„An die vielen Blicke habe ich mich gewöhnt“
Markus Maierhofer leidet schwer an chronischem Asthma. Er ist eine jener Personen, die deshalb von der Maskenpflicht ausgenommen sind. „Es ist in der Tat durch meine Erkrankung so, dass ich durch die Maske zu wenig Luft bekomme und das zu Anfällen führt“, sagt er. Keine Maske zu tragen ist aber gar nicht so einfach. An die vielen Blicke, die ihm tagtäglich in Geschäften zugeworfen werden, hat er sich gewöhnt. Was ihm allerdings vor Kurzem beim Besuch eines schwedischen Möbelhauses passiert ist, ging ihm unter die Haut. „Als ich gerade dabei war, mir die letzten Teile für meinen Kleiderschrank zu besorgen, wurde ich auf unfreundlichste Art und Weise aufgefordert, die Maske aufzusetzen. Da ich diesen Umgang schon gewohnt war, antwortete ich höflich, dass ich der Maskenpflicht leider nicht nachkommen kann und ich ohnehin mein Attest dabeihätte“, erzählt er. Daraufhin wollte man ihn zwingen, eine Maske aufzusetzen, ansonsten würde er des Geschäfts verwiesen. Obwohl er ein Attest eines Arztes mithatte, durch das er von der Maskenpflicht befreit ist, wurde er des Geschäfts verwiesen, mit dem Hinweis auf „hausinterne Regeln“, die eine grundsätzliche Maskenpflicht vorschreiben. Er fühle sich durch dieses Verhalten jedenfalls diskriminiert und wünsche sich mehr Verständnis für kranke Menschen. Es wäre auch nicht schlecht, wenn Geschäftsinhaber explizit darüber aufgeklärt würden, wer nun der Maskenpflicht
„Ich bekomme durch die Maske zu wenig Luft.“Markus Maierhofer
nachkommen muss und wer nicht.
Wie viele Personen in Österreich vom Tragen einer Maske befreit sind, ist nicht klar. Die gesetzlichen Regeln setzen aber enge Grenzen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Dabei ist nicht einmal ein Attest eines Arztes notwendig, „der berücksichtigungswürdige Sachverhalt muss aber im Fall einer Kontrolle glaubhaft gemacht werden können“.
Bei IKEA betont man, dass auf Anordnung der Regierung jeder in Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Falls Kunden die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen könnten, stelle das Unternehmen als Alternative auch einen Gesichtsschild zur Verfügung, heißt es.