Wirt verblutete: Witwe muss im Dezember erneut vor Gericht
Mordvorwurf wurde im ersten Prozess verneint. Der OGH hob aber den Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf. Nun sind neue Geschworene am Zug.
Drei Tage lang – vom 1. bis zum 3. Dezember – wird die 31-jährige Witwe jenes bekannten Pongauer Promiwirts, der im März 2019 durch einen Messerstich zu Tode kam, wieder im Salzburger Schwurgerichtssaal Platz nehmen (müssen). Und wie schon im ersten Prozess vor einem Jahr wird die Kernfrage sein:
Hat die junge Frau damals, in der Nacht auf den 3. März, bei einem heftigen Streit ihren Ehemann, den Betreiber der bekannten Après-Ski-Hütte Lisa-Alm und des Hotels Lisa in Flachau, durch einen Stich mit einem Küchenmesser in den linken Oberkörperbereich vorsätzlich getötet, also ermordet?
Bekanntlich muss der aufsehenerregende Kriminalfall nun neu gerichtlich verhandelt werden, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil, das ein Geschworenengericht im Dezember 2019 gefällt hatte, im heurigen Sommer aufhob. Die damaligen Geschworenen (Laienrichter) hatten die Mordanklage der Staatsanwaltschaft einstimmig verworfen; vielmehr erkannten sie die junge Frau (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) ebenso einstimmig der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Urteil: acht Jahre Haft.
Staatsanwältin Elena Haslinger hatte gegen das Urteil sofort Nichtigkeitsbeschwerde erhoben. Ihr Argument: Die drei Berufsrichter hätten den acht Laienrichtern (die allein über die Schuldfrage befinden) gar keine Eventualfragen – wie etwa jene nach (absichtlicher) Körperverletzung mit Todesfolge – stellen dürfen. Dies sei gemäß Strafprozessordnung im konkreten Fall „nicht indiziert“gewesen. Die Angeklagte habe nämlich im Prozess immer ihre Unschuld beteuert, von einem „schrecklichen Unfall“gesprochen und nie ein schuldhaftes – im Sinne von vorsätzliches – Handeln aufs Tapet gebracht. Daher, so die Staatsanwältin, die vom Vorliegen eines Mords überzeugt ist, hätte den Geschworenen ausschließlich die Hauptfrage nach Mord gestellt werden dürfen. Also nur: Mord – ja oder nein? Bei einem Nein wäre die Frau freizusprechen gewesen.
Der OGH gab der Nichtigkeitsbeschwerde statt – tatsächlich wären laut Höchstgericht Eventualfragen wie etwa nach vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten nur zu stellen gewesen, wenn „im Prozess etwas vorgekommen wäre, was diese Frage indiziert“.
Im ersten Prozess hatte die unbescholtene Angeklagte, die mit dem 57-jährigen Wirt seit 2010 liiert war, von einem heftigen Streit in der Tatnacht in der Küche des Hotels Lisa berichtet. Sie habe sich damals – wie ihr Gatte nachweislich stark betrunken – noch eine Jause aufgeschnitten, als ihr Mann ihre – messerführende – Hand gepackt und sie zu sich gezogen habe: „Ich habe den Stich erst nicht gesehen. Erst später, als er sein Hemd aufriss, sah ich das viele Blut.“– Der neue Geschworenenprozess – in komplett neuer Gerichtsbesetzung – wird von Strafrichterin Bettina Maxones-Kurkowski geleitet. Sie ist für ihre souveräne Prozessführung bekannt.