Gute Chance auf Entschädigung
Für die ersten Wochen des Lockdowns können Hunderte Hotels auf Entschädigungen durch den Staat hoffen. Ein Erlass zur Berechnung deutet auf baldige Bescheide hin. Es geht um Millionen.
Für die ersten Wochen des Lockdowns können Hunderte Hotels auf Entschädigungen hoffen. Es geht um Millionen.
SALZBURG, WIEN. Rund ein halbes Jahr nach dem von der Regierung angeordneten Lockdown in Österreich und dem Abbruch der Wintersaison in Westösterreich am 15. März 2020 stehen die ersten Behördenentscheidungen über Entschädigungen bevor. Durch zwei Schritte sehen Unternehmen, die sich im Auftrag von Hunderten Hotels und Gastgewerbebetrieben darum kümmern, jetzt sogar noch bessere Chancen auf Zahlungen.
Einerseits habe es jüngst erste Aufforderungen an Betriebe gegeben, ihre Anträge zu verbessern, sagt Stefan Bohar, Vorstand des Prozessfinanzierungsunternehmens Advofin. Konkret gebe es solche Verbesserungsaufträge von drei Bezirksbehörden, darunter auch aus Salzburg.
Andererseits veröffentlichte die Regierung im Sommer einen Erlass, der die Berechnung der Entschädigungsansprüche genau regelt. Das interpretiert auch Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung in Zell am See, positiv: „Offenbar haben sich wirtschaftliche Vernunft und auch Verständnis für die Situation der Hotellerie durchgesetzt.“
Advofin-Vorstand Bohar: „Es geht in Richtung einer geordneten Entschädigung. Das ist für uns ein Zeichen der Rechtsstaatlichkeit.“
Bohar war von Beginn an davon ausgegangen, dass der Bund eine einheitliche Entscheidungsgrundlage erlassen werde, damit nicht Hoteliers in einzelnen Bezirken oder Bundesländern bevorzugt bzw. benachteiligt werden. Die Regierung verlängerte im Sommer auch die Fristen für Anträge (bis 7. Oktober), doch die meisten Betriebe hätten das wohl längst gemacht, erklärt Reisenzahn.
Im Prinzip müssen die betroffenen Unternehmen einen Vergleich zwischen dem Betriebsergebnis im Winter 2018/19 und der vergangenen Saison berechnen. Grundlage ist der Gewinn vor Zinsen, Steuer und Abschreibungen (EBITDA). Aus der Differenz zwischen dem hochgerechneten Soll-Ergebnis für März 2020 und dem Ergebnis von März 2019 ergibt sich dann die Entschädigung. Je nach Größe des Betriebs können das einige Tausend bis einige Zehntausend Euro sein.
Die Zahl der Antragsteller ist im Lauf der Monate allerdings gesunken. Bei Advofin hatten sich nach früheren Angaben rund 500 Unternehmen gemeldet, letztlich wird mit Ansprüchen für 150 Tourismusbetriebe gerechnet. Prodinger stellte Anträge für rund 400 Kunden des Beratungsunternehmens. Zu beachten ist laut Reisenzahn und Bohar,
dass sämtliche anderen staatlichen Unterstützungen wie Fixkostenzuschuss und Härtefallfonds, aber auch Zahlungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung angerechnet werden, um Doppelförderungen auszuschließen.
Es geht bei den Entschädigungen um die ersten zwei Wochen ab 15. März – maßgeblich war damals das Epidemiegesetz, das eine Entschädigung vorsieht, und nicht das erste Covidgesetz. Danach wurden die Verordnungen von den einzelnen Bezirkshauptmannschaften auf die neue Rechtsgrundlage umgestellt – aus Betriebsschließungen wurden Betretungsverbote für Kunden.