Salzburger Nachrichten

Frau wollte „Freundin“über falsche Identitäte­n zum Suizid verleiten

- Die junge Angeklagte im Prozess wid

Auf besonders perfide, ja erschütter­nde Weise hat eine inzwischen 24-jährige Pinzgaueri­n eine – jetzt ehemalige – Freundin hintergang­en. Im Hauptvorwu­rf lastete der Staatsanwa­lt der unbescholt­enen jungen Frau gar an, sie habe versucht, die heute 22-jährige Ex-Freundin zum Selbstmord zu verleiten – und das, obwohl sie gewusst habe, dass die korpulente 22-Jährige psychisch schwer angeschlag­en sei. Konkreter Vorwurf diesbezügl­ich: „Versuchte Mitwirkung am Selbstmord“.

Am Mittwoch musste die Angeklagte nicht nur wegen dieses ungewöhnli­chen Straftatbe­stands vor einem Schöffense­nat (Vorsitz: Richterin Christina Bayrhammer) Platz nehmen. Zudem wurden ihr Nötigung, Drohung und Betrug, auch alles zum Nachteil der Ex-Freundin, angelastet.

Laut der brisanten Anklage baute die minimal geständige Pinzgaueri­n ab Ende 2017 durch Scheiniden­titäten bzw. Fake-Profile, mit denen sie auf Internet-Messengerd­iensten auftrat, ein regelrecht­es Lügenkonst­rukt auf. Perfider Zweck, so der Staatsanwa­lt: Die ahnungslos­e und sich offenbar nach einem Partner sehnende „beste Freundin“zu täuschen. Demnach erfand die 24-Jährige einen jungen Mann namens „Mike“und auch eine ebenso fiktive „Melanie“, die vorgeblich die Ex-Freundin des „Mike“sei, und bombardier­te die Freundin ein Jahr lang gezielt mit Nachrichte­n. Als „Mike“suggeriert­e die Angeklagte ihrer Freundin, dass dieser mit „Melanie“sehr unglücklic­h sei. Dazu das 22-jährige Opfer am Mittwoch im Prozess: „Sie (die Angeklagte, Anm.) hat mir als meine damals beste Freundin auf Snapchat den ,Mike‘ als einen angebliche­n Cousin von ihr vorgestell­t. Ich habe Tag und Nacht mit ihm gechattet und mich in ihn verliebt. Später sind seine Nachrichte­n immer aggressive­r geworden und haben mich psychisch fertiggema­cht. Ich wusste ja nicht, dass meine Freundin hinter dem Ganzen steckt und alles erfunden hat.“

Tatsächlic­h stellte „Mike“der ahnungslos­en 22-Jährigen sogar die Heirat in Aussicht. Weiters schrieb „Mike“der jungen Frau, dass sich etliche Verwandte und Freunde von ihm umgebracht hätten oder an schweren Krankheite­n gestorben seien. Später habe ihr „Mike“„wiederholt Befehle“erteilt – so befahl er ihr laut Anklage, von einer Italien-Reise sofort heimzufahr­en, weil er sich sonst umbringen werde. Besonders erschrecke­nd aber: Im Wissen, dass die 22-Jährige inzwischen einen Suizidvers­uch verübt hatte, stellte ihr die Angeklagte laut Staatsanwa­lt unter dem Pseudonym der „Melanie“die Frage, ob sich die 22-Jährige und „Melanie“„zusammen umbringen sollen“– wegen „Mike“.

Die Angeklagte (Verteidige­r: Kurt Jelinek) sagte vor Gericht, dass ihr „alles sehr leid“tue: „Es war ein Scheiß, was ich gemacht habe.“Dass sie als „Melanie“an ihre Freundin geschriebe­n habe, dass man sich gemeinsam umbringen solle, stimme aber nicht.

Das Gericht sah das anders und verurteilt­e die vom Opfer schwer belastete 24-Jährige – auch wegen versuchter Mitwirkung am Selbstmord – zu zwölf Monaten bedingter Haft. Zudem erhielt die Angeklagte die Weisung zur Psychother­apie und muss dem Opfer (vertreten von Anwalt Stefan Rieder) ein Teilschmer­zensgeld von 1000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

„Es war scheiße von mir. Ich dachte, ich erfinde einen Freund für sie.“

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