, schilderte die Anklägerin. Die Frau habe sich heftig gewehrt. „Alle ihre künstlichen Fingernägel waren abgebrochen“, sagte die Staatsanwältin. Der Widerstand sei jedoch vergeblich gewesen. Der Angeklagte habe minutenlang die Leine zugezogen. „Er hat erst losgelassen, als er davon ausging, dass seine Frau tot war“, erklärte die Staatsanwältin.
Der äußere Tatablauf werde von der Verteidigung nicht bestritten, sagte der Anwalt des 56-Jährigen. Sein Mandant habe „rotgesehen“. „Er sah keine andere Handlungsalternative.“Der Angeklagte habe unter der Ehe, der Eifersucht und Kontrollsucht seiner Frau gelitten. „Er war aber unfähig, aus dieser Situation herauszukommen“, meinte der Rechtsanwalt und sprach von einer verminderten Schuldfähigkeit seines Mandanten.
Der Angeklagte selbst schilderte eine zerrüttete Ehe und erzählte von großen finanziellen Schwierigkeiten, die seine Frau nicht habe wahrhaben wollen. Sie habe ihn manipuliert, ihm Vorschriften gemacht und ihn von seinem Umfeld abgeschottet. Seelisch sei es „ein Horror“für ihn gewesen. Er habe sich nicht getraut, sich von ihr zu trennen, meinte der 56-Jährige. Die Tat gestand er ein. Die Leiche hatte er nach dem Mord im Keller liegen gelassen. Tage danach wollte er sein Leben mit Schlaftabletten seiner Frau beenden.
Arbeitskollegen des Mannes fanden die Leiche der Frau am 12. Februar. Da der Beschuldigte nicht in der Arbeit erschienen war, kamen sie zum Wohnhaus, um nach ihm zu schauen. Weil der damals 55-Jährige offenbar beeinträchtigt war, suchten die Kollegen nach der Frau und entdeckten die Tote.
Ein Sohn, der am 25. Februar in Enns seinen 78-jährigen Vater erwürgt haben soll, ist am Dienstag im Landesgericht Steyr zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der 43-Jährige war wegen Mordes angeklagt. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Faschingsdienstag 2020 eskalierten die Streitereien in der Familie in Steyr. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seinen Vater erwürgt zu haben. Er bekannte sich nicht schuldig im Sinne der Anklage, sondern nur wegen Totschlags. Vorsätzlich erwürgt habe er seinen Vater nicht, meinte er. An jenem 25. Februar dürfte es über die medizinische Pflege der dementen Mutter wieder einmal Unstimmigkeiten gegeben haben. Der Sohn kam am Abend aus Linz in das elterliche Wohnhaus nach Enns. Als der Vater sich von ihm weggedreht habe, „fasste er ihn an der Schulter, drehte ihn zu sich und drückte zu“, beschrieb Staatsanwalt Andreas Pechatschek. „Die Kehlkopfhörner wurden gebrochen und es kam zu Staublutungen in den Augen“, zitierte er aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten. Der Sohn wandte „massive, erhebliche Gewalt an“.
Erst im Nachhinein habe er die Tötungsabsicht geleugnet, so Pechatschek. Doch für den Ankläger stand ein Mord außer Streit: „Hätten Sie mit bloßen Händen Ihren leiblichen Vater getötet, nur weil es Unstimmigkeiten wegen der Betreuung gegeben hat?“, fragte er die Geschworenen. Verteidiger Karl Puchmayr, ein Bekannter der Familie, malte ein anderes Bild. Er beschrieb den Vater als Tyrannen, unter dem die Mutter und der Angeklagte gelitten hätten. Am frühen Abend des Faschingsdienstags habe er von seinem Mandanten eine Nachricht aufs Handy erhalten, dass er sich bitte dringend melden solle, was er jedoch nicht getan habe. Wenig später kam die Nachricht: „Habe meinen Vater umgebracht.“
Der Angeklagte sagte vor Gericht: „Ich habe ihn nicht erwürgt.“Er habe „im berauschten Zustand“massiv mit dem Ellenbogen eine Attacke des Vaters abgewehrt. Er sei zuerst von diesem angegriffen worden, weshalb der damals 42-Jährige in Rage geraten sei. Dann habe er sich „so lange gewehrt, bis der Vater sich nicht mehr gerührt hat“, schilderte er den Tathergang.
In all den Jahren will der Sohn den Eindruck gewonnen haben, dass der Senior „die Mutter bewusst krank machen wollte, damit er sie bald loshat“, erhob er schwere Vorwürfe. Mitleid oder Reue wegen der Tat am Faschingsdienstag zeigte der Angeklagte nicht, der laut psychiatrischen Gutachten zurechnungsfähig war.