Fakten zur Sterbehilfe
Erlaubt
In drei Ländern Europas ist „das Töten auf Verlangen“, also die aktive Sterbehilfe, durch einen Arzt erlaubt. In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. In Belgien ist das gar ohne Altersgrenze erlaubt, in den Niederlanden ab dem Alter von zwölf Jahren. In weiteren drei Ländern ist der assistierte Selbstmord erlaubt. Das tödliche Medikament wird also zur Verfügung gestellt. So ist die Rechtslage in der Schweiz und seit vergangenem Jahr auch in Deutschland. In beiden Ländern ist auch die geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt. In Schweden darf nur eine Privatperson beim Suizid helfen.
Kritik
Parallel zur Verhandlung vor dem Höchstgericht haben sich zahlreiche Sterbehilfegegner zu Wort gemeldet. „Ein funktionierendes Palliativ- und Hospizsystem und die Gewissheit, im Notfall die benötigte Pflege zu bekommen, macht jede Diskussion um aktive Sterbehilfe obsolet“, sagte Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec. „Mit der Legalisierung der Sterbehilfe öffnen wir die Büchse der Pandora. Einmal begonnen, setzen wir Prozesse und Entscheidungen in Gang, die nicht mehr zu stoppen sind“, sagte Ursula Kovar, Familienrichterin und Vorstandsmitglied des Katholischen Familienverbands. Bei einer Legalisierung befürchtet sie einen steigenden Druck, im Alter oder bei Erkrankung seinem Leben ein Ende setzen zu wollen.
Urteil
Das Höchstgericht beschäftigt sich im aktuellen Fall mit einer Grundrechtsfrage. Tatsächlich sind die Delikte „Töten auf Verlangen“und „Mitwirkung am Selbstmord“nie bzw. selten Thema in den Gerichten. Laut Justizressort gab es seit 2015 keine Anklage wegen „Tötung auf Verlangen“und fünf wegen Mithilfe am Suizid, mit einer Verurteilung.