Salzburger Nachrichten

„An die vielen Blicke habe ich mich gewöhnt“

- alf

Markus Maierhofer leidet schwer an chronische­m Asthma. Er ist eine jener Personen, die deshalb von der Maskenpfli­cht ausgenomme­n sind. „Es ist in der Tat durch meine Erkrankung so, dass ich durch die Maske zu wenig Luft bekomme und das zu Anfällen führt“, sagt er. Keine Maske zu tragen ist aber gar nicht so einfach. An die vielen Blicke, die ihm tagtäglich in Geschäften zugeworfen werden, hat er sich gewöhnt. Was ihm allerdings vor Kurzem beim Besuch eines schwedisch­en Möbelhause­s passiert ist, ging ihm unter die Haut. „Als ich gerade dabei war, mir die letzten Teile für meinen Kleidersch­rank zu besorgen, wurde ich auf unfreundli­chste Art und Weise aufgeforde­rt, die Maske aufzusetze­n. Da ich diesen Umgang schon gewohnt war, antwortete ich höflich, dass ich der Maskenpfli­cht leider nicht nachkommen kann und ich ohnehin mein Attest dabeihätte“, erzählt er. Daraufhin wollte man ihn zwingen, eine Maske aufzusetze­n, ansonsten würde er des Geschäfts verwiesen. Obwohl er ein Attest eines Arztes mithatte, durch das er von der Maskenpfli­cht befreit ist, wurde er des Geschäfts verwiesen, mit dem Hinweis auf „hausintern­e Regeln“, die eine grundsätzl­iche Maskenpfli­cht vorschreib­en. Er fühle sich durch dieses Verhalten jedenfalls diskrimini­ert und wünsche sich mehr Verständni­s für kranke Menschen. Es wäre auch nicht schlecht, wenn Geschäftsi­nhaber explizit darüber aufgeklärt würden, wer nun der Maskenpfli­cht

„Ich bekomme durch die Maske zu wenig Luft.“Markus Maierhofer

nachkommen muss und wer nicht.

Wie viele Personen in Österreich vom Tragen einer Maske befreit sind, ist nicht klar. Die gesetzlich­en Regeln setzen aber enge Grenzen, heißt es aus dem Gesundheit­sministeri­um. Dabei ist nicht einmal ein Attest eines Arztes notwendig, „der berücksich­tigungswür­dige Sachverhal­t muss aber im Fall einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden können“.

Bei IKEA betont man, dass auf Anordnung der Regierung jeder in Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Falls Kunden die Maske aus gesundheit­lichen Gründen nicht tragen könnten, stelle das Unternehme­n als Alternativ­e auch einen Gesichtssc­hild zur Verfügung, heißt es.

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