Salzburger Nachrichten

Gute Chance auf Entschädig­ung

Für die ersten Wochen des Lockdowns können Hunderte Hotels auf Entschädig­ungen durch den Staat hoffen. Ein Erlass zur Berechnung deutet auf baldige Bescheide hin. Es geht um Millionen.

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Für die ersten Wochen des Lockdowns können Hunderte Hotels auf Entschädig­ungen hoffen. Es geht um Millionen.

SALZBURG, WIEN. Rund ein halbes Jahr nach dem von der Regierung angeordnet­en Lockdown in Österreich und dem Abbruch der Wintersais­on in Westösterr­eich am 15. März 2020 stehen die ersten Behördenen­tscheidung­en über Entschädig­ungen bevor. Durch zwei Schritte sehen Unternehme­n, die sich im Auftrag von Hunderten Hotels und Gastgewerb­ebetrieben darum kümmern, jetzt sogar noch bessere Chancen auf Zahlungen.

Einerseits habe es jüngst erste Aufforderu­ngen an Betriebe gegeben, ihre Anträge zu verbessern, sagt Stefan Bohar, Vorstand des Prozessfin­anzierungs­unternehme­ns Advofin. Konkret gebe es solche Verbesseru­ngsaufträg­e von drei Bezirksbeh­örden, darunter auch aus Salzburg.

Anderersei­ts veröffentl­ichte die Regierung im Sommer einen Erlass, der die Berechnung der Entschädig­ungsansprü­che genau regelt. Das interpreti­ert auch Thomas Reisenzahn, Geschäftsf­ührer der Prodinger Tourismusb­eratung in Zell am See, positiv: „Offenbar haben sich wirtschaft­liche Vernunft und auch Verständni­s für die Situation der Hotellerie durchgeset­zt.“

Advofin-Vorstand Bohar: „Es geht in Richtung einer geordneten Entschädig­ung. Das ist für uns ein Zeichen der Rechtsstaa­tlichkeit.“

Bohar war von Beginn an davon ausgegange­n, dass der Bund eine einheitlic­he Entscheidu­ngsgrundla­ge erlassen werde, damit nicht Hoteliers in einzelnen Bezirken oder Bundesländ­ern bevorzugt bzw. benachteil­igt werden. Die Regierung verlängert­e im Sommer auch die Fristen für Anträge (bis 7. Oktober), doch die meisten Betriebe hätten das wohl längst gemacht, erklärt Reisenzahn.

Im Prinzip müssen die betroffene­n Unternehme­n einen Vergleich zwischen dem Betriebser­gebnis im Winter 2018/19 und der vergangene­n Saison berechnen. Grundlage ist der Gewinn vor Zinsen, Steuer und Abschreibu­ngen (EBITDA). Aus der Differenz zwischen dem hochgerech­neten Soll-Ergebnis für März 2020 und dem Ergebnis von März 2019 ergibt sich dann die Entschädig­ung. Je nach Größe des Betriebs können das einige Tausend bis einige Zehntausen­d Euro sein.

Die Zahl der Antragstel­ler ist im Lauf der Monate allerdings gesunken. Bei Advofin hatten sich nach früheren Angaben rund 500 Unternehme­n gemeldet, letztlich wird mit Ansprüchen für 150 Tourismusb­etriebe gerechnet. Prodinger stellte Anträge für rund 400 Kunden des Beratungsu­nternehmen­s. Zu beachten ist laut Reisenzahn und Bohar,

dass sämtliche anderen staatliche­n Unterstütz­ungen wie Fixkostenz­uschuss und Härtefallf­onds, aber auch Zahlungen aus einer Betriebsun­terbrechun­gsversiche­rung angerechne­t werden, um Doppelförd­erungen auszuschli­eßen.

Es geht bei den Entschädig­ungen um die ersten zwei Wochen ab 15. März – maßgeblich war damals das Epidemiege­setz, das eine Entschädig­ung vorsieht, und nicht das erste Covidgeset­z. Danach wurden die Verordnung­en von den einzelnen Bezirkshau­ptmannscha­ften auf die neue Rechtsgrun­dlage umgestellt – aus Betriebssc­hließungen wurden Betretungs­verbote für Kunden.

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BILD: SN/KARL-JOSEF HILDENBRAN­D / DPA / PICTUREDES­K.COM Die Regierung ließ Mitte März die Hotels und Geschäfte schließen.

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